Raven
De omnibus dubitandum
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In diesem Zusammenhang dürfte die Einleitung zum Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln interessant sein.
Ich denke, dass Selbiges auch auf das Papageien-Gutachten zutrifft:
Das Gutachten "Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln" wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erarbeitet. Es dient der Auslegung des Tierschutzgesetzes und führt aus, welche Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung der im Gutachten genannten Vogelarten nach Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes zu stellen sind. Diese Anforderungen sollen sichern, daß die Tiere artgemäß und verhaltensgerecht untergebracht werden und ihnen keine Schmerzen, vermeidbaren Leiden oder Schäden entstehen, d. h. keine Verhaltensanomalien oder schädliche Gewichtszunahmen auftreten, daß Vögel vital und fortpflanzungsfähig bleiben, normales Bewegungsverhalten zeigen und dazu beitragen, daß sie ein hohes Alter erreichen.
Das Gutachten soll den Tierhaltern als Eigenkontrolle für ihre Tierhaltung dienen. Darüber hinaus soll es den zuständigen Behörden die Bewertung vorgefundener Sachverhalte erleichtern. Die zuständigen Behörden können das Gutachten erforderlichen Anordnungen nach Paragraph 16a des Tierschutzgesetzes zugrunde legen und sich, ebenso wie die Tierhalter, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen darauf berufen. Die angegebenen Maße sind Mindestmaße, die grundsätzlich nicht unterschritten werden dürfen. Ebenso muß anderen Mindestanforderungen, wie Temperaturen oder Käfigausstattung entsprochen werden. Die Unterzeichner des Gutachtens empfehlen, Vögel möglichst in Volieren zu halten und ihnen größeren Raum als im Gutachten angegeben zuzumessen. Vögeln aus Naturentnahmen, die ein höheres Rückzugsbedürfnis haben, müssen entsprechende Versteckmöglichkeiten angeboten werden. Gegebenenfalls sind auch die Raummaße zu vergrößern.
Jeder Halter hat bei Abgabe oder Übernahme von Tieren eine besondere Verantwortung. Er muß darüber unterrichtet sein bzw. den Käufer unterrichten, daß er für die zum Teil sehr lange Lebensdauer der Tieres Verantwortung übernehmen muß und die tägliche Pflege und Beschäftigung mit dem Tier häufig einen hohen Zeitaufwand erfordern. Vor der Übernahme eines Vogels muß sich der künftige Halter über dessen spezifische Ansprüche informieren. Die Gutachter halten bei schwierig zu haltenden Arten einen Sachkundenachweis für notwendig.
Ich denke, dass Selbiges auch auf das Papageien-Gutachten zutrifft:
Das Gutachten "Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln" wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erarbeitet. Es dient der Auslegung des Tierschutzgesetzes und führt aus, welche Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung der im Gutachten genannten Vogelarten nach Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes zu stellen sind. Diese Anforderungen sollen sichern, daß die Tiere artgemäß und verhaltensgerecht untergebracht werden und ihnen keine Schmerzen, vermeidbaren Leiden oder Schäden entstehen, d. h. keine Verhaltensanomalien oder schädliche Gewichtszunahmen auftreten, daß Vögel vital und fortpflanzungsfähig bleiben, normales Bewegungsverhalten zeigen und dazu beitragen, daß sie ein hohes Alter erreichen.
Das Gutachten soll den Tierhaltern als Eigenkontrolle für ihre Tierhaltung dienen. Darüber hinaus soll es den zuständigen Behörden die Bewertung vorgefundener Sachverhalte erleichtern. Die zuständigen Behörden können das Gutachten erforderlichen Anordnungen nach Paragraph 16a des Tierschutzgesetzes zugrunde legen und sich, ebenso wie die Tierhalter, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen darauf berufen. Die angegebenen Maße sind Mindestmaße, die grundsätzlich nicht unterschritten werden dürfen. Ebenso muß anderen Mindestanforderungen, wie Temperaturen oder Käfigausstattung entsprochen werden. Die Unterzeichner des Gutachtens empfehlen, Vögel möglichst in Volieren zu halten und ihnen größeren Raum als im Gutachten angegeben zuzumessen. Vögeln aus Naturentnahmen, die ein höheres Rückzugsbedürfnis haben, müssen entsprechende Versteckmöglichkeiten angeboten werden. Gegebenenfalls sind auch die Raummaße zu vergrößern.
Jeder Halter hat bei Abgabe oder Übernahme von Tieren eine besondere Verantwortung. Er muß darüber unterrichtet sein bzw. den Käufer unterrichten, daß er für die zum Teil sehr lange Lebensdauer der Tieres Verantwortung übernehmen muß und die tägliche Pflege und Beschäftigung mit dem Tier häufig einen hohen Zeitaufwand erfordern. Vor der Übernahme eines Vogels muß sich der künftige Halter über dessen spezifische Ansprüche informieren. Die Gutachter halten bei schwierig zu haltenden Arten einen Sachkundenachweis für notwendig.