Mariama
Vogelfreundin
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Hallo zusammen,
unsere Nachbarn haben heute auf ihrer 10 m langen und zwei Meter hohen Holzwand an der Grenze zu unserem Grundstück Spikes montiert um die heimischen Singvögel abzuwehren.
Nun weiß ich, dass diese tierschutzwidrigen Spikes leider sehr wohl zur Abwehr von Stadtauben an Gebäuden erlaubt sind, bin mir aber unsicher bezüglich der Rechtslage in Gärten.
Die Polizei fragte, wie viele tote Vögel bereits im Garten lägen und war darüberhinaus der Ansicht, es läge keine rechtswidrige Handlung vor. War also keine große Hilfe.
Den Leiter der Naturschutzbehörde habe ich eben nicht mehr erreicht und kann ihn erst am Montag einschalten.
Kennt sich jemand von euch mit der Rechtslage aus? Obwohl ich mir kaum vorstellen kann, dass es eine solche Ungeheuerlichkeit überhaupt schon mal gab!
Kopfschüttelnde Grüße
unsere Nachbarn haben heute auf ihrer 10 m langen und zwei Meter hohen Holzwand an der Grenze zu unserem Grundstück Spikes montiert um die heimischen Singvögel abzuwehren.
Nun weiß ich, dass diese tierschutzwidrigen Spikes leider sehr wohl zur Abwehr von Stadtauben an Gebäuden erlaubt sind, bin mir aber unsicher bezüglich der Rechtslage in Gärten.
Die Polizei fragte, wie viele tote Vögel bereits im Garten lägen und war darüberhinaus der Ansicht, es läge keine rechtswidrige Handlung vor. War also keine große Hilfe.
Den Leiter der Naturschutzbehörde habe ich eben nicht mehr erreicht und kann ihn erst am Montag einschalten.
Kennt sich jemand von euch mit der Rechtslage aus? Obwohl ich mir kaum vorstellen kann, dass es eine solche Ungeheuerlichkeit überhaupt schon mal gab!
Kopfschüttelnde Grüße