Hallo Lakota
Wie du bereits gelesen hast,erfordert es einen gewissen bürokratischen Aufwand,wenn man den Erwerb selbst von Mauserfedern nach den neuesten Gesetzesvorlagen diesen entsprechend erfüllen will.
Dieser bürokratische Aufwand ist auch oftmals der Grund,warum Falkner und Züchter die Federn lieber wegwerfen als zu veräußern. Oder diese an bekannte und vertraute Personen oftmals auch verschenken.
Rein nach Gesetzesvorlage braucht man selbst für ein Abfallprodukt,was die Feder genau betrachtet darstellt,braucht man wenn man sie weitergibt ein sogen. EU-Bescheinigung. Sofern diese Weitergabe nach dem 1.7.1997 erfolgte. Seit diesem Datum ist die EU-Bescheinigung,welche die alte sogen. CITES ablöste,nämlich das amtliche EU-Papier.
Für Federn die vor 1984 erworben wurden,besteht keine Bescheinigungspflicht! Zumindest für den Eigenbedarf. Aus dem einfachen Grunde,da erst zu diesem Zeitpunkt in Deutschland (West) die Bescheinigungspflicht für artgeschützte Tiere eingeführt wurde. Erst mit der Weitergabe müssen aber welche beantragt werden.
Die Höhe der Gebühren für eine EU-Bescheinigung richtet sich nach dem Wert des betreffenden Exponates. Diese Gebührenhöhe ist in dem Landesgebührengesetz,kurz LGebG) in der Fassung vom 14.12.2004 sowie der Gebührenordnung i.d.F. vom 9.8.2004 und der Nr. 49.14.1 des Gebührenverzeichnisses einheitlich geregelt. (Beruht auf §§ 27 Abs. 1, 4 Abs. 2, 5 und 12 Abs. 4 i. V. m. Art. 17 Abs. 1 und 2)
Darin wird die amtliche Gebührenhöhe wie folgt geregelt:
# Verkaufswert des Exponates:nicht über 52 EUR = 5 EUR (gebührenhöhe)
# " " " " " 256 EUR = 10 EUR
# " " " " " 510 EUR = 15 EUR
# usw. ..............................................................................
Das wären die jetzt rein bürokratischen Kosten.
Kommen wir zu den,nennen wir es begleitenden Umständen. Vorab,die Durchführung bzw. Ausstellung von diesen Papieren generell,sei es Vogel oder Federn,obliegt sehr stark auch dem jeweiligen hierfür zuständigen Beamten auf der für dich zuständigen Behörde. Mittlerweile hat bei vielen solchen ein gewisser Umdenkprozess stattgefunden. Der bewirkt,dass nicht mehr hinter jedem Falkner oder Züchter ein potenzieller Gesetzesbrecher vermutet wird.
Ich kann jetzt einmal speziell den Ablauf auf der für mich zuständigen Behörde schildern:
Sollte ich EU-Bescheinigungen für Federn beantragen,was ich in nächster Zeit auch vorhabe,da ich welche aus meinem Besitz veräußern möchte/werde,muss ich diese fotografieren (Vorgabe der Behörde zum Zwecke der Identifikation.). Es ist von Vorteil,wenn der abgebende Züchter beispielsweise,bei der gleichen Behörde wie ich seine Vögel gemeldet hat. Sprich im selben Bundesland wohnt. Dann reicht oftmals eine formlose Bescheinigung desselbigen aus,dass er div. Federn dir geschenkt hat (zumindest offiziell). Die Vögel sind ja auf der Behörde registriert. Und man spart sich jegliche andere Nachweise wie offiziele Papiere,Zuchtbescheinigungen,Meldebescheinigung etc. welche man ansonsten in Kopie einsenden müßte.
Rein formell,das hat bereits Forenkollege @ Regalis richtig geschrieben,müßte der Abgebende (Züchter,Falkner) die Papiere beantragen und dürfte erst dann,rein gesetzesmäßig die Federn weitergeben. Sollte er diese allerdings (offiziell) verschenken und nicht gar öffentlich vermarkten,drückt die Behörde da schon einmal ein Auge zu und es kann auch der Empfänger machen.
Was die praktische Bürokratie angeht,die Behörde verlangt (wenn es sich jetzt nicht um eine einzige Beantragung geht) dass der Antragsteller sämtlich Papiere - sprich ein gelber,ein rötlicher und ein weisser Durchschlag - nicht nur sich selbst besorgt,sondern auch dem entsprechend ausfüllt. Sprich Artenname,dt. und lateinisch;Ringnummer;Erwerbsdatum;Kürzel (für Federn SEA) etc. Dass die Behörde nur noch ihren Stempel drunter setzen muss.
Was die von ihm erwähnte Meldepflicht angeht,muss ich dem Forenkollegen @Regalis allerdings etwas korrigieren. Was er schreibt gilt nur für (ganze) Exemplare. Wenn sie direkt vom Züchter oder Falkner abgegeben werden. Dies wird aber nicht für Federn angewandt.
Für Federn wie auch Präparate besteht übrigens für mich als Privatmann weder eine Melde- noch eine Bescheinigungspflicht. Das heisst wenn ich Federn vom Züchter bekomme und diese meinerseits weitergebe,verliert sich "die Spur",um es einmal so auszudrücken.
Das wäre es einmal im Groben. Wenn du weitere Fragen hast,nur zu...
Ach ja,was die Federn angeht,da könnte ich dir durch aus weiterhelfen...
(Nicht nur bei Europ. Uhu...)