K
Kasimir_RH
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Was mich immer wieder wundert, ist, dass meines Wissens noch niemand mit einer Musterklage diesem Problem mit den Katzen beigekommen ist - oder gabs das doch schon?
Ich meine hier eine richtige Grundsatzklage, mit Top-Anwälten, erstklassig mit statistischem Material begründet, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage (u.a. Tierschutz im Grundgesetz, EU-Fauna-/Flora-Habitat-Richtlinie, sonst. EU-Richtlinien usw.).
Die Sachlage ist doch eigentlich eindeutig: Wildvögel sind prinzipiell streng geschützte Tiere, auch im heimischen Garten. Ausnahmen ergeben sich u.a. aus dem Jagdrecht. Für Privatleute sind sie mit wenigen Ausnahmen (Aufnahme und Pflege verletzter bzw. hilfloser Tiere, erwähntes Jagdrecht) im Grundsatz "tabu".
Und so werden bei Bauvorhaben umfangreiche Verträglichkeitsstudien gemacht. Das eine oder andere Brutpaar verschiedenster Vogelarten hat schon Großprojekte zum Kippen gebracht. Unlängst wurde für ein einzelnes Uhu-Pärchen extra ein Tempolimit inkl. Blitzer zur Überwachung installiert. Gebiete werden abgesperrt u.a.m., zum Schutz verschiedener Arten. Und wenn jemand auf den Gedanken kommen sollte, sich einen Spatz oder eine Amsel als Haustier mit nach Hause nehmen zu wollen, ist das als illegale Entnahme aus der Natur strafbewehrt; selbst das Aufsammeln einer Vogelfeder oder eines herausgefallenen Eis ist strenggenommen nicht erlaubt ...
... und auf der anderen Seite werden millionenfach Vögel vermeidbar (!!!) getötet - denn Katzenhaltung und insbesondere das Freilaufenlassen ist schlicht nur einem Hobby geschuldet, ohne wirtschaftliche Notwendigkeit.
Dass die Katze nichts dafür kann, trägt als Argument nicht. Sie ist vom Besitzer willentlich angeschafft worden, die meisten Katzen sind dafür gezüchtet worden (also zusätzlich erschaffen und nicht der Natur entnommen, wo man argumentieren könnte, draussen hätten sie ja auch gejagt, jetzt tun sie es halt im Garten). Zudem könnte es natürlicherweise nie auch nur näherungsweise so viele Räuber in der Kategorie von Katzen gegeben, wie zurzeit gehalten werden (das gibt die Natur von der Besatzdichte gar nicht her ...). Somit fungiert die Katze als Tötungswerkzeug, quasi als Waffenersatz, welches der Besitzer durch freies Laufenlassen in der Natur in Gang setzt. Auf den Vorsatz kommt es dabei nicht an, es zählt das Ergebnis, sowie das "wissentliche Inkaufnehmen" dieser Schäden.
Was wiegt nun höher? Gesetze, die eben Vögel als streng geschützt definieren, oder das Hobby von Menschen?
Mir geht es nicht darum, der einen oder anderen Seite ihr Hobby zu vermiesen.
Was mich ärgert, ja wirklich ank....., ist diese Inkonsequenz, ja das geradezu groteske Missverhältnis: irrsinniger Aufwand auf der einen Seite zum Schutz weniger, auf der anderen Seite millionenfacher Aderlass. Das ist einfach widersprüchlich, und diese Widersprüche gehören aufgelöst. Entweder verabschiedet man sich von (vielleicht überzogenen?) Schutzstandards, dann können die Katzen bleiben, und es wird auch kein solches Gedöns gemacht, wenn mal Singvogel im heimischen Wohnzimmer landet, oder es wird eben konsequent im Sinne des Naturschutzes gehandelt. Und dann sind zig Millionen "Vogelräuber" nicht akzeptabel.
Das ist doch ähnlich wie die Ausrede:"Was kann ich dafür, dass mein Wagen 200 PS hat? Da bin ich immer ruck-zuck auf 80 in der Stadt, das ist nunmal so bei einem solchen Wagen ...". Niemand käme auf die Idee, deshalb auf einen Strafzettel zu verzichten.
Man muss sich halt einfach mal entscheiden, was man will, die Folgen seiner Gesetze wirklich zuende denken, und die Gesetze dann auch mit Konsequenz durchsetzen ...
Und was das Räubern in fremden Volieren angeht: Ebenfalls wieder eine typisch deutsche Inkonsequenz.
Einerseits alles bis ins Kleinste regeln, aber nichts wirklich konsequent.
Auch hier ist das doch eigentlich eindeutig: Der Katzenhalter unternimmt mittelbar durch das Freilaufenlassen einen Angriff auf das Eigentum eines anderen, bzw. billigt das zumindest. Damit sollte er bei konsequentem Schutz des Eigentums (dieser Schutz ist aber bei uns leider recht löchrig, anders z.B. als in den USA ...) bei eindeutiger Beweislage zur Verantwortung gezogen werden können, sprich Schadensersatz. Gilt auch für Katzenhaufen und andere Schäden an fremden Grundstücken ...
Auf dem Weg zur (eigen-)verantwortlichen, überwiegend privat organisierten und nicht fremdbestimmten Bürgergesellschaft hat unser Gemeinschaftswesen noch eine gute Strecke vor sich ...
Ich meine hier eine richtige Grundsatzklage, mit Top-Anwälten, erstklassig mit statistischem Material begründet, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage (u.a. Tierschutz im Grundgesetz, EU-Fauna-/Flora-Habitat-Richtlinie, sonst. EU-Richtlinien usw.).
Die Sachlage ist doch eigentlich eindeutig: Wildvögel sind prinzipiell streng geschützte Tiere, auch im heimischen Garten. Ausnahmen ergeben sich u.a. aus dem Jagdrecht. Für Privatleute sind sie mit wenigen Ausnahmen (Aufnahme und Pflege verletzter bzw. hilfloser Tiere, erwähntes Jagdrecht) im Grundsatz "tabu".
Und so werden bei Bauvorhaben umfangreiche Verträglichkeitsstudien gemacht. Das eine oder andere Brutpaar verschiedenster Vogelarten hat schon Großprojekte zum Kippen gebracht. Unlängst wurde für ein einzelnes Uhu-Pärchen extra ein Tempolimit inkl. Blitzer zur Überwachung installiert. Gebiete werden abgesperrt u.a.m., zum Schutz verschiedener Arten. Und wenn jemand auf den Gedanken kommen sollte, sich einen Spatz oder eine Amsel als Haustier mit nach Hause nehmen zu wollen, ist das als illegale Entnahme aus der Natur strafbewehrt; selbst das Aufsammeln einer Vogelfeder oder eines herausgefallenen Eis ist strenggenommen nicht erlaubt ...
... und auf der anderen Seite werden millionenfach Vögel vermeidbar (!!!) getötet - denn Katzenhaltung und insbesondere das Freilaufenlassen ist schlicht nur einem Hobby geschuldet, ohne wirtschaftliche Notwendigkeit.
Dass die Katze nichts dafür kann, trägt als Argument nicht. Sie ist vom Besitzer willentlich angeschafft worden, die meisten Katzen sind dafür gezüchtet worden (also zusätzlich erschaffen und nicht der Natur entnommen, wo man argumentieren könnte, draussen hätten sie ja auch gejagt, jetzt tun sie es halt im Garten). Zudem könnte es natürlicherweise nie auch nur näherungsweise so viele Räuber in der Kategorie von Katzen gegeben, wie zurzeit gehalten werden (das gibt die Natur von der Besatzdichte gar nicht her ...). Somit fungiert die Katze als Tötungswerkzeug, quasi als Waffenersatz, welches der Besitzer durch freies Laufenlassen in der Natur in Gang setzt. Auf den Vorsatz kommt es dabei nicht an, es zählt das Ergebnis, sowie das "wissentliche Inkaufnehmen" dieser Schäden.
Was wiegt nun höher? Gesetze, die eben Vögel als streng geschützt definieren, oder das Hobby von Menschen?
Mir geht es nicht darum, der einen oder anderen Seite ihr Hobby zu vermiesen.
Was mich ärgert, ja wirklich ank....., ist diese Inkonsequenz, ja das geradezu groteske Missverhältnis: irrsinniger Aufwand auf der einen Seite zum Schutz weniger, auf der anderen Seite millionenfacher Aderlass. Das ist einfach widersprüchlich, und diese Widersprüche gehören aufgelöst. Entweder verabschiedet man sich von (vielleicht überzogenen?) Schutzstandards, dann können die Katzen bleiben, und es wird auch kein solches Gedöns gemacht, wenn mal Singvogel im heimischen Wohnzimmer landet, oder es wird eben konsequent im Sinne des Naturschutzes gehandelt. Und dann sind zig Millionen "Vogelräuber" nicht akzeptabel.
Das ist doch ähnlich wie die Ausrede:"Was kann ich dafür, dass mein Wagen 200 PS hat? Da bin ich immer ruck-zuck auf 80 in der Stadt, das ist nunmal so bei einem solchen Wagen ...". Niemand käme auf die Idee, deshalb auf einen Strafzettel zu verzichten.
Man muss sich halt einfach mal entscheiden, was man will, die Folgen seiner Gesetze wirklich zuende denken, und die Gesetze dann auch mit Konsequenz durchsetzen ...
Und was das Räubern in fremden Volieren angeht: Ebenfalls wieder eine typisch deutsche Inkonsequenz.
Einerseits alles bis ins Kleinste regeln, aber nichts wirklich konsequent.
Auch hier ist das doch eigentlich eindeutig: Der Katzenhalter unternimmt mittelbar durch das Freilaufenlassen einen Angriff auf das Eigentum eines anderen, bzw. billigt das zumindest. Damit sollte er bei konsequentem Schutz des Eigentums (dieser Schutz ist aber bei uns leider recht löchrig, anders z.B. als in den USA ...) bei eindeutiger Beweislage zur Verantwortung gezogen werden können, sprich Schadensersatz. Gilt auch für Katzenhaufen und andere Schäden an fremden Grundstücken ...
Auf dem Weg zur (eigen-)verantwortlichen, überwiegend privat organisierten und nicht fremdbestimmten Bürgergesellschaft hat unser Gemeinschaftswesen noch eine gute Strecke vor sich ...
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