Mr.Knister
Foren-Guru
- Beiträge
- 3.409
Moin moin,
hab grad auf der HP des Verbraucherministeriums folgende Aussage gelesen:
da steht was von:
Zusätzliche rechtliche Regelungen zum Schutz vor Geflügelpest vom 16.05.2003
ich hab bis heute nix davon gehört/gelesen/gewusst....
ich hab (im moment) 7Zwergwachteln.....nächstes frühjahr, wennich neu gebaut hab, sollen es bis zu 12Wachteln (versch. Arten) werden!!
mussich die haltung denn nu wirklich melden???
vor allem weil ich ja auch Nachwuchs weitergebe!!???
hier nochma der Link:
Zusätzliche rechtliche Regelungen zum Schutz vor Geflügelpest
hoffe der geht!!
bis denn,
Torben
hab grad auf der HP des Verbraucherministeriums folgende Aussage gelesen:
Die Haltung von Hühnern, Puten, Enten und Gänsen sowie von Fasanen, Rebhühnern, Wachteln und Tauben muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Dies gilt auch für die Hobby-Haltung dieser Geflügelarten.
da steht was von:
Zusätzliche rechtliche Regelungen zum Schutz vor Geflügelpest vom 16.05.2003
ich hab bis heute nix davon gehört/gelesen/gewusst....
ich hab (im moment) 7Zwergwachteln.....nächstes frühjahr, wennich neu gebaut hab, sollen es bis zu 12Wachteln (versch. Arten) werden!!
mussich die haltung denn nu wirklich melden???
vor allem weil ich ja auch Nachwuchs weitergebe!!???
hier nochma der Link:
Zusätzliche rechtliche Regelungen zum Schutz vor Geflügelpest
hoffe der geht!!
bis denn,
Torben