C
CORAX
Guest
hallo,
diese Frage hatte ich in die Diskussion ueber Hybride eingestellt, natuerlich haben die folgenden Fragen egtl. nichts damit zu tun, zur Sicherheit daher nochmal in diesem Forum. Vielen Dank fuer Euer feedback.
1. mein ziel: haltung von einem greif / paerchen mit freiflug (!); beizjagd (nach heutiger planung) kein muss; insgesamt "traeume" ich davon seit 30 jahren
2. meine praeferenzen: entweder Maeusebussard / Adlerbussard (2. Praeferenz), Habicht (1. Praeferenz) oder Wanderfalke (2.)
3. meine fragen an euch:
a) ich war bisher der meinung, dass man einen falknerjagdschein nur braucht, wenn man den greif freifliegen lassen will, aussen anbinden oder zur beiz einsetzt; bei falknerei.de lese ich nun, dass bereits die haltung zur jagd geeigneter einheimischer greife (wanderfalke/Steinadler/...) den falknerjagdschein benoetigt.
- Ist dem so?
b) bei falknerei.de lese ich, dass nur die haltung eben dieser 3 einheimischen arten (Steinadler, Wanderfalke, Habicht) erlaubt.
"Die Ausübung der Beizjagd ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Falknerjagdschein zulässig. Ebenso ist die Haltung von zur Beizjagd geeigneter einheimischer Greifvögel, als da sind Habicht, Wanderfalke und Steinadler, nur mit Falknerjagdschein erlaubt. Die Haltung anderer einheimischer Greifvögel ist aufgrund der Vorschriften der Bundeswildschutz-Verordnung (BWildSchV) verboten."
- Kann ich keinen Maeusebussard halten?
c) ich habe gelesen, dass es schwierig sein kann, verschiedene Vogelarten legal zu erwerben, z.B. (kein Greif, aber den mag ich auch sehr) der Kolkrabe.
- Sieht dies bei den von mir genannten Arten anders aus?
- Wo kann ich serioese Angebote finden?
- Worauf sollte ich neben der Herkunftsbesch. achten?
d) Und nun das, worum ich dich, Marco, beneide: der Falknerjagdschein
- warum wird immer wieder empfohlen, den vollst. jagdschein zu machen (waffen und pruefungen); ich plane nicht, im "klassischen sinne" zu jagen und auch zur begehung von revieren glaube ich, gibt es noch alternativen, oder?
- koennte ich also auch den "kleinen" jagdschein machen, um zur falknereipruefung zugelassen zu werden?
- wie sind so die bestehensaussichten des jagdscheins und der falknereipruefung und die dauer (berufsbegleitend)?
e) auch wenn das thema nicht unkritisch scheint, dennoch die fragen:
- ist es vertretbar, einen greif, z.B. habicht /paerchen in einer grossvoliere zu halten; ohne freiflug
- werde ich fuer diese halteform einen verkaeufer von nachzuchten finden?
Trotz meines Neuheitsgrades im forum wuerd eich mich freuen, eine sachkundige antwort zu erhalten, ich habe schon so viel widerspreuchliches gelesen in den letzten naechten, dass ich mich entschied, selbst einmal diese fragen zu stellen.
Vielen, vielen Dank
Christian
diese Frage hatte ich in die Diskussion ueber Hybride eingestellt, natuerlich haben die folgenden Fragen egtl. nichts damit zu tun, zur Sicherheit daher nochmal in diesem Forum. Vielen Dank fuer Euer feedback.
1. mein ziel: haltung von einem greif / paerchen mit freiflug (!); beizjagd (nach heutiger planung) kein muss; insgesamt "traeume" ich davon seit 30 jahren
2. meine praeferenzen: entweder Maeusebussard / Adlerbussard (2. Praeferenz), Habicht (1. Praeferenz) oder Wanderfalke (2.)
3. meine fragen an euch:
a) ich war bisher der meinung, dass man einen falknerjagdschein nur braucht, wenn man den greif freifliegen lassen will, aussen anbinden oder zur beiz einsetzt; bei falknerei.de lese ich nun, dass bereits die haltung zur jagd geeigneter einheimischer greife (wanderfalke/Steinadler/...) den falknerjagdschein benoetigt.
- Ist dem so?
b) bei falknerei.de lese ich, dass nur die haltung eben dieser 3 einheimischen arten (Steinadler, Wanderfalke, Habicht) erlaubt.
"Die Ausübung der Beizjagd ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Falknerjagdschein zulässig. Ebenso ist die Haltung von zur Beizjagd geeigneter einheimischer Greifvögel, als da sind Habicht, Wanderfalke und Steinadler, nur mit Falknerjagdschein erlaubt. Die Haltung anderer einheimischer Greifvögel ist aufgrund der Vorschriften der Bundeswildschutz-Verordnung (BWildSchV) verboten."
- Kann ich keinen Maeusebussard halten?
c) ich habe gelesen, dass es schwierig sein kann, verschiedene Vogelarten legal zu erwerben, z.B. (kein Greif, aber den mag ich auch sehr) der Kolkrabe.
- Sieht dies bei den von mir genannten Arten anders aus?
- Wo kann ich serioese Angebote finden?
- Worauf sollte ich neben der Herkunftsbesch. achten?
d) Und nun das, worum ich dich, Marco, beneide: der Falknerjagdschein
- warum wird immer wieder empfohlen, den vollst. jagdschein zu machen (waffen und pruefungen); ich plane nicht, im "klassischen sinne" zu jagen und auch zur begehung von revieren glaube ich, gibt es noch alternativen, oder?
- koennte ich also auch den "kleinen" jagdschein machen, um zur falknereipruefung zugelassen zu werden?
- wie sind so die bestehensaussichten des jagdscheins und der falknereipruefung und die dauer (berufsbegleitend)?
e) auch wenn das thema nicht unkritisch scheint, dennoch die fragen:
- ist es vertretbar, einen greif, z.B. habicht /paerchen in einer grossvoliere zu halten; ohne freiflug
- werde ich fuer diese halteform einen verkaeufer von nachzuchten finden?
Trotz meines Neuheitsgrades im forum wuerd eich mich freuen, eine sachkundige antwort zu erhalten, ich habe schon so viel widerspreuchliches gelesen in den letzten naechten, dass ich mich entschied, selbst einmal diese fragen zu stellen.
Vielen, vielen Dank
Christian