überdachte volieren als stall

Diskutiere überdachte volieren als stall im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - hallo, ich wollte mich nur nochmal vergewissern ob es auch stimmt und zwar als stall wo die tiere wärend dieser zeit eingesperrt bleiben sollen...
S

Sagany

Guest
hallo,
ich wollte mich nur nochmal vergewissern ob es auch stimmt und zwar als stall wo die tiere wärend dieser zeit eingesperrt bleiben sollen gilt auch eine komplett überdachte voliere,oder?
 
eine komplett überdachte voliere in die kein wildlebender vogel hineingelangen kann.
das ist mein wissensstand.
 
Vornie schrieb:
eine komplett überdachte voliere in die kein wildlebender vogel hineingelangen kann.
das ist mein wissensstand.
wir haben so ein ding, vor unserem stall und habs mir vom amtsvet bestätigen lassen, ist in ordnung, wenn tatsächlich kein wildvogel rein kann oder die chance hat rein zu schei--en ... oben zu, und engmaschiger draht drumherum ... zusätzlcih haben wir ein vogelnetz drüber...
 
hallo

weil günter d. es so schön zusammengefasst hat will ich es euch ucg hier nicht vorenthalten

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So, da müssen wir uns also nocheinmal mit dem Text der Verordnung auseinandersetzen:


§ 1


(2) Abweichend von Absatz 1 darf Geflügel außerhalb geschlossener Ställe gehalten werden, soweit
1. die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden,
2. mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels durchgeführt und tierärztlich dokumentiert wird.
Der Geflügelhalter hat der zuständigen Behörde das Halten seines Geflügels außerhalb eines geschlossenen Stalles unverzüglich unter Angabe des Standortes und der nach Satz 1 Nr. 1 getroffenen Vorkehrungen anzuzeigen.

Bis dahin also eigentlich kein Verständnis-Problem, oder? "Oben Dicht zur Seite Licht und im übrigen Meldepflicht"

Die zuständige Behörde kann, soweit dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist, anordnen, dass

1. Geflügelhalter
a) Untersuchungen in kürzeren als dem in Satz 1 Nr. 2 genannten Untersuchungsabstand und
b) über die klinischen Untersuchungen nach Satz 1 Nr. 2 hinaus Untersuchungen auf das Influenza-A-Virus der Subtypen H 5 und H 7
durchführen lassen müssen,
2. Geflügel abweichend von Satz 1 in geschlossenen Ställen zu halten ist.

Das ist dann nun der springende Punkt der Verordnung welche den Ermessensspielraum in die Hand des Veterinäramtes legt und die den vorstehenden Beiträgen aufgezeigten Varianten zulässt. Wer Volierenhaltung betreiben will und sich nicht durch die pauschale Aussage abschrecken lässt sollte man es dem Veterinäramt dann nicht so einfach machen.
Bei der jeweiligen Anordnung handelt sich auf jeden Fall um einen Verwaltungsakt - der entsprechende Einzelwirkung haben muss.
D.h. es bedarf einer schriftlichen und begründeten Entscheidung des Veterinäramtes für den jeweiligen Halter - erst dann ist man m.E. zu mehr als der einmaligen monatlichen klinischen Untersuchung verpflichtet.
Wenn man die weiteregehenden Auflagen, d.h. evtl. sereologische Untersuchung nicht erfüllen kann/will bleibt einem im Angesicht des Bußgeldes dann natürlich nur das Aufstallen.

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den gesamten thread dazu findet man dan hier

http://www.huehner-info.de/huefo/thread.php?threadid=7213

grüsse
Tina
 
Thema: überdachte volieren als stall
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