Freakle
Foren-Guru
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Hallo,
da dieses Thema immer wieder in verschiedenen Forenteilen auftaucht, möchte ich nun hier einmal Posten und zum Nachdenken anregen.
Zum Einen weil dieses Thema wohl noch immer viel Zündstoff birgt und zum Anderen, weil noch viel Meinungen, richtig und flasch durcheinander gemischt werden.
Momentan wird ja die Debatte auch an anderer Stelle geführt, will aber diesen Beitrag eröffnen, um eine Diskusion anzuregen, ohne daß Beiträge die nicht gefällig sind gelöscht werden weil angebliche "Tierschützer" anderer Meinung sind.
Mir geht es nicht um Pro und Contra von den Teilen sondern um die Ausleuchtung der juristischen Seite. Also die Einstufung der Tierschutzwiedrigkeit.
Ausgangspunkt ist § 2 Tierschutzgerecht.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgerechter Bewegnung nicht so einschränken, daß dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugeführt werden.
Das Tragen und Anlegen von Geschirren kam tierschutzrechtlich in Veruf weil,-
1) Die Atmung des Tieres eingeschränkt wird. Fliegen ist eine enorme Anstrengung wobei sich der Brustkorb des Vogels kräftig weitet. Ein Harness schränkt die Möglichkeit zum Weiten des Brustkorbes ein und behindert die Atmung des Vogels, so daß er nicht genügend Luft bekommt.
2) Druck auf den Kropf empfindet ein Papagei als unangenehm. Geschirre üben Druck auf den äußeren Bereich des Kropfes aus.
3) Das Gefieder des Vogels wird zefranst und zerstört.
4) Verrenkungen,Knochenbrüche und Strangulationen waren in der Vergangenheit keine Einzelfälle.
5) Wegfliegen durch ausgelösten Fluchtreflex, mit samt Geschirr und Leine durch Unachtsamkeiten des Halters.
6) Stress durch Anlegen der Geschirre.
Möchte hierzu einmal asuzugsweise Veröffentliochungen aus dem WP-Magazin wiedergeben.
....Referentin für Tierschutz, Tierarzneimittel und Tiergeschsundheit im hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz schrieb am 30. März 2005, daß die Verletzungsgefahr durch die Verwendung einens Papageien-Harness, zum Beispiel im zusammenhang mit der Natürlichen Fluchtreaktion der Tiere im Freien, nicht zu unterschätzen sei.
Frau Gehrisch lehnt daher Brustgeschirre, Fußleinen und andere Anleinvorrichtungen wie ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern aus Tierschutzgründen ab.
Jutta Siebers, Geschäftsfürerin des Bundesverbandes Tierschutz e.V. schrieb am 4. November 2004: Papageien gehören in ihre natürliche Umgebung - den Dschungel. Wir können dennoch nicht verhindern, daß Tiere gezüchtet und in Käfigen gehalten werden. Volieren, in denen die Tiere die Möglichkeit hätten zu fliegen, sind akzeptabel. Ergänzt wird das Schreiben durch ein Telefonat mit Frau Lisegang am 7.Dezember 2004: Natürlich sind wir gegen das Ankletten und Anlegen von Brustgeschirren. Sollte uns ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz diesbezüglich auffallen, so zeigen wir dies an.
Herr Dr. Wimmershof, Amtsveterinär des Lankreises Offenbach, teilte auf Anfrage mit, daß sowohl das Anketten, das Tragen von Geschirren, Klammern der Flügel u.Ä. um das Wegfliegen zu verhindern, einen eklatanten Verstoß gegen das Tierschutzgesetz § 2 darstellen kann.bekommt ein amtsveterinär Kenntnis über einen Verstoß, der die Bewegungsfähigkeit des Tieres einschränkt, so kann dies als Ordnungwiedrigkeit angesehen und ggf. mit einem nicht unerheblichen Geldbetrag bestraft werden. Sollte sich das Tier erschrecken und versuchen wegzufliegen, es aber aufgrund der Bewegungsunfähigkeit nicht können und sich deshalb verletzen, so kann dies u.U. eine Strafsache sein, die vom Staatanwalt weiter verfolgt wird. (§ 17 TierSchR ).
Klaus Oechsner, der Präsident vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschland (ZZF), aüßerte sich in der Zeitschrift ZZA vom 22 Februar 2002: Anleingeschirre sind tierschutzwiedrig. Sie beienträchtigen vor allem die Atmung der Vögel und sollten erst gar nicht in das sortiment des deutschen Zoofachhandels aufgenommen werden. Der ZZF hat das Anleingeschirr für Papageien daher auf seine in Zusammenarbeit mit dem Industrieverband Heimtierbedarf e.V. (IHV) erarbeitete Liste über tierschutzwiedriges Zubehör gesetzt, auf der Heimtierprodukte genannt sind, bei denen Zweifel bestehen, ob sie den anforderungen der § 1 und § 2 Tierschutzgesetz entsprechen ( Negativliste, ergänzt am 15. Februar 2002 ). Die anbindung von Papageien mit Papageienketten und Anleingeschirren birgt erhebliche Verletzungsgefahr.
Bei der in der Regel sehr kurzen Leinen ist die Bewegung mitunter noch weiter eingeschränkt als in vielen Käfigen. Längere Leinen oder Ketten würden sich um den Fresitz, ggfsonstige Einrichtungsgegenstände im jeweiligen Raum wickeln und ebenfalls verkürzen. Angebundene Papageien haben sich in der Vergangenheit häufig mit Leinen oder Ketten verheddert und mussten mitunter aus lebensbedrohlichen Lagen berfreit werden. Anleingeschirre können zudem die Atmung der Vögel erheblich beeinträchtigen, aüßeren Druck im Kropfbereich verursachen und schädigen das Gefieder. Diese Produkte verstoßen eindeutig gegen §2 Ziff. 2 TschG.
Soviel mal zur Einführung.
Gruß Frank
da dieses Thema immer wieder in verschiedenen Forenteilen auftaucht, möchte ich nun hier einmal Posten und zum Nachdenken anregen.
Zum Einen weil dieses Thema wohl noch immer viel Zündstoff birgt und zum Anderen, weil noch viel Meinungen, richtig und flasch durcheinander gemischt werden.
Momentan wird ja die Debatte auch an anderer Stelle geführt, will aber diesen Beitrag eröffnen, um eine Diskusion anzuregen, ohne daß Beiträge die nicht gefällig sind gelöscht werden weil angebliche "Tierschützer" anderer Meinung sind.
Mir geht es nicht um Pro und Contra von den Teilen sondern um die Ausleuchtung der juristischen Seite. Also die Einstufung der Tierschutzwiedrigkeit.
Ausgangspunkt ist § 2 Tierschutzgerecht.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgerechter Bewegnung nicht so einschränken, daß dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugeführt werden.
Das Tragen und Anlegen von Geschirren kam tierschutzrechtlich in Veruf weil,-
1) Die Atmung des Tieres eingeschränkt wird. Fliegen ist eine enorme Anstrengung wobei sich der Brustkorb des Vogels kräftig weitet. Ein Harness schränkt die Möglichkeit zum Weiten des Brustkorbes ein und behindert die Atmung des Vogels, so daß er nicht genügend Luft bekommt.
2) Druck auf den Kropf empfindet ein Papagei als unangenehm. Geschirre üben Druck auf den äußeren Bereich des Kropfes aus.
3) Das Gefieder des Vogels wird zefranst und zerstört.
4) Verrenkungen,Knochenbrüche und Strangulationen waren in der Vergangenheit keine Einzelfälle.
5) Wegfliegen durch ausgelösten Fluchtreflex, mit samt Geschirr und Leine durch Unachtsamkeiten des Halters.
6) Stress durch Anlegen der Geschirre.
Möchte hierzu einmal asuzugsweise Veröffentliochungen aus dem WP-Magazin wiedergeben.
....Referentin für Tierschutz, Tierarzneimittel und Tiergeschsundheit im hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz schrieb am 30. März 2005, daß die Verletzungsgefahr durch die Verwendung einens Papageien-Harness, zum Beispiel im zusammenhang mit der Natürlichen Fluchtreaktion der Tiere im Freien, nicht zu unterschätzen sei.
Frau Gehrisch lehnt daher Brustgeschirre, Fußleinen und andere Anleinvorrichtungen wie ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern aus Tierschutzgründen ab.
Jutta Siebers, Geschäftsfürerin des Bundesverbandes Tierschutz e.V. schrieb am 4. November 2004: Papageien gehören in ihre natürliche Umgebung - den Dschungel. Wir können dennoch nicht verhindern, daß Tiere gezüchtet und in Käfigen gehalten werden. Volieren, in denen die Tiere die Möglichkeit hätten zu fliegen, sind akzeptabel. Ergänzt wird das Schreiben durch ein Telefonat mit Frau Lisegang am 7.Dezember 2004: Natürlich sind wir gegen das Ankletten und Anlegen von Brustgeschirren. Sollte uns ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz diesbezüglich auffallen, so zeigen wir dies an.
Herr Dr. Wimmershof, Amtsveterinär des Lankreises Offenbach, teilte auf Anfrage mit, daß sowohl das Anketten, das Tragen von Geschirren, Klammern der Flügel u.Ä. um das Wegfliegen zu verhindern, einen eklatanten Verstoß gegen das Tierschutzgesetz § 2 darstellen kann.bekommt ein amtsveterinär Kenntnis über einen Verstoß, der die Bewegungsfähigkeit des Tieres einschränkt, so kann dies als Ordnungwiedrigkeit angesehen und ggf. mit einem nicht unerheblichen Geldbetrag bestraft werden. Sollte sich das Tier erschrecken und versuchen wegzufliegen, es aber aufgrund der Bewegungsunfähigkeit nicht können und sich deshalb verletzen, so kann dies u.U. eine Strafsache sein, die vom Staatanwalt weiter verfolgt wird. (§ 17 TierSchR ).
Klaus Oechsner, der Präsident vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschland (ZZF), aüßerte sich in der Zeitschrift ZZA vom 22 Februar 2002: Anleingeschirre sind tierschutzwiedrig. Sie beienträchtigen vor allem die Atmung der Vögel und sollten erst gar nicht in das sortiment des deutschen Zoofachhandels aufgenommen werden. Der ZZF hat das Anleingeschirr für Papageien daher auf seine in Zusammenarbeit mit dem Industrieverband Heimtierbedarf e.V. (IHV) erarbeitete Liste über tierschutzwiedriges Zubehör gesetzt, auf der Heimtierprodukte genannt sind, bei denen Zweifel bestehen, ob sie den anforderungen der § 1 und § 2 Tierschutzgesetz entsprechen ( Negativliste, ergänzt am 15. Februar 2002 ). Die anbindung von Papageien mit Papageienketten und Anleingeschirren birgt erhebliche Verletzungsgefahr.
Bei der in der Regel sehr kurzen Leinen ist die Bewegung mitunter noch weiter eingeschränkt als in vielen Käfigen. Längere Leinen oder Ketten würden sich um den Fresitz, ggfsonstige Einrichtungsgegenstände im jeweiligen Raum wickeln und ebenfalls verkürzen. Angebundene Papageien haben sich in der Vergangenheit häufig mit Leinen oder Ketten verheddert und mussten mitunter aus lebensbedrohlichen Lagen berfreit werden. Anleingeschirre können zudem die Atmung der Vögel erheblich beeinträchtigen, aüßeren Druck im Kropfbereich verursachen und schädigen das Gefieder. Diese Produkte verstoßen eindeutig gegen §2 Ziff. 2 TschG.
Soviel mal zur Einführung.
Gruß Frank