Gänseerpel schrieb:
... könnten wir das Experiment wagen, dass Ihr nacheinander mal versucht, Eure eigene Argumentationslinie nochmal sachlich kurz (und ohne Polemik) hier einzustellen (vielleicht auch selbstkritisch)...
Okay, I try.
Für mich spricht vorallem meine Wohsituation gegen eine zeitlich begrenzte Aufstallung. Ich lasse jetzt bewusst artgerechte Haltung von Hausgeflügel aussen vor und möchte nur meine Ansicht des Verbreitungsrisko anführen, ohne dabei die Risikoeinschätzung des FLI zu berücksichtigen.
Also, sollte es passieren, das ein Zugvogel, sagen wir eine Ente oder Gans, mit dem AI Erreger am Bodensee ankommen, dann wird das Tier dort rasten. Die Aufenthalte der Wildvögel dauern zwischen 3-8 Tagen, je nachdem woher sie kommen, bzw. wohin sie noch ziehen. Der Bodensee zeichnet sich vorallem bei Ortschaften durch eine hohe Populationsdichte von wilden Wasservögeln aus, man könnte sagen es kommen zwischen 3 und 10 auf 2 m² Wasserfläche vor. Nehmen wir an, der infizierte Vogel landet in einem solchen Bereich etwa Mitte März und infiziert vor Weiterflug 8 Stockenten. Mitte bis Ende März kann man dann beobachten das die Paare zu Brutplätzen abziehen, diese können bis zu 60 Kilometer entfernt sein, da hier See an See, Bach an Bach, Fluß an Fluß etc. liegt. Gehen wir nun davon aus das die 8 von einem Zugvogel infizierten Enten wiederum jeweils drei Artgenossen, bzw. Artfremde Wasservögel infiziert haben, weiterziehen und an ihren Brutplätzen, sollte die Inkubationszeit noch nicht zu Ende sein, auch wiederum die gleiche Menge an Wasservögeln infizieren, dann sind wir bei über 90 infizierten Vögeln, die nicht an AI sterben aber die Krankheit übertragen. Ich gehe hierbei gerade von einer niedrigen Übertragungsrate aus. Da die Enten nicht offentsichtlich erkranken, kann man davon ausgehen das diese Verbreitung der AI unbemerkt vonstatten geht und man kann damit rechnen, das bis Ende April sowohl der gesamte Bodenseebereich, als auch Bayern und Baden-Württemberg mit AI-infizierten Vögeln "besiedelt" ist. Von der Warscheinlichkeitsrechnung ausgehend ist es trotz dieser Verbreitung möglich, das dieser Outbreak unbemerkt bleibt, ich betone nochmal, das man den Tieren nicht ansieht das sie krank sind. Nun, wird die Stallpflicht mit dem ersten Mai beendet, wird das domestizierte Geflügel der Krankheit ausgesetzt. Die ersten die dann mit den Erregern in Kontakt kommen werden, sind Gänse und Enten die auf Gewässer dürfen. Sollten sich diese infizieren, können sie die Krankheit auf mit ihnen zusammengehaltenen Hühner übertragen und wir haben die ersten toten Tiere.
Aufgrund dieses (durchaus möglichen) Szenarios, halte ich eine zeitlich begrenzte Stallpflicht für unsinnig.
Grüsslis... Lexx