Es ging nur darum klar zu machen, dass nirgendwo ein Jagdschein als Prüfungsvoraussetzung verlangt wird, sondern nur eine bestandene Jägerprüfung. Und das ist ein Unterschied.
Darum ging es in der Ausgangsfrage aber gar nicht.
Hier einmal zwei Texte zur Zulassung zur Falknerprüfung:
Niedersachen: § 19 Zulassung zur Prüfung
1 Zur Falknerprüfung ist von der Landesjägerschaft zuzulassen, wer die Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung bestanden hat.
2 Die Zugelassenen sind spätestens eine Woche vor der Prüfung von der Landesjägerschaft zu laden.
Mecklenburg-Vorpommern: § 6 Zulassung zur Prüfung
(1) Der Prüfling hat sich bis sechs Wochen vor Prüfungsbeginn bei der obersten Jagdbehörde
zur Prüfung anzumelden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung durch
die oberste Jagdbehörde ist, dass der Prüfling bis spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn
folgende Nachweise erbracht hat:
1. Nachweis, dass er an mindestens 90 Ausbildungsstunden eines in Mecklenburg-
Vorpommern anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurses, der nicht länger
als ein Jahr zurückliegen darf, teilgenommen hat; die oberste Jagdbehörde kann von
der Jahresfrist Ausnahmen zulassen,
2. für den Fall seiner Minderjährigkeit die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters sowie
3. Nachweis, dass die Prüfungsgebühren entrichtet wurde.
(2) Falsche Angaben des Bewerbers haben dessen Ausschluss von der Prüfung zur
Folge. Bereits entrichtete Prüfungsgebühren werden nicht erstattet.
Liebe Grüße Leese