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AntonH
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Bin vergangenes Jahr von einem Züchter aus NRW mit der Aussage konfrontiert worden, Mutationen von Stieglitzen seien in NRW nicht meldepflichtig. Heute bin ich von einem Züchter aus Niedersachsen mit der selben Aussage konfrontiert worden.
Irgendwie habe ich ganz massive Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussagen. In Bayern sind ausnahmslos alle z.b. Stiegliutze meldepflichtig, egal ob Nominatrorm oder Mutation.
Ist ja auch logisch. Wenn ich Beispielsweise einen Weisskopfhahn mit einer Eumohenne ansetze, fallen ja beispielsweise nur Jungvögel in Spalt. Kann es sein, dass in manchen Bundesländern die Altvögel Nicht meldepflichtig sind und die Jungvögel schon ???
Wer kann aufklärende Infos geben. Aber wenn hier im Netz ein Verkäufer Mutationen artenschutzrechtlicher Vogelarten Vögel anbietet, und den Hinweis mit liefert, er müsse keine Herkunftsbescheinigung liefern, weil seine Vögel noch meldepflichtig sind, dann glaube ich das einfach nicht!
Bitte um Support. Danke.
Irgendwie habe ich ganz massive Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussagen. In Bayern sind ausnahmslos alle z.b. Stiegliutze meldepflichtig, egal ob Nominatrorm oder Mutation.
Ist ja auch logisch. Wenn ich Beispielsweise einen Weisskopfhahn mit einer Eumohenne ansetze, fallen ja beispielsweise nur Jungvögel in Spalt. Kann es sein, dass in manchen Bundesländern die Altvögel Nicht meldepflichtig sind und die Jungvögel schon ???
Wer kann aufklärende Infos geben. Aber wenn hier im Netz ein Verkäufer Mutationen artenschutzrechtlicher Vogelarten Vögel anbietet, und den Hinweis mit liefert, er müsse keine Herkunftsbescheinigung liefern, weil seine Vögel noch meldepflichtig sind, dann glaube ich das einfach nicht!
Bitte um Support. Danke.