B
birkenholz
Guest
Hallo Laura................... bei unzähligen gelesenen Beiträgen und auch von dir geschriebenen ( wollte damit sagen- kein Neuling im Forum) sollte man die gesetzlichen Grundlagen kennen und wissen, daß immer der letzte Besitzer den legitimen Besitz -Nachweis beibringen muß.
* Abgabebescheinigung (mit Ringnummer) ohne wäre es nur ein "Wisch" und du
hättest den Vogel nicht übernehmen dürfen.
- komplette Anschrift des Vorbesitzers
- schriftliche Erklärung des Verkäufers über die Herkunft- wann zugeflogen.
Das Allerwichtigste beim zuständigen Amt bei der Wahrheit bleiben und den Fall
schildern, dann wird es bestimmt eine LÖSUNG geben.
gruß birkenholz
* Abgabebescheinigung (mit Ringnummer) ohne wäre es nur ein "Wisch" und du
hättest den Vogel nicht übernehmen dürfen.
- komplette Anschrift des Vorbesitzers
- schriftliche Erklärung des Verkäufers über die Herkunft- wann zugeflogen.
Das Allerwichtigste beim zuständigen Amt bei der Wahrheit bleiben und den Fall
schildern, dann wird es bestimmt eine LÖSUNG geben.
gruß birkenholz