Hi,
ich glaube kaum, daß eine Petition, die mal grad so 30-50 Leute unterschreiben werden, wirklich hilfreich ist (die, die an diesem Beitrag sich beteiligt haben - anderen darf man ja nicht böse sein, wenn sie mangels der Umstände und der örtlichen Begebenheiten eine solche Petition nicht unterschreiben wollen), denn die Vorgehensweise entspricht ja den den gesetzlichen Bestimmungen. Und da wird m.E. eine Petition nicht viel Wirkung zeigen.
Ich würde versuchen, auf eine andere Schiene zu fahren! Leider fehlt ja der Werdegang zu Söckchen's Geschichte, aber der "Einlieferer", der die alte, verstorbene Dame nicht nennen will (oder kann), soll ja strafrechtlich verfolgt werden? Vielleicht rückt er ja dann, in diesem Verfahren, mit dem Namen raus?? Ist der Zoohandel und der Einlieferer aus den Niederlanden gewesen oder hab' ich da was falsches im Hinterköpfchen? Dann wird es etwas schwieriger, aber lt. EU-Recht dennoch machbar.
Eine Beschlagnahme wird normalerweise zunächst für 6 Monate aufrecht erhalten und dient insbesondere dazu, dem Beteiligten die Möglichkeit zu bieten, die erforderlichen Dokumente doch noch zu beschaffen. Beschlagnahmte Tiere werden bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage bei einer geeigneten Stelle untergebracht.
Sie können auch unter Auferlegung eines Verfügungsverbots bei dem Betroffenen bleiben. Und da würde ich drauf abzielen, daß Söckchen solange, auch, wenn's sein muss, eben so lange, bis das Strafverfahren gegen diesen Herrn abgeschlossen ist, bei Dir, sternchen,
unter Auferlegung eines Verfügungsverbots bleiben kann. Werden die notwendigen Artenschutzdokumente bzw. eben der/die erforderliche/n Nachweise einer verstorbenen alten Dame
nachträglich vorgelegt, müsste die Behörde die Beschlagnahme aufheben.
Gelingt es nicht, für die von der Behörde beschlagnahmten Tiere die notwendigen Dokumente fristgerecht vorzulegen, also in diesem Fall spätestens nach Ablauf des Strafverfahrens, ordnet die Behörde i.d.R. die Einziehung an.
Diese Maßnahme führt im Gegensatz zur Beschlagnahme zum Eigentumswechsel zugunsten des Landes/Staates.
Und denke auch mal an die Kosten! Wenn Du nicht nachweisen kannst, daß das Tier "legal" erworben wurde, musst Du für Kosten der Unterbringung bei der Auffangstation aufkommen! Nur, wenn Du die erforderlichen Papiere beschaffen kannst (was ja dann auch im Ermessen bzw. Good Will der Behörde größtenteils liegt, sind Dir diese Kosten zu erstatten (erst musst Du sie vorstrecken)!
Sprich nochmal mit dem Amt, verweise sie auf die Kosten, die Du nicht bezahlen kannst, hin, auch, biete ihnen an, selbst für den Fall eines Falles für die Unterbringung bei Dir keine Kosten zu verlangen, falls es nicht gelingen sollte, im Strafverfahren die "legale" Herkunft nachzuweisen und das Tier dann doch entzogen werden muss! Biete ständige Kontrollmöglichkeit an, eben versuche es doch nochmal mit einem freundlichen und hilfesuchenden Gespräch!
Frage auch, ob Du selbst Strafanzeige gegen den Zoohändler und dessen "unekannten Hintermann" stellen sollst, denn diese haben ja auch einen erheblichen Anteil an diesem "Misgeschick", und Du hast Dich auf die Seriostät des Zoohändlers verlassen, der Dir doch sicherlich versprochen hat, die Papiere nachzuliefern, sobald man sie in dem Nachlass der alten Frau gefunden hat???
Biete auch an, sollte sich jemand finden, dem man den Kakadu gestohlen hat, daß Du diesen dann selbstverständlich an den rechtmässigen Eigentümer zurückgeben wirst, da Du Papageiendiebstahl in keinster Weise unterstützen willst etc. blabla - bitte die Behörde einfach, Dir doch eine Möglichkeit aufzuzeigen, daß Söckchen erstmal solange bei Dir bleiben kann, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist, auch schon wegen der evtl. auf Dich zukommenden Kosten, die Du für beide Seiten vermeiden möchtest!
Ich drück' mal die Daumen, daß es noch klappt!