Hier ein Auszug aus dem Gutachten über die Mindestanforderungen bei der Haltung von Sittichen und Papageien:
Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien
vom 10. Januar 1995
I. Allgemeiner Teil
Papageien (Psittacidae) sind soziale Vogelarten, die, mit Ausnahme von Europa, auf allen Konti*nenten verbreitet sind. Sie besiedeln unterschiedliche Lebensräume, wie zum Beispiel tropische Regenwälder, Savannen, Halbwüsten, Bergwälder und Páramos bis in Höhen von 4000 m über NN und darüber.
Das Nahrungsspektrum bei Papageien variiert erheblich. Viele Arten nehmen Säme*reien auf, andere Arten haben sich auf Frucht- oder Nektarnahrung spezialisiert.
Papageien sind, abgesehen von wenigen Ausnahmen, Höhlenbrüter.
Zur Zeit kennt man über 340 Papageienarten, davon pflanzen sich 203 Arten (AZ-Nachzucht*statistik 1984 - 1993) regelmäßig in Menschenobhut fort. Wellensittiche, Melopsittacus undu*latus, und Nymphensittiche, Nymphicus hollandicus, werden seit Mitte des 19. Jh. gezüchtet, sind domestiziert und werden in diesem Papier nicht berücksichtigt (ein entsprechendes Gutachten ist in Arbeit).
Papageien leben bis auf Ausnahmen paarweise oder in Gruppen. Sie sind grundsätzlich auch in der Obhut des Menschen so zu halten. Ausgenommen sind unverträgliche und derzeit vorhandene, nur auf Menschen geprägte sowie kranke oder verletzte Vögel. Zukünftig ist beim Verkauf von Pa*pageien auf die erforderliche Paarhaltung hinzuweisen, und sie sind deshalb in der Regel nur zu zweit abzugeben. Jungvögel sollten so aufgezogen wer*den, daß sie artgeprägt sind.
Die Möglichkeit zur Fortpflanzung sollte gegeben sein, wenn die Unterbringung der Nachzucht gewährleistet ist.
Dem umfangreichen Verhaltensrepertoire ist durch abwechslungsreiche
Volieren-, Käfig- oder Schutz*raumausstattung, z. B. mit frischen Zweigen oder anderen geeigneten Gegenstän*den, zu entspre*chen.
Dem Bedürfnis nach sozialen Kontakten ist durch Paarhaltung oder, bei begründeter Einzelhal*tung, durch tägliche ausreichende Beschäftigung mit dem Vogel nachzukommen.
Papageien können mit einer Reihe anderer Tierarten vergesellschaftet werden; auf Verträg*lich*keit ist zu achten.
Einfuhr, Ausfuhr und Besitz von Papageien (mit Ausnahme von Nymphen- und Wellensittichen) werden durch Artenschutzbestim*mun*gen geregelt1.
Die Zucht aller Papageien ist nach Tierseuchengesetz2 genehmigungspflichtig; entsprechend der Psit*takoseverordnung3 sind alle Papageien zu kennzeichnen. Die Binnen*markt-Tierseuchen*schutz*verordnung4 legt für die Einfuhr von Papageien aus Drittländern eine Quarantäne fest.
II. Spezieller Teil
Im folgenden werden die Papageien in die 4 Gruppen - Sittiche, kurzschwänzige Papageien, Aras sowie Loris und andere nektartrinkende - Arten eingeteilt.
A. Allgemeine Haltungsansprüche
Papageien dürfen nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden. Flugunfähige Papageien sind auf einer Fläche zu halten, die den Maßen des Käfigs oder der
Voliere entspricht und vielfäl*tige Klettermöglichkeiten enthält. Sie müssen jederzeit ihren Schutzraum aufsuchen können.
Die angegebenen Maße für Käfige oder
Volieren gelten für die paarweise Unterbringung und dür*fen auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Die Grundflächen sind je wei*te*res gehaltenes Paar um 50% zu erweitern. Käfige sind in mindestens 80 cm Höhe aufzustel*len.
Für das Halten von Papageien aus Naturentnahmen ist in den ersten zwei Jahren größerer Raum erforderlich, um ausreichend Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Die Grundfläche von Kä*figen und
Volierenanlagen muß deshalb mindestens 50% größer sein als in den Punkten 1 bis 4 des Ab*schnittes A angegeben.
Zwischen Käfigen oder
Volieren können Trennwände zum Schutz vor Bißverletzungen erforder*lich sein.
Bei Außenvolierenhaltung muß ein Schutzraum5) oder, im Einzelfall, Witterungsschutz vorhan*den sein, der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Nur bei schädlicher Witte*rung, z. B. strengem Frost, dürfen die Vögel tagsüber im Schutzraum gehalten werden. Für die Ar*ten, die in der Regel in temperierten Räumen gehalten werden müssen, ist eine Innenvoliere entspre*chend den Maßen der Außenvoliere einzurichten. Einzelheiten zu Mindest*tempera*turansprüchen werden pro Artengruppe weiter unten angeführt. Futter- und Wasserstellen sind im Winter im Schutzraum anzubringen. Futter und Wasser sind täglich frisch anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen.
Der Boden des Käfigs, der Innenvoliere und des Schutzraumes ist mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz, Holzgranulat, Rindenmulch o. ä. geeignetem Material abzudecken und möglichst einmal wöchent*lich zu reinigen. Der Boden einer Außenvoliere kann entweder Natur*boden oder mit einem Belag aus Sand, Kies o. ä. versehen sein. Das Material der
Volieren, Kä*fige und deren Ausstattung darf nicht zu Ge*sundheitsschäden führen, soll leicht zu reinigen und muß so verarbeitet bzw. ange*bracht sein, daß Verletzungen nicht auftreten kön*nen. Die Vergit*terung soll aus Querstäben oder Geflecht bestehen. Käfige,
Volieren und Schutzräume müssen mit mindestens 2 Sitzstangen aus Holz unterschiedlicher Stärke ausgestattet sein, die so ange*bracht sind, daß möglichst lange Flugstrecken entstehen.
Werden Vögel in geschlossenen Räumen gehalten, ist Freiflug empfehlenswert.
Eine Badeeinrichtung sollte möglichst ständig zur Verfügung stehen. Baden Vögel nicht, sollen sie bei geeignetem Wetter mindestens einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden.
In Räumen, auch in Schutzräumen, ist für ausreichend Tageslichteinfall oder für die Anwendung von Kunstlicht entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die tägliche Beleuchtung soll 12 Stunden betragen, aber auch nicht überschreiten; der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten.
Bei Schwarmhaltung müssen während der Fortpflanzungszeit wesentlich mehr Nistkästen an*ge*boten werden als Paare im Gehege sind, um Streitigkeiten zu minimieren.
Besondere Sorgfalt ist auf abwechslungsreiches, geeignetes Futter zu verwenden. Es genügt nicht, Papageien ganzjährig mit trockenen Sämereien zu füttern. Es müs*sen, je nach Vogelart, auch Keimfutter, Obst, Gemüse, Grünfutter und, zumindest wäh*rend der Jungenaufzucht, tieri*sches Eiweiß angeboten werden.
Loris, Fledermauspapageien und Schwalbensittiche müssen Nektarfutter erhalten und dürfen nicht an ausschließliche Körnerfütterung gewöhnt werden. Fledermauspapageien, Schwal*bensitti*che und einige Loriarten benötigen neben dem Lorifutter auch Sämereien, alle nektartrinkenden Arten auch Obst.
Papageien sind täglich auf Krankheitsanzeichen und Verletzungen zu kontrollieren.
Bei Krankheitsverdacht oder Verletzungen ist ein Tierarzt zu konsultieren. Über Untersuchun*gen und Behandlungen sollen Aufzeichnungen geführt werden.
1. Sittiche mit den Gattungen6) :
Alisterus, Aprosmictus, Aratinga, Bar*nardius, Bolborhynchus, Brotoge*ris, Cyanoliseus, Cyanoramphus, Enicognathus, Eunymphicus, Geopsittacus,
Leptosittaca, Myiopsitta, Nan*dayus, Neophema, Ognorhynchus, Pezoporus, Platycercus, Polytelis, Pro*sopeia, Psephotus, Psittacula, Purpureicephalus,
Pyrrhura, Rhyn*chopsitta.
1.1 Grundsätzliches
Sittiche sind langschwänzige Papageien, die sowohl offene Lebensräume wie Savannen und Step*pen als auch Wälder bewohnen.
Zu den kleinen Vertretern gehören die Grassittiche der Gattung Neophema mit Gesamtlängen (GL) um 20 cm und Körpermassen (KM) um 37 g. Einer der größten ist der Arasittich, Rhyn*chopsitta pachyrhyncha, mit einer GL um 38 cm und einer KM um 440 g.
Außerhalb der Brutzeit leben Sittiche in Familienverbänden oder bilden mehr oder weniger große Schwärme, während der Brutzeit lebt die Mehrzahl der Arten paarweise.
1.2 Unterbringung
Südamerikanischen Sittichen mit den Gattungen Aratinga, Pyrrhura, Brotogeris oder Bolbor*hyn*chus müssen ganzjährig geeignete Schlafkästen zur Verfügung gestellt werden, andere Sitti*che benötigen nur zur Fortpflanzung Nisthöhlen.
Folgende Maße für Käfige und
Volieren dürfen nicht unterschritten werden:
Gesamtlänge der Vögel in cm
bezogen auf Arten
Maße des Käfigs/der
Voliere
Länge x Breite x Höhe in m
Grundfläche des Schutzraumes
in m2
bis 25
1,0 x 0,5 x 0,5
0,5
über 25 bis 40
2,0 x 1,0 x 1,0
1,0
über 40
3,0 x 1,0 x 2,0
2,0
Die Temperatur im Schutzraum soll 5°C nicht unterschreiten. Für importierte Sittiche sind im ersten Jahr Tem*peraturen von mindestens 10°C erforderlich.
Für Halsbandsittich, Mönchssittich, Chinasittich, Felsensittich und australische Sittiche muß der Schutzraum frostfrei sein.
Nachzulesen beim BNA unter Gesetze...
Gruß
Sabine