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rebell
Guest
Hallo @ all,
wie man aus verschiedenen Verlautbarungen entnehmen kann soll die Psittakose-VO abgeschafft werden. Endlich sind wir doch in Europa das einzige Land welche so eine Verordnung hat.
Stimmen die Meldungen entfallen zukünftig die Kennzeichenungspflicht und die Buchführung für alle Sittiche / Papageien die nicht nach artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten beringt werden müssen. ( Wellensittiche, versch. Agaporniden, austral. Sittiche, Halsbandsittiche usw.)
Nicht entfällt jedoch die Zuchtgenehmigung für alle Sittich und Papageienarten die nach dem TierschG. vorgeschrieben ist. Nun stellt sich die Frage nach dem Sinn dieser erforderlichen Zuchtgenehmigung. Wenn Kennzeichnungspflicht und Buchführung (Gott sei Dank) entfallen wer oder wie soll dann das Vorhandensein einer Zuchtgenehmigung überprüfen.
Ich kann theoretisch Sittiche züchten und diese nicht oder mit irgendwelchen offenen Fantasieringen beringen und auch veräußern. Wenn nicht festgestellt werden kann woher die Vögel kommen wer soll dann überprüfen ob ich eine Zuchtgenehmigung habe ?
Logische Schlußfolgerung und hoffentlich der nächste Schritt - Abschaffung der erforderlichen Zuchtgenehmigung für Sittiche und Papageien nach dem TierschG.
Wohlgemerkt betrifft der Wegfall der Kennzeichnungspflicht nicht die artenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Übrigens auch wenn man es bei den Verbänden nicht gerne liest - maßgeblichen Anteil an der jetz erreichten Erleichterung für uns Vogelzüchter hat der BNA (nur mal so als Anmerkung)
gruß
rebell
wie man aus verschiedenen Verlautbarungen entnehmen kann soll die Psittakose-VO abgeschafft werden. Endlich sind wir doch in Europa das einzige Land welche so eine Verordnung hat.
Stimmen die Meldungen entfallen zukünftig die Kennzeichenungspflicht und die Buchführung für alle Sittiche / Papageien die nicht nach artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten beringt werden müssen. ( Wellensittiche, versch. Agaporniden, austral. Sittiche, Halsbandsittiche usw.)
Nicht entfällt jedoch die Zuchtgenehmigung für alle Sittich und Papageienarten die nach dem TierschG. vorgeschrieben ist. Nun stellt sich die Frage nach dem Sinn dieser erforderlichen Zuchtgenehmigung. Wenn Kennzeichnungspflicht und Buchführung (Gott sei Dank) entfallen wer oder wie soll dann das Vorhandensein einer Zuchtgenehmigung überprüfen.
Ich kann theoretisch Sittiche züchten und diese nicht oder mit irgendwelchen offenen Fantasieringen beringen und auch veräußern. Wenn nicht festgestellt werden kann woher die Vögel kommen wer soll dann überprüfen ob ich eine Zuchtgenehmigung habe ?
Logische Schlußfolgerung und hoffentlich der nächste Schritt - Abschaffung der erforderlichen Zuchtgenehmigung für Sittiche und Papageien nach dem TierschG.
Wohlgemerkt betrifft der Wegfall der Kennzeichnungspflicht nicht die artenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Übrigens auch wenn man es bei den Verbänden nicht gerne liest - maßgeblichen Anteil an der jetz erreichten Erleichterung für uns Vogelzüchter hat der BNA (nur mal so als Anmerkung)
gruß
rebell