Hallo Cheyenne,
also zunächst mal ist es natürlich am wichtigsten, den Vögeln in ihren Heimatgebieten wieder ausreichend Nahrung zur Verfügung zu stellen. Und wenn sich die Vögel wieder auf der Schwäbischen Alb ansiedeln sollten, dann wäre das äußerst erfreulich. Um die Grundlagen zu schaffen, müsste schnell gehandelt werden. Nur malen eben die politischen Mühlen aufgrund der vorgegebenen Bürokratismen recht langsam. Das Positionspapier des NABU muß erstmal umfassend studiert und die vorgeschlagenen Maßnahmen rechtlich beleuchtet werden. Es wird also noch dauern. Die Leute am Ministerium tun sicherlich, was in ihrer Macht steht, aber es gibt viele andere Themen, die derzeit in der Politik eine höhere Priorität genießen.
Zum Positionspapier des NABU hab ich noch ein paar Anmerkungen:
„das Schädigen lebender Weidetiere“:
Solche Aussagen sollte der NABU besser unterlassen, denn zum einen erinnern sie an längst vergangene Jahrhunderte, zum anderen sind sie schlichtweg falsch und basieren vermutlich lediglich auf Aussagen einzelner geierhassender Viehzüchter im Mittelmeerraum. Noch niemals wurden Übergriffe von Geiern auf Weidevieh nachgewiesen (zumindest nicht, dass ich wüsste). Die Vögel trauen sich erst nach mehreren Stunden an tote Tiere heran, wenn diese längst kein Lebenszeichen mehr von sich geben und bereits von anderen Prädatoren angeschnitten sind.
„Futterplätze dürfen erst im Falle des Auftretens nahrungsuchender Geier eingerichtet
werden, d.h. nicht zur Anlockung.“
Das halte ich für nicht zweckdienlich. Angeblich seien schon besenderte (nicht-heimische) Großvögel einmal quer durch Deutschland geflogen, ohne dass sie irgendjemand bemerkt hätte. Sicherlich sind auch die Geiersichtungen nur die Spitze des Eisbergs. Vermutlich sind viel mehr Geier unterwegs, die man halt einfach übersieht. Außerdem muß ein Kadaver erstmal einige Stunden liegen, bis er für die Geier interessant wird (diese werden nämlich erst durch Milane, Raben, Krähen, Elstern etc. auf den Kadaver aufmerksam). Wird das Aas erst ausgebracht, wenn Geier gesichtet werden, könnte es bereits zu spät sein.
„Jäger dürfen Tiere des von ihnen erlegten gesunden Wildes im selben Revier an Luderplätzen zum Anlocken von Wildschweinen und Füchsen ausbringen.“:
Extrem schlecht recherchiert, das ist schlichtweg falsch!! Anlocken von Füchsen ja, von Wildschweinen dagegen streng verboten! Fleisch für Füchse ist so auszubringen, dass es für Sauen nicht zugänglich ist (z. B. in Röhren).
Den abgebildeten Geier, der geschwächt aufgegriffen wurde, hab ich gesehen (nach der Aufnahme). Den Geiereinflug vor ein paar Monaten hab ich leider um 2 Stunden verpaßt.
VG
Pere