Quelle: http://www.landtag-niedersachsen.de/infothek/steno/steno_15_WP/endber060.pdf
Niedersächsischer Landtag
Hannover, den 22. April 2005
(Auszug)
Massentötung von Rabenvögeln im Landkreis Leer - eine „wissenschaftlich begleitete Feldstudie“?
Meta Janssen-Kucz (GRÜNE):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Massentötung von Rabenvögeln im Landkreis Leer -eine „wissenschaftlich begleitete Feldstudie“?
Schon im zweiten Jahr werden im Landkreis Leer im Rahmen einer von der Tierärztlichen Hochschule - Institut für Wildtierforschung - wissenschaftlich begleiteten und gemeinsam mit der Jägerschaft Leer durchgeführten so genannten Feldstudie Rabenvögel in Käfigfallen gefangen und dann erschlagen. Die auf drei Jahre angelegte Studie „Krähen- und Elsternfang im Landkreis Leer“ und dieses Vorgehen stoßen in der Bevölkerung und bundesweit in Presse und Fachwelt auch in diesem Jahr wieder auf Proteste und Unverständnis.
Ein monokausaler Zusammenhang zwischen Rabenvogelbeständen und dem Rückgang der Bestandsdichte wiesenbrütender Vogelarten, wie er als Annahme dieser „Feldstudie“ zugrunde liegt, wurde bereits durch Erkenntnisse aus anderen Studien ausgeschlossen. Trotz anhaltender, ernst zu nehmender, fachlich begründeter Kritik an Methodik und Zielsetzung der Studie unterstützt die Landesregierung offensichtlich weiter die nicht zu rechtfertigende Tötung von Rabenvögeln im Landkreis Leer.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Zwischenergebnisse des Projektes „Krähen- und Elsternfang im Landkreis Leer“ in Hinsicht auf die Anzahl der gefangenen bzw. getöteten Rabenvögel einschließlich „Beifang“ wie Raubvögel und andere geschützte Vogelarten liegen ihr vor?
2. Welche Stellungnahmen mit welchem Inhalt haben Behörden des Landes, wie etwa das inzwischen aufgelöste NLÖ, der Projektträger Tierärztliche Hochschule Hannover und die Kreisjägerschaft Leer bzw. der Landkreis Leer im Rahmen der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Aurich gegen Verantwortliche dieses Projektes abgegeben?
3. Welche Gründe kann die Landesregierung dafür anführen, dass sie trotz der zahlreichen kritischen Einwände gegen diese Feldstudie im Landkreis Leer an ihrer Unterstützung und Finanzierung dieser wissenschaftlich zweifelhaften Arbeit festhält?
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
In welchem Umfang Rabenkrähe und Elster als Beutegreifer - für Nichtjäger: Prädatoren - Einfluss auf die seit Jahren rückläufigen Populationen von Wiesenbrütern, wie Rebhühnern, sowie Hasen haben, ist umstritten und wird äußerst kontrovers diskutiert. Der Anteil von Rabenkrähen und Elstern an den Prädationsverlusten wird in vorliegenden Untersuchungen als erheblich eingestuft. Nachtaktive Prädatoren und durch die Landwirtschaft veränderte Lebensbedingungen sind weitere Einflussfaktoren.
Im Landkreis Leer findet seit Februar 2004 ein vom Landkreis genehmigtes Forschungsprogramm statt, mittels dessen wissenschaftlich analysiert und dokumentiert werden soll, ob mit dem „Norwegischen Krähenfang“ eine deutliche Bestandsreduzierung von Rabenkrähen und Elstern großflächig zu erzielen ist.
Das Projekt ist eine Kooperation des Instituts für Wildtierforschung an der Tierärztlichen Hochschule Hannover und der Jägerschaft Leer und findet im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Umweltministerium die Zustimmung des Niedersächsischen Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die vorgesehene Laufzeit beträgt drei Jahre, ein erster Zwischenbericht liegt seit März 2005 vor, der Schlussbericht ist für das Frühjahr 2007 vorgesehen. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten.
Parallel zu der Fangaktion erfolgt seit 2000 eine Horst- und Brutkartierung, um die Dichte der Rabenkrähenpopulation möglichst umfassend über einen längeren Zeitraum zu ermitteln.
Da sich Gegner und Befürworter des Projekts mit Unterstützung der Medien heftige Diskussionen liefern, die zum Teil sehr emotional geführt werden, beabsichtigt das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Umweltministerium, noch vor der Sommerpause zu einem wissenschaftlichen Diskurs einzuladen, an dem Wissenschaftler aus den verschiedensten Bereichen, u. a. auch auf Vorschlag von Tierschutz- und Umweltverbänden, teilnehmen. Ziel ist eine sachliche und ergebnisoffene Diskussion des Projekts, aus der gegebenenfalls auch Anregungen für das weitere Vorgehen gewonnen werden können.
Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1:
Der bislang erfasste Fangzeitraum endet mit dem Monat Oktober 2004. Die Summe der Fangergebnisse beläuft sich auf 5 057 Rabenkrähen und 526 Elstern. Als Beifang waren vorhanden: 101 Saatkrähen, 113 Dohlen, 19 Eichelhäher, 18 Mäusebussarde, 7 Habichte, 2 Sperber, 2 Turmfalken, 5 Eulen. Das entspricht einem Anteil von 4,8 % des Gesamtfangs. Der Beifang ist in gesundem Zustand wieder freigelassen worden, die Greife und Eulen wurden zuvor noch beringt.
Zur Frage 2:
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Aurich wurde die Bezirksregierung Weser-Ems zu einer Stellungnahme aufgefordert. Diese wurde aber wegen der Behördenauflösung nicht mehr erstellt.
Im Nachgang ist das LAVES - Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - zu einer Stellungnahme gebeten worden.
Die Staatsanwaltschaft Aurich verzichtet auf Stellungnahmen von den Projektbeteiligten Tierärztliche Hochschule, Landkreis Leer und Jägerschaft Leer. Es liegt jedoch eine Stellungnahme der JägerschaftLeer vor. Außerdem hat das inzwischen aufgelöste NLÖ eine weitere Stellungnahme auf Anforderung der Staatsanwaltschaft Hannover abgegeben. Die darin geäußerte Auffassung wird vom Umweltministerium nicht geteilt. Das NLÖ war weder für Tierschutzfragen zuständig, noch gehörte es zu seinen Aufgaben, Ermessensentscheidungen anderer Behörden im Rahmen von Genehmigungsverfahren einer rechtlichen Bewertung zu unterziehen.
Zur Frage 3:
Es muss richtig gestellt werden, dass diese Feldstudie nicht mit Steuermitteln finanziert wird. Das Projekt wird gefördert mit einer zweckgebundenen Zuwendung aus den Jagdscheingebühren.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Höhe der Prädationsverluste bei Wiesenvögeln durch Rabenkrähe und Elster Literaturangaben zufolge 10 % bis 70 % betragen. Niemand beabsichtigt im Übrigen, die Rabenvögel auszurotten. Das wäre nach dem Jagdrecht auch strafbar. Die Fluchtdistanz dieser Vögel ist aber so hoch, dass der Bestand in diesen Gebieten nicht entscheidend mit der Waffe reduziert werden kann. Bei einer weiteren Abnahme der Wiesenbrüter steht trotz Biotop verbessernder Maßnahmen und gezielter Bejagung des Raubwildes deren Existenz auf dem Spiel.
Ohne Vorliegen überzeugender, anders lautender wissenschaftlicher Erkenntnisse aus dem oben genannten Diskurs beabsichtigt die Landesregierung, dem Projekt nicht vorzeitig die finanzielle Förderung zu entziehen, zumal der wissenschaftliche Beirat der Tierärztlichen Hochschule auch nach intensiver Befassung keinerlei Zweifel an der Wissenschaftlichkeit der Untersuchung geäußert hat.
Hans-Jürgen Klein (GRÜNE):
Die verwendeten Fallentypen sind europaweit aus Tierschutzgründen verboten, in Deutschland meines Wissens seit 30 Jahren. Meine Frage ist: Warum ist das so? Oder anders ausgedrückt: Wie funktionieren diese Fallen, und auf welche Art und Weise werden die Krähen dann ins Jenseits geschickt?
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Herr Kollege Klein, es ist sicherlich schwierig, in Worte zu kleiden, wie so ein Ding funktioniert. Für Laien: Es ist eigentlich eine große
Voliere mit einem Eingang, durch den die Krähen hineinsteigen, aber nicht wieder hinausfinden. Ich weiß das nicht anders darzustellen. Es ist ein großer Drahtkasten, einfach gesagt.
Ursula Helmhold (GRÜNE):
Ich nehme nicht an, dass in den
Volieren darauf gewartet wird, dass die Krähen verhungern. Insofern bitte ich darum, dass der zweite Teil der Frage meines Kollegen beantwortet wird: Wie werden die Krähen dort ins Jenseits befördert?
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Frau Helmhold, die Tiere werden mit einem Stockschlag getötet, wobei die Schädeldecke zertrümmert wird.
Meta Janssen-Kucz (GRÜNE):
Herr Minister, ich möchte noch einmal auf die Zahlen zurückkommen. Sie sprachen von 5 850 gefangenen Vögeln. Das haben Sie hier eben dargetan. Sie haben auch sehr detailliert dargestellt, wie der Beifang aussieht. Ich möchte dazu aus einem Interview mit Herrn Grauer von der Tierärztlichen Hochschule in der Ostfriesen-Zeitung vom 9. April zitieren. Dort steht: „Dass bis jetzt keine genaueren Zahlen vorliegen, begründet Grauer mit dem langsamen Rücklauf der Meldebögen. Er will aber nicht ausschließen, dass es bis Ende März an die 10 000 Rabenkrähen und Elstern gewesen sind, die getötet wurden.“ Können Sie die Zahlen von Herrn Grauer bestätigen?
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Frau Kollegin Janssen-Kucz, nach dem Programm gibt es zwei Abgabetermine für die Meldebögen. Der eine Termin ist Ende Oktober, der andere Ende März. Die von Ihnen eben genannten Zahlen, die natürlich noch nicht bestätigt sind, könnten richtig sein. Aber das sind jetzt Spekulationen, die ich nicht so genau nachvollziehen kann. Der offizielle Bericht, den wir vorliegen haben, endet mit der Meldung Oktober 2004. Der nächste Bericht für Ende März 2005 wird dann sicher die Zahlen umfassen.
Hans-Joachim Janßen (GRÜNE):
Eine der zentralen Fragen des Projekts ist die Frage nach der tatsächlichen Wissenschaftlichkeit dieses Projekts. Sie sprachen gerade davon, dass bis zu 70 % der Prädationsverluste auf Rabenkrähen und Elstern zurückzuführen seien. Aus dem nicht ganz weit entfernten Landkreis Wesermarsch werden z. B. seit vielen Jahren Untersuchungen auch mit Thermologgern durchgeführt. Diese sind zum Ergebnis gekommen, dass die Gelegeverluste durch Rabenkrähen bei 7 % bis 10 % liegen.
Vor dem Hintergrund frage ich die Landesregierung, ob im Zusammenhang mit diesem Projekt untersucht wurde, wie das Prädationsverhalten bei den Wiesenbrütern im Landkreis Leer bzw. in den betroffenen Projektgebieten ist und welchen Anteil die landwirtschaftliche Nutzung an den Gelegeverlusten in den Bereichen hat.
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Ich fange mit der Antwort auf die zweite Frage an. Es ist eigentlicher Sinn dieser wissenschaftlichen Studie festzustellen, welche Prädatoren die größten Anteile haben. Dazu gehört neben diesem Fang natürlich auch die Feststellung auf anderen Wegen. Von der Landesjägerschaft werden die Wildtiere erfasst, in der auch Wiesenbrüter mit aufgeführt worden sind.
Zu Ihrer ersten Frage. Das gibt uns natürlich zu denken. Das ist auch Anlass dafür, dass diese Forschungen weitergeführt werden müssen. Das weite Spektrum von 10 % bis 70 % zeigt uns, dass man sehr wenig über die Geschehnisse in der Natur weiß, was Rabenvögel und Wiesenbrüter anbelangt. Aus diesem Grunde sind letztendlich diese wissenschaftlichen Forschungen angeschoben worden, um mehr Klarheit zu bekommen.
Ulf Thiele (CDU):
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren!
Ich stelle meine Frage vor dem Hintergrund einer Aussage des früheren Ministers für Landwirtschaft, Bartels, vom 14. März 2001. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Rabenkrähen und Elstern in den Katalog der in Niedersachsen jagdbaren Vogelarten hat er die Jäger in seiner Rede verpflichtet, zum Schutz der bedrohten Tierarten, insbesondere bedrohter Vogelarten, die Bestände der Rabenkrähen zu regulieren. Ich frage hier in Erinnerung an unsere ehemalige Kollegin Hedwig Pruin - das will ich an dieser Stelle betonen -die Landesregierung und insbesondere, wenn erlaubt, den Umweltminister, ob die Landesregierung die Position teilt, die der damalige Minister geäußert hat, und ob es seit 2001 weitere Erkenntnisse in der Frage der Notwendigkeit der Regulierung der Rabenvögelbestände aus Gründen des Artenschutzes gibt.
Hans-Heinrich Sander, Umweltminister:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich kann bestätigen, dass die damalige Landesregierung - bis auf die Grünen wird das hier im Hause ja auch einheitlich vertreten - eine gute und kluge Entscheidung damit getroffen hat, die Rabenkrähen wieder bejagen zu lassen. Meine Damen und Herren, damit hat die Landesregierung im Grunde genommen eine Entscheidung korrigiert. Sie hat jetzt ein Vorsorgeprinzip eingeführt. Meine Damen und Herren von den Grünen, Sie sind sonst doch immer so für Vorsorge. Die Entscheidung von damals, als man glaubte, durch ein Feuchtgrünlandprogramm die Population der Wiesenvögel verbessern zu können, hat man zurücknehmen müssen. Sie war einfach falsch. Man hat sehr schnell herausgefunden, dass nicht nur Säugetiere, also z. B. der Fuchs, erheblich dazu beitragen, dass die Population der Wiesenvögel zurückging, sondern insbesondere auch die Beutegreifer. Daher hat man, obwohl man viel Geld in das Feuchtgrünlandprogramm gesteckt hat, diesen Versuch mit unterstützt. Ich meine, wir müssen ihn auch zu Ende führen, um gerade diese bedrohten Wiesenvogelarten, die auf der Roten Liste stehen, in ganz Niedersachsen wieder zu stärken. Es betrifft ja nicht nur die Feuchtgrünlandgebiete an der Küste, sondern im ganzen Land.
Andreas Meihsies (GRÜNE):
Frau Präsidentin!
Vor dem Hintergrund, dass der Naturschutzbund Niedersachsen im Februar eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim MWK eingereicht hat, frage ich die Landesregierung, wie dort der Stand der Bearbeitung ist und wie die Landesregierung diese Dienstaufsichtsbeschwerde beurteilt.
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Herr Kollege Meihsies, wir haben ein Schreiben eines Mitglieds des NABU erhalten, in dem steht, dass wir diese Forschung unbedingt fortsetzen sollten. Außerdem ist im Landkreis Coesfeld im Nachbarland Nordrhein-Westfalen dieser „Norwegische Krähenfang“ für ähnliche Erhebungen unter der Führung der Grünen-Ministerin Höhn selbst eingesetzt worden.
Ina Korter (GRÜNE):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Der Landkreis Leer hat zur Auflage gemacht, dass die dort aufgestellten Fallen zweimal am Tag kontrolliert werden, und zwar mittags und abends vor Einbruch der Dunkelheit. Bei mehr als 200 aufgestellten Fallen ist das ein enormer Aufwand für die Jagdpächter. Ich frage die Landesregierung: Wie wurden diese Auflagen kontrolliert?
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Frau Kollegin Korter, die Fangbögen werden mit Uhrzeiten versehen. Sie müssen beim Landkreis Leer gemeldet werden.
Filiz Polat (GRÜNE):
Frau Präsidentin!
Herr Minister, Sie rechtfertigen das Projekt in Leer zum Erhalt der Wiesenbrüter damit, dass dort staatliche Mittel nicht sinnvoll eingesetzt sind, wenn nicht parallel dazu Prädatorenmanagement durchgeführt wird. Ich frage die Landesregierung bzw. speziell Sie, Herr Minister: Mit welchen Mitteln sind welche Projekte im Landkreis Leer zum Erhalt der Wiesenbrüter durchgeführt worden?
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Wir haben seit 2002 allein für ein Programm für Wiesenbrüter im Landkreis Leer 325 000 Euro aufgewendet.
Dorothea Steiner (GRÜNE):
Frau Präsidentin!
Ich möchte noch einmal etwas zu der Auseinandersetzung um die Wiesenbrüter fragen. Herr Minister Ehlen selbst sagte ja, „um die nahe liegende These zu beleuchten, dass die Rabenkrähen mit für das Verschwinden der heimischen bodenbrütenden Vögel verantwortlich seien,“ müsse man das mit diesem Versuch jetzt wissenschaftlich untersuchen. Angesichts dessen frage ich Sie: Welche längerfristigen schon vorher vorliegenden Bestandserfassungen mit welchen Ergebnissen zu Wiesenbrütern, Hasen und Rabenvögeln liegen für den Landkreis Leer vor und stehen als Vergleichsdaten zur Verfügung, um das laufende Rabenvögeltötungsprojekt tatsächlich wissenschaftlich evaluieren zu können?
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Frau Steiner, als Grundlage gelten für uns die seit 15 Jahren von der Landesjägerschaft durchgeführten Zählungen. Das Problem, das hier gelöst werden soll, ist, die Population der Rabenkrähen in nennenswerten Größenordnungen einfacher und - ich sage jetzt einmal - tierschutzgerechter zu minimieren. Das ist der oberste Grundsatz, nach dem das erforscht werden soll. Wir müssen feststellen, dass wir das allein durch die Bejagung mit der Flinte nicht schaffen. Anhand von Zahlen aus den vergangenen Jahren haben wir einen Faktor der Vermehrung von 2,3 festgestellt. Mit dem alten jagdlichen Mittel, nämlich der Flinte, kann dieser Faktor letztendlich nur auf 1,8 reduziert werden. Das bedeutet, dass wir vom Faktor 1,8 bis zum Faktor 2,3 eine jährliche Erhöhung des Rabenkrähenbestandes feststellen müssen. Von daher sagen wir ganz klar: Wir kommen mit der einfachen Bejagung mit der Flinte nicht aus.
Zudem - auch das wurde festgestellt - hat z. B. der Goldregenpfeifer die Region, in der dieses Befangen jetzt stattfindet, seit Jahren verlassen. Dort gibt es nur noch sehr wenige. Sie haben sich aus dieser Region bereits zurückgezogen, weil die Rabenkrähenpopulation so hoch war.
Professor Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich vermute, dass ich jetzt eine Frage stelle, die auch die CDU-Fraktion schon immer gerne stellen wollte.
(Lachen bei der CDU)
- Das werden wir ja gleich sehen. - Der Landkreis Leer hat im Rahmen seiner Genehmigung für den Einsatz dieser Fallen u. a. die Auflage erteilt, dass die Jagdrevierinhaber gegenüber der Öffentlichkeit keine Aussagen zum Projekt und zum Fangvolumen machen dürfen. Ich frage die Landesregierung, ob sie es für gerechtfertigt hält, dass eine Behörde, in diesem Fall der Landkreis Leer, ein solches Sprachverbot für ca. 200 Personen in diesem konkreten Fall erteilt hat.
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Herr Kollege Lennartz, es gibt eine interne Absprache innerhalb der Jägerschaft, dass keine Einzelzahlen herausgegeben werden. Der Landkreis Leer hat letztendlich verfügt, dass diese Zahlen gebündelt und dann auch gebündelt veröffentlicht werden.
Enno Hagenah (GRÜNE):
Ich frage die Landesregierung, welche Gründe seinerzeit dazu geführt haben, dass das hier angewendete Fangverfahren nach dem Tierschutzgesetz verboten wurde, was diesem Fall, der Wissenschaftlichkeit wegen, aber offensichtlich nicht gilt, was wiederum dazu geführt hat, dass es genehmigt werden konnte.
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Herr Kollege Hagenah, es ist in der Tat so, dass dieser „Norwegische Krähenfang“ für den normalen Einsatz verboten ist, zu wissenschaftlichen Zwecken diese Methode aber ausdrücklich genehmigt wird.
(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das kennen wir ja vom Walfang!)
Ulrike Schröder (CDU):
Frau Präsidentin!
Ich frage die Landesregierung: Wurden wissenschaftliche Begleituntersuchungen zum Einfluss von Beutegreifern auf Wiesenvogelbestände von der Naturschutzverwaltung in Auftrag gegeben?
Hans-Heinrich Sander, Umweltminister:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Die Frage kann ich mit Ja beantworten. Die Vorgängerregierung hat in der Stollhammer Wisch eine wissenschaftliche Begleituntersuchung mit in Auftrag gegeben. Diese Untersuchung hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Annahme falsch war, durch Programme, späteres Mähen usw. könne man die Population wieder vergrößern. Daraufhin hat man den Sachverstand der örtlichen Jäger und Naturschützer wieder mehr genutzt. Es ist ganz interessant, dass man seitens der Wissenschaft da etwas zurückgenommen hat.
Man hat erkannt, dass große Summen für Subventionen ausgegeben und fehlgeleitet wurden. Nachdem alle an dem Projekt beteiligt wurden, hat man festgestellt, dass durch eine gezielte Bejagung eine Reduzierung möglich ist und dadurch auch die Wiesenbrüter wieder eine Chance haben und die Niedersachsen sich wieder an ihnen erfreuen können.
Ralf Briese (GRÜNE):
Die Landesregierung rechtfertigt diesen angeblichen wissenschaftlichen Versuch mit dem Schutz des Singvogelbestandes in der Region. Nun möchte ich gerne wissen: Wie kommt es, dass gerade die Verbände, die sich seit Jahren für einen anwachsenden Bestand oder für den Schutz der Singvogelpopulation in diesen Regionen stark machen, nämlich der NABU, der BUND, die Deutsche Ornithologische Gesellschaft und die Ostfriesische Ornithologische Vereinigung, nun vehement Stellung dagegen beziehen? Gerade diejenigen Gruppen, die sich immer für den Bestand der Singvögel in dieser Region stark gemacht haben, ziehen gegen Sie zu Felde. Warum machen die das?
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Herr Kollege Briese, was Sie vorgetragen haben, ist sehr unlogisch.
Ich weiß auch nicht, welche Emotionen Einzelne dazu veranlassen, jetzt gegen mich oder gegen diese Studie zu Felde ziehen. Letztendlich ist es eine wissenschaftliche Studie, die die Jägerschaft gemeinsam mit der TiHo durchführt. Wenn ich die Zuschriften, die ich als Minister erhalte, betrachte, kann ich sagen, dass sich schätzungsweise 30 bis 40 Zuschriften - ich habe sie nicht genau gezählt - gegen die Studie aussprechen, während über 1 000 fordern, die Studie zu Ende zu führen, damit wir endlich einmal wissenschaftlich fundierte Zahlen bekommen.
Andreas Meihsies (GRÜNE):
Frau Präsidentin!
Meine Frage ist nicht beantwortet worden. Ich wiederhole sie, weil der Briefverkehr des Herrn Ehlen mit irgendwelchen Privatpersonen nicht das Thema meiner Frage war. Ich frage noch einmal konkret: Dem MWK liegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde des Landesverbandes Niedersachsen des Naturschutzbundes vor. Wie ist der Stand der Bearbeitung? Welchen Inhalt hat diese Dienstaufsichtsbeschwerde? Ich bitte um Beantwortung dieser Fragen.
Lutz Stratmann, Minister für Wissenschaft und Kultur:
Es ist in der Tat richtig, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei uns eingegangen ist. Damit ich jetzt aber nichts sage, was mit dem Sachstand nicht übereinstimmt, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich Ihnen den derzeitigen Sachstand schriftlich mitteile. Ich kann Ihre Frage so aus dem Stegreif nicht beantworten.
Meta Janssen-Kucz (GRÜNE):
Ich frage die Landesregierung, ob sie der Meinung ist, dass die Bedingungen für die wissenschaftliche Durchführung noch gegeben sind. In der Genehmigung der TiHo war ursprünglich von 200 Fallen die Rede; mittlerweile sind aber nur noch 120 Fallen in Betrieb, also 80 Fallen weniger. Nach den Gründen für die Reduzierung der Fallen will ich nicht fragen. Ich weiß, dass einigen Jägern die Erlaubnis entzogen worden ist, weil sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkamen.
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Kollegin Janssen-Kucz, bei Ihrer Frage müssen Sie auch berücksichtigen, inwieweit die Jägerschaft Leer überhaupt in der Lage ist, diesen Versuch so zu begleiten, wie es vorgeschrieben ist. Es ist schwierig, für 200 Fallen die notwendige Manpower, so möchte ich es einmal sagen, zur Verfügung zu stellen. Auch angesichts der vorher gestellten Fragen glaube ich, dass es wichtig und richtig ist, eine kleinere Zahl von Fallen aufzustellen und diese zweimal am Tag zu kontrollieren, als wenn man die Kontrollen wegen Personalmangel nicht leisten kann und dann Dinge geschehen, die nicht geschehen sollen. Die Reduzierung der Zahl der Fallen hat etwas mit der Zahl der Personen zu tun, die in dieses Projekt eingebunden sind.
Dorothea Steiner (GRÜNE):
Herr Minister Ehlen, alle geben an, das eigentliche Ziel der Studie sei die Erforschung der Rahmenbedingungen zum besseren Schutz von Wiesenbrütern. Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilen Sie die Befürchtung, dass das eigentliche Projektziel dieser Studie auch sein kann, diese europaweit verbotenen Fallentypen in Deutschland rechtsverbindlich zu legalisieren?
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Frau Steiner, diese Überlegung gibt es bei uns nicht. Wir müssen jetzt erst einmal das Ergebnis der Studie abwarten. Ich will noch einmal betonen - ich habe es vorhin schon einmal gesagt -, dass diese Fangmethode des „Norwegischen Krähenfangs“ auch in anderen Bundesländern zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt wird. Ziel all dieser Studien ist die Beantwortung der Frage: Gibt es Möglichkeiten, mit anderen Methoden als mit der Schrotflinte die Zahl der Rabenkrähen zu dezimieren?
Ihre Frage könnte irgendwann einmal relevant werden; eine entsprechende Regelung müsste dann aber mit Sicherheit auf Bundesebene umgesetzt werden. Von daher gehe ich im Moment nicht davon aus, dass die von Ihnen angedeutete Denkrichtung bei der Studie zum „Norwegischen Krähenfang“ verfolgt wird.
Hans-Jürgen Klein (GRÜNE):
Unter Hinweis auf den Umstand, dass der Leiter des durchführenden Institutes identisch ist mit dem Vorsitzenden der Landesjägerschaft, gibt es den Vorwurf, dass es hier gar nicht um Artenschutz für Wiesenbrüter, sondern um die uralte Konkurrenz zwischen Jägern und Beutegreifern um das Niederwild geht. Wie will die Landesregierung diesem Vorwurf, jagdpolitische Zielsetzungen zu verfolgen, entgegentreten?
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Herr Kollege Klein, wir sehen nirgendwo Querbindungen, denn dieses Projekt wurde vor der Amtszeit des jetzigen Jägerschaftspräsidenten genehmigt.
(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Da war er Stellvertreter!)
Filiz Polat (GRÜNE):
Frau Präsidentin!
Herr Minister, bis zu 100 % der Gelege werden durch landwirtschaftliche Nutzung, insbesondere durch Schleppen und Walzen, zerstört. Herr Sander, Sie haben gerade in Ihren Äußerungen deutlich gemacht, dass das Feuchtwiesenprogramm falsch bzw. überflüssig war. Heißt das, dass dieses Programm eingestellt wird?
Hans-Heinrich Sander, Umweltminister:
Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Frau Polat, das Feuchtgrünlandprogramm war nicht falsch. Wir führen es ja auch fort. Es musste nur ergänzt werden. Man hatte ja geglaubt, dass man das allein mit einem solchen Programm regeln könnte. Das war aber falsch. Denn es ist festzustellen, dass hauptsächlich die Beutegreifer dafür verantwortlich sind. Ihre Aussage, dass diese Gelege bis zu 100 % durch Walzen, Schleppen oder Striegeln zerstört werden, ist absolut nicht richtig.
Annette Schwarz (CDU):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Angesichts der hier laufenden Diskussion frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie generell die Aufforderung von Bündnis 90/Die Grünen, nur aufgrund der öffentlich laufenden Kampagne, aufgrund von Annahmen und Vermutungen ein wissenschaftlich fundiertes Forschungsprojekt einzustellen?
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Die Landesregierung nimmt Forschung und Lehre in Niedersachsen sehr ernst. Ich glaube, dass wir uns hier nicht so sehr den emotionalen Dingen zuwenden sollten. Wir brauchen diese wissenschaftlichen Untersuchungen, um Tierschutz und auch Wiesenbrüterschutz durchführen zu können. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollte sich einmal überlegen, ob sie sich damit letztendlich nicht selber disqualifiziert.
Ina Korter (GRÜNE):
Am 30. Mai soll ein Experten- und Expertinnengespräch zum Krähenprojekt stattfinden. Ich frage die Landesregierung: Herr Minister Ehlen, Herr Minister Sander, wer wird zu diesem Expertengespräch eingeladen?
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Es ist ein wissenschaftlicher Diskurs geplant, zu dem alle eingeladen sind, die sich bislang von der wissenschaftlichen Seite zu diesem Thema geäußert haben: aus den Reihen des Naturschutzes, des Tierschutzes, aber auch aus der Tierärztlichen Hochschule und anderen - ich sage mal - Instituten, die mit der Materie umgehen und etwas dazu zu sagen haben.
Ulf Thiele (CDU):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich frage die Landesregierung, insbesondere den Umweltminister: Wie ewertet die Landesregierung die Tatsache, dass beispielsweise der NABU Nordrhein-Westfalen, aber auch Herr Dr. Helb, der Rabenkrähengutachter des Landes Rheinland-Pfalz, der als ausgewiesener Gegner des Forschungsprojektes im Landkreis Leer gilt, die ja so verteufelte „Norwegische Krähenfalle“ in der Vergangenheit selbst für eigene Projekte eingesetzt haben?
Hans-Heinrich Sander, Umweltminister:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Kollege Thiele, es ist richtig, Herr Dr. Helb hat diese Falle eingesetzt.
(Zuruf von den GRÜNEN: In welchem Umfang?)
Mir ist nicht erklärlich, warum es bei ihm jetzt zu einem Sinneswandel gekommen ist. Aber vielleicht darf ich noch ergänzen - wir haben in der Stollhammer Wisch schließlich schon Zwischenergebnisse -: Alleine in 2004 kamen 54 von 87 besenderten Kiebitzküken durch natürliche Feinde ums Leben. Das ist eine Verlustrate von 62 %. Wollen Sie, dass diese Küken weiterhin in diesem Ausmaß durch Beutegreifer vernichtet werden? - Wir nicht!
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Wie kann man sich nur so disqualifizieren! - Weitere Zurufe von den GRÜNEN)
Stefan Wenzel (GRÜNE):
Herr Minister Ehlen, Sie haben eben abgestritten, dass es bei den Vorgängen in Leer auch um die Legalisierung eines Fallentyps geht, der nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie verboten ist. Wie können Sie es sich erklären, dass in den Projektzielen ausdrücklich die rechtsverbindliche Legalisierung der beiden Fallentypen in Niedersachsen, und zwar des „Norwegischen Krähenfangs“ und der „Larsen-Falle“, genannt ist?
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Herr Kollege Wenzel, ich habe in einer vorherigen Antwort dargestellt, wie die Gesetzeslage momentan ist. Daran haben wir uns zu halten. Das europäische Recht sieht vor, dass Fallen für Vögel zur Abwendung von Schäden eingesetzt werden dürfen. Im Moment ist es aber nicht angestrebt, in Deutschland etwas zu verändern.
Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE):
Herr Minister Ehlen hat hier eben vorgetragen, man wolle im Sommer einen Diskurs darüber führen, inwieweit dieses Projekt tatsächlich wissenschaftlich sei. Dieses Vorgehen ist im Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt an einer Hochschule eher untypisch. Ich frage daher die Landesregierung, warum man sich diese Frage nicht vor Beginn des Projektes gestellt hat.
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Ich weiß nicht, ob Sie das vorhin nicht richtig mitbekommen haben. Der wissenschaftliche Beirat hat dieses Projekt im Vorfeld als ein wissenschaftliches Projekt anerkannt. Da gibt es überhaupt kein Vertun. Was hier jetzt abläuft, ist eine Reaktion auf die Diskussionen in den Medien und auch hier im Hause. Ich bin sehr gespannt, was letztendlich dabei herauskommt. Vielleicht führt der wissenschaftliche Diskurs zu neuen Anregungen, die diese Forschungen dann eventuell befruchten oder begleiten. Darüber würde ich mich sehr freuen.