Realhirsch schrieb:
Tja da hat er leider Recht...
Kannst doch nicht versuchen nen Grauen ohne nen Ring anzumelden...
Na aber Hallo - was ist denn das für eine AW!
Natürlich kann und muß der Graue angemeldet werden!
Als ich vor 20 Jahren angefangen habe war ich noch nicht Ab- und Zugangspflichtig!
Aber jeder Käufer ist erstmals Zugangspflichtig! Also egal ob kein Ring oder kein Papier vorhanden ist/war (Was natürlich bei Tieren vorkommen kann, wenn sie ein Wanderpokal wurden). Und der Verkäufer Abgangspflichtig!
Gem. §§ 7 ff Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist man verpflichtet, die gem. EG Verordnung 338/97 besonders geschützten Vögel, die man hält, zu kennzeichnen.
Das ist keine fakultative Option, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Verstöße hiergegen stellen Ordnungswirdrigkeiten dar und können mit Bugeld geahndet werden.
Das heißt:
Graupapagein können mit geschlossenen Ringen (natürlich nur wenn sie JUNG sind) beringt werden. Ein Ring, der sich nicht am Vogel befindet (z. B. wenn er abgebissen wurde), stellt keine adäqute Kennzeichnung für das Tier dar.
Bei fehlendem Ring:
Kann ein Antrag gestellt werden, auf Erteilung einer Genehmigung zur Berringung mit einem "offenen" Ring. Diese sind dann aber dem Tier anzubringen!
Ansonsten kann auch ein Transponder (Chip) vom Tierarzt gesetzt werden.
Dann ist der Kennzeichnungspflicht genüge getan.
Eine Kennzeichnungspflicht besteht außerdem unabhängig davon, ob man ein Tier abgeben will oder nicht.
Ich kann das von dem Züchter der das Tier ohne Papiere usw. einfach verkauft gar nicht verstehen (ist halt wieder mal ein Schlawiner darunter)!
Der gehört auf alle Fälle gemeldet was er so treibt.
Sollte man auch keinen Herkunftsnachweis besitzen, so kann auch hier eine Außnahme von den Behörden erteilt werden.
Man bekommt dann eine Duldung für die weiterre Haltung und darf den Vogel nicht veräußern.
Also es gibt Möglichkeiten - und man muss nicht sagen der Vogel sei "verstorbern" oder "weggeflogen".
Nur wer ein schlechtes Gewissen hat - muss erfundene Geschichten dafür verwenden.
Wenn man das der Behörde alles ehrlich sagen kann, wie man zu dem Tier gekommen ist, sind diese doch die letzten die dem Tier einen Stein in den Weg legen.
Gruß aus München