N
njoerch
Guest
Hallo zusammen
Anläßlich des Threads von Nivaxs möchte ich noch ein paar allgemeine Anmerkungen zu dem Thema Handel sowie Haltung und Zucht von bedrohten Vogel- und Tierarten loswerden, vorerst möchte ich aber noch erwähnen, daß dieser Thread nicht wieder zum Kriegsschauplatz werden soll!
Also, fangen wir doch mal mit ein paar Fragen, die meiner Meinung nach offen geblieben sind aus dem letzten Thread, an:
Haltung, Zucht und Handel unter Artenschutz stehender Tiere ist grundsätzlich verboten und nur mit Ausnahmegenehmigung bzw. Beringung/Meldung bei der Unteren Naturschutz-/ Landschaftsbehörde erlaubt (wobei ich jetzt nicht genau weiß, wie es dabei mit den Ordnungs- und Veterinärämtern aussieht).
Das heißt, mit diesen Genehmigungen/Meldungen sind Haltung, Zucht und Handel erlaubt.
Greifvögel und Eulen (die keine Greifvögel sind, liebe Gina, auch keine Nachtgreife ), stellen eine Sonderregelung in dem Bereich dar, weil man meistens nur Ausnahmegenehmigungen für diese Tiere bekommt, wenn man den Falknerschein besitzt (den man meines Wissens nur bekommt, wenn man schon den Jagdschein besitzt) oder einen Zoo/Vogelpark hat, allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, mit etwas Glück bekommt man diese Genehmigungen auch ohne Falknerschein.
Zum Schluß möchte ich noch sagen, daß mir die Anzeige, die Gina in ihrem Thread aufgeführt hat, auch etwas suspekt vorkam (normalerweise setzt man als seriöser Halter/Züchter eine solche Anzeige meiner Meinung nach in die Gefiederte Welt oder eine andere Vogelzeitschrift bzw. in ein Forum, nicht in einen beliebigen Anzeiger; es handelt sich ja schließlich nicht um Kanarienvögel oder Wellensittiche), obwohl dort stand, daß alle erforderlichen Papiere vorhanden sind (wobei ich jetzt auch Deine Reaktion von wegen Meldung bei der ULB stark übertrieben fand, Gina).
Jörg
Anläßlich des Threads von Nivaxs möchte ich noch ein paar allgemeine Anmerkungen zu dem Thema Handel sowie Haltung und Zucht von bedrohten Vogel- und Tierarten loswerden, vorerst möchte ich aber noch erwähnen, daß dieser Thread nicht wieder zum Kriegsschauplatz werden soll!
Also, fangen wir doch mal mit ein paar Fragen, die meiner Meinung nach offen geblieben sind aus dem letzten Thread, an:
Haltung, Zucht und Handel unter Artenschutz stehender Tiere ist grundsätzlich verboten und nur mit Ausnahmegenehmigung bzw. Beringung/Meldung bei der Unteren Naturschutz-/ Landschaftsbehörde erlaubt (wobei ich jetzt nicht genau weiß, wie es dabei mit den Ordnungs- und Veterinärämtern aussieht).
Das heißt, mit diesen Genehmigungen/Meldungen sind Haltung, Zucht und Handel erlaubt.
Greifvögel und Eulen (die keine Greifvögel sind, liebe Gina, auch keine Nachtgreife ), stellen eine Sonderregelung in dem Bereich dar, weil man meistens nur Ausnahmegenehmigungen für diese Tiere bekommt, wenn man den Falknerschein besitzt (den man meines Wissens nur bekommt, wenn man schon den Jagdschein besitzt) oder einen Zoo/Vogelpark hat, allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, mit etwas Glück bekommt man diese Genehmigungen auch ohne Falknerschein.
Zum Schluß möchte ich noch sagen, daß mir die Anzeige, die Gina in ihrem Thread aufgeführt hat, auch etwas suspekt vorkam (normalerweise setzt man als seriöser Halter/Züchter eine solche Anzeige meiner Meinung nach in die Gefiederte Welt oder eine andere Vogelzeitschrift bzw. in ein Forum, nicht in einen beliebigen Anzeiger; es handelt sich ja schließlich nicht um Kanarienvögel oder Wellensittiche), obwohl dort stand, daß alle erforderlichen Papiere vorhanden sind (wobei ich jetzt auch Deine Reaktion von wegen Meldung bei der ULB stark übertrieben fand, Gina).
Jörg