Volierengrößen
Hier einige Zahlen aus Hessen, die ich aufgrund einer Anfrage bei der zuständigen oberen Jagdbehörde beim Regierungspräsidium Kassel in Bezug auf die Haltung von der Bundeswildschutzverordnung unterliegenden Federwildarten erhalten habe.
Zitat:
Des weiteren ist in den Belangen des Tierschutzes Rechnung zu tragen. So sind z.B. die Größe, Bestockung und Einrichtung der
Voliere auf die Lebensanspruche der gehaltenen Vögel abzustimmen und die jeweiligen Arten in einem angepassten Geschlechtsverhältnis zu halten (Rebhuhn 1:1 und Fasan 1:4). Bei Paarhaltung sollte die
Voliere eine Größe von ca. 12m² bzw. 30m³ sowie bei Haltung von bis zu fünf Tieren ca. 18m² und 45m³ haben.
Die Staatlichen Veterenarämter wachen über die Tierschutzgerechte Haltung.
Ich weiß jetzt natürlich nicht, wie es in anderen Bundesländern aussieht, aber
Volierengrößen von 2x2m wie bereits in anderen Veröffentlichungen auf dieser Seite berichtet wird, ist wohl auch dort etwas wenig. Dies kommt ja schon fast den Rebhuhnfarmen in Osteuropa gleich, wo die Paare zum teil noch heute in kleinen Kisten gehalten werden mit einer kleinen Öffnung im Boden für die Eiablage. Ich weiß natürlich jetzt nicht, wie es mit der Arttypischen Kettenbildung bei den Rebhühnern gehalten wird, in Bezug auf die
Volieremgröße (je Tier 6m²?), die ja wichtig für das Sozialgefüge der Tiere ist.
Weiterhin noch einen schönen Tag und denkt mal darüber nach. Würde mich persönlich über Regelungen in anderen Bundesländern freuen die ja vielleicht jemand kennt und veröffentlicht.
Gruß
aday