L.K.
Foren-Guru
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Hallo,
Meldepflicht heißt nicht unbedingt Beringungspflicht. Die besteht nur bei den Arten aus der Anlage 6.
Die anderen kann ich beringen, muss sie aber nicht.
Es gibt viele Arten, die meldepflichtig, aber nicht beringungspflichtig sind. Über Sinn oder Unsinn wurde in diesem Forum schon viel diskutiert, will aber hier nicht schon wieder darauf eingehen, auch nicht über Beringung überhaupt egal ob geschlossen oder offen. Soll jeder machen wie er will.
Wenn deine also nicht in der Anlage 6 stehen, bleibt es dir unbenommen diese zu beringen, aber bitte keine Artenschutzringe verwenden.
Meldepflicht heißt nicht unbedingt Beringungspflicht. Die besteht nur bei den Arten aus der Anlage 6.
Die anderen kann ich beringen, muss sie aber nicht.
Es gibt viele Arten, die meldepflichtig, aber nicht beringungspflichtig sind. Über Sinn oder Unsinn wurde in diesem Forum schon viel diskutiert, will aber hier nicht schon wieder darauf eingehen, auch nicht über Beringung überhaupt egal ob geschlossen oder offen. Soll jeder machen wie er will.
Wenn deine also nicht in der Anlage 6 stehen, bleibt es dir unbenommen diese zu beringen, aber bitte keine Artenschutzringe verwenden.