ZG
in erster Linie ist es immer Sache des Vet. welche Anforderungen er stellt.
Diese Woche hatte ich auch zufällig Kontakt zu jemanden der hier in Remscheid eine Zuchtgen. haben wollte und fragte mich um Rat.
Dieser Welli Halter gab dann im Gespräch bekannt das er sich in die K Ü C H E eine
Voliere gebaut hatte und züchtete. Wohl gemerkt Küche, da wundert er sich dann das er keine Genehmigung bekommt. Hat eine sogenannte Zwei Zimmer Wohnung. Im Schlafraum könnte er sie nicht unterbirngen. Bei so einer kleinen Wohnung ist natürlich auch keine Karantäneraum auf zu treiben.
Wundert sich dann aber das er keine Genehmigung bekommt. Habe ihm dann erklärt das die Küche seine Ernährungszentrale ist und dann das Risiko ansteckender Krankheiten gegeben ist. Auch mit jedem dazu Kauf immer das Risiko da ist, auch ohen Zuchtgenehmigung.
Er sollte schon glücklich sein, das der Vet. ihm keine Geldstrafe auf gebrummt hat und nur ein Verkaufsverbot auf erlegt hat. Selber halten darf er seine Nachzuchten, soll jedoch nicht weiter züchten. Nebeneffekt jetzt ist die Zimmervoli zu klein.
Karantäneräume innerhalb des Hauses, bei Miete, kann ein Vet. anerkenne muß aber nicht, da er die langen Wege monieren kann.
Auch müssen Karantäneräume nicht gefliest sein, wie es so oft zu hören ist. Es muß aber alles so sein das es desinfiziert werden kann. Man kann auch gestrichene Wände desinfizieren.
Es soll in einigen Fällen auch Übereinkommen mit dem jeweiligen Vetr. geben, das im Falle eines Falles, alle Tiere eingeschläftert werden, da kein Karantäneraum da ist. Das heißt aber nicht das da jede STadt oder jeder Kreis es tun muß. Das ist alleine die jeweile Entscheidungskraft der örtlichen Vetr. und kann nicht verallgemeinert werden.
Gruß
Hans-Jürgen