Gänseerpel
Foren-Guru
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@ J'aimée,
Deine Darstellung dürfte richtig sein. Allerdings greifen hier verschiedene gesetzliche Kategorien:
1. Tierschutzgesetz: Aussetzen von Haustieren verboten
2. Artenschutz/Naturschutz: Schutz der heimischen Fauna und Flora vor fremden Arten.
3. BGB: Ab wann ist ein Tier Herrenlos? siehe Juristenforum. Im Prinzip, wenn sich das Tier dem "Zugriff" des Eigentümers (Juristendeutsch) entzieht.
4. Jagdrecht: Gilt im Prinzip nur für herrenloses, jagdbares Wild außerhalb der "befriedeten" Bereiche.
Ich denke, die Rechtslage ist nicht 100 % eindeutig, da sich diedefinitionen teilwise überschneiden. Wo liegt der Unterschied, wenn Tiere ausgesetzt werden oder sich dem "Zugriff" von sich aus entziehen. Außerdem ist es nich verboten, Tiere auf nicht umzäunter Weide zu halten (von der Einstallungs VO abgesehen). Sie haben sich dann eben unerwartet dem Zugriff entzogen. Tiere in freier Wildbahn zu füttern ist auch nicht verboten. So what?
Deine Darstellung dürfte richtig sein. Allerdings greifen hier verschiedene gesetzliche Kategorien:
1. Tierschutzgesetz: Aussetzen von Haustieren verboten
2. Artenschutz/Naturschutz: Schutz der heimischen Fauna und Flora vor fremden Arten.
3. BGB: Ab wann ist ein Tier Herrenlos? siehe Juristenforum. Im Prinzip, wenn sich das Tier dem "Zugriff" des Eigentümers (Juristendeutsch) entzieht.
4. Jagdrecht: Gilt im Prinzip nur für herrenloses, jagdbares Wild außerhalb der "befriedeten" Bereiche.
Ich denke, die Rechtslage ist nicht 100 % eindeutig, da sich diedefinitionen teilwise überschneiden. Wo liegt der Unterschied, wenn Tiere ausgesetzt werden oder sich dem "Zugriff" von sich aus entziehen. Außerdem ist es nich verboten, Tiere auf nicht umzäunter Weide zu halten (von der Einstallungs VO abgesehen). Sie haben sich dann eben unerwartet dem Zugriff entzogen. Tiere in freier Wildbahn zu füttern ist auch nicht verboten. So what?