Wie etwas deklariert wird hat aber schon Einfluss auf den Kauf und die Verwendung.
Früher wurden heutige "Käfige" als "
Volieren" deklariert und darin eine kleine Schar Vögel dauerhaft gehalten.
Heute verstehen die meisten unter "
Voliere" etwas anderes und würden vermutlich nicht in einem "Käfig" Vögel dauerhaft halten.
Ausnahmen und Uninformierte und Menschen, die es aus diesen und jenen Gründen anders machen oder verstehen wird es immer geben.
Mich ärgert, dass man eben Käfige der Mindestmaße für Wellensittich große Vögel mit der Lupe suchen muss.
Dafür hat sich im Handel und teilweise im Netz statt 100 cm 80 cm alt Mindestlänge eingebü+rgert; in dieser Länge gibt es auch zahlreiche Käfige.
Im Grunde sage ich nichts weiter, als das eine Verordnung auch von den (Otto-Normal-) Betroffenen umsetzbar sein muss.
Käfige der Mindestgröße findet man aber heute im Handel immer noch nicht (ich habe
einen gesehen).
Was passiert denn, wenn man eine Mindestgröße wirkich vorschreibt?
Gut, erst mal hätte man eine Übergangszeit.
Aber dann müsste es im Handel entsprechende Angebote geben.
Grund für den Kauf wäre Angst vor Strafe.
Macht man es anders rum, und bietet gleich nur Käfige einer bestimmten Größe an, so dass "Käfig" so definiert wird, dass er für Vogelart X mit ... cm Länge beginnt, und nur dann als ...-Käfig verkauft werden darf, zäumt man das Pferd von der anderen Seite auf und hätte das gleiche Ergebnis (oder ein besseres).
Aber die Halter hätten weniger Stress.
Verkauf von tierschutzwidrigem Zubehör könnte gleich mal verboten werden.
Bei meinem letzten Besuch in der ZH musste eine Verkäuferin einem kleinen Mädel erklären, dass, ja, es Leinen für Meerschweinchen gibt, aber, nein, Meerschweinchen nicht an der Leine ausgeführt werden sollten.
Zu Recht fragte das Mädel, warum denn dann der Laden Leinen für Meerschweinchen anböte.