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EH1978
Neuling
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Hallo alle zusammen,
ich bin Neuling und möchte gerne mit der Haltung (Zucht) von Kanarienvögel anfangen. Ich habe mich bisher sehr viel im Internet und auch hier im Forum darüber informiert und auch einige Bücher schon mal gekauft und gelesen.
Ich möchte Farbkanarien halten und hier sagen mir die weißen zu. Ich bin schon soweit, dass ich weiß, dass es dom. weiß und rezessiv weiß gibt. Bei rezessiv weiß ist die Problematik mit dem Vitamin A gegeben, dieses Vitamin muss dann durch Pulver oder ähnliches gegeben werden.
Durch weitere Recherchen in Bezug auf intensiv und schimmel bin ich darauf gestoßen, dass es tierschitzrechtlich verboten ist zwei intensiven Vögel mit einander zu verpaaren. Auf vielen Webseiten der Züchter und auch Foren wird darauf hingewiesen und auf Tierschutzgesetz w/Qualzucht verwiesen. Damit ist offenbar das "Gutachten
zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) https: // www .bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/Qualzucht.pdf?__blob=publicationFile gemeint. Gem. diesem Gutachten ist allerdings auch die Zucht von rez. weißen Kanarien verboten (Seite 103 und Tabelle auf Seite 111). Ich lege dies so aus, dass es ganz verboten ist, solche Vögel zu züchten, auch darf keine Verpaarung mit anders farbigen erfolgen.
Also meine Frage: Wie eng wird dieses Gutachten ausgelegt bzw. beachtet?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
MfG
Eugen.
ich bin Neuling und möchte gerne mit der Haltung (Zucht) von Kanarienvögel anfangen. Ich habe mich bisher sehr viel im Internet und auch hier im Forum darüber informiert und auch einige Bücher schon mal gekauft und gelesen.
Ich möchte Farbkanarien halten und hier sagen mir die weißen zu. Ich bin schon soweit, dass ich weiß, dass es dom. weiß und rezessiv weiß gibt. Bei rezessiv weiß ist die Problematik mit dem Vitamin A gegeben, dieses Vitamin muss dann durch Pulver oder ähnliches gegeben werden.
Durch weitere Recherchen in Bezug auf intensiv und schimmel bin ich darauf gestoßen, dass es tierschitzrechtlich verboten ist zwei intensiven Vögel mit einander zu verpaaren. Auf vielen Webseiten der Züchter und auch Foren wird darauf hingewiesen und auf Tierschutzgesetz w/Qualzucht verwiesen. Damit ist offenbar das "Gutachten
zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) https: // www .bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/Qualzucht.pdf?__blob=publicationFile gemeint. Gem. diesem Gutachten ist allerdings auch die Zucht von rez. weißen Kanarien verboten (Seite 103 und Tabelle auf Seite 111). Ich lege dies so aus, dass es ganz verboten ist, solche Vögel zu züchten, auch darf keine Verpaarung mit anders farbigen erfolgen.
Also meine Frage: Wie eng wird dieses Gutachten ausgelegt bzw. beachtet?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
MfG
Eugen.