P
Pflaume
Guest
Hallo Zusammen,
ich weiß nicht, ob es bei dem Thread über Urteile so klar rübergekommen ist, daher wollte ich es hier noch mal schreiben:
Selbst wenn in Eurem Mietvertrag ausdrücklich das Halten von Haustieren untersagt ist, dürft Ihr Ziervögel und Zierfische halten. Mit anderen Worten: das Halten von Ziervögeln und Zierfischen darf vom Vermieter nicht verboten werden!!!
Liebe Grüße
ich weiß nicht, ob es bei dem Thread über Urteile so klar rübergekommen ist, daher wollte ich es hier noch mal schreiben:
Selbst wenn in Eurem Mietvertrag ausdrücklich das Halten von Haustieren untersagt ist, dürft Ihr Ziervögel und Zierfische halten. Mit anderen Worten: das Halten von Ziervögeln und Zierfischen darf vom Vermieter nicht verboten werden!!!
Liebe Grüße