Mindestgröße von Vogelkäfigen

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Andreas0001 † 2010

Andreas0001 † 2010

verstorben 2010
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Neulich sah ich bei einem Bekannten im schuppen einen Graupapageien, der meines ERachtens in einem viel zu kleinen Käfig gehalten wird. der Käfig ist rund und hat einen Durchmesser von ungefähr 40 cm sowie eine Höhe von ungefähr 60 cm. nun sprach ich ihn darauf an, ob er den vogel denn nicht in einem größeren käfig oder in einer voliere unterbringen will, sowie ihm einen Artgenossen dazu setzen möchte. als Antwort darauf erhielt ich nur, dem vogel gehe es doch gut, ind dem Käfig wäre doch Platz genug. Außerdem bekomme er ja regelmäßig Wasser und Futter. Auch der heutige Versuch, ihm den Papageien abzukaufen scheiterte kläglich. nun würde ich gerne mal wissen, wie groß ein/e Käfig/Voliere für einen Graupapagei sein sollte, bzw. für ein Graupapageien-Pärchen, da ich der Meinung bin, daß Papageien grundsätzlich nicht als Einzeltiere gehalten werden sollen. Wer weiß, wo ich gesetzliche Bestimmungen, falls es welche gibt, über Mindestgrößen -anforderungen von Vogelkäfigen herbekomme. Und was kann man gegen solche Halter unternehmen, die Papageien, oder Tiere überhaupt in zu kleine Käfigen, Ställen oder sonstigen Behausungen unterbringen?
 
Tierquälerei

Hallo Andreas,
über das Thema hatten wir uns ja schon mal im Chat unterhalten.
Sieh mal auf der Seite des Bundesverbandes für Tier-und Artenschutz nach, gehe dort auf „Gesetze“ und dann Haltung von Papageien. Da steht einiges zur Haltung und den Mindestanforderungen der Käfiggröße. Auch die Seiten der Arbeitsgemeinschaft Papageien sind sehr gut. Dort gibt es auch das Gutachten über die Mindestanforderungen zur Haltung von Papageien. Vielleicht druckst du das mal diesem unbelehrbaren Herrn aus :(. Oder wende dich mal an den Förster oder Tierarzt, die für diese Gegend zuständig sind, vielleicht können die ihm ein bisschen Druck machen. Sie sollten die Gesetze ja auch kennen. Wünsche dir viel Glück weiterhin, dass du etwas erreichst, ich finde es toll, dass du dich dafür einsetzt :) !
http://www.bna-ev.de/
http://www.papageien.org/
 
Hi Andreas.

über dieses Thema haben wir uns ja bereits schon im Chat aufgeregt. Schade, dass Deine Bekannten so stur sind. Du
hast schliesslich alles Mögliche versucht - ohne Erfolg. Aber
ein Versuch war es allemal wert.

Was die Käfiggrösse betrifft, da brauchst Du gar nicht gross
zu suchen, denn wozu haben wir denn dieses tolle Forum?

http://www.vogelnetzwerk.de/recht+gesetz/minpapa.php3

"...Und was kann man gegen solche Halter unternehmen, die Papageien, oder Tiere überhaupt in zu kleine Käfigen, Ställen oder sonstigen Behausungen unterbringen?..."

So traurig es klingt: Rein rechtlich gar nix. Die einzige Möglichkeit,
die ich sehe, wäre sich mit dem Tierschutzverein in Verbindung zu setzen.

Finde es prima von Dir, dass Du Dich so dafür einsetzt.

Liebe Grüsse
Wolfram
 
Zu kleiner Käfig

Hallo Maja,

danke für die Informationen. Werde gleich dort mal nachschauen und "meinem Tierfreund" die für den Graupapageien relevanten Bestimmungen mal ausdrucken und sie ihm dann übergeben. Hoffentlich hilft das. und wenn nicht, dann ist mein latein bald auch erschöpft. Bliebe mir höchstens noch der Gang zum Veterinäramt. Aber dann würde ich mich wohl bei ihm und einigen anderen in meinem Bekanntenkreis sehr unbeliebt machen. Wäre es für eine artgerechte Unterbringung des grauen wert, eine oder einige Freundschaft/en zu riskieren? ich hoffe ja immer noch ih zu überzeugen, den Papageine besser unterzubringen, und ihm vielleicht noch einen ARgenossen dabei zu setzen.

Gruß

Andreas
 
Hi Andy,

bevor Maja wieder mal schneller ist:

"...Aber dann würde ich mich wohl bei ihm und einigen anderen in meinem Bekanntenkreis sehr unbeliebt machen. Wäre es für eine artgerechte Unterbringung des grauen wert, eine oder einige Freundschaft/en zu riskieren? ..."

Von Freundschaften würde ich da nicht unbedingt reden. Wenn
ich an Stelle Deiner Bekannten wäre, dann würde ich schon allein
aus Freundschaft zu Dir die Vogelhaltung zum Positiven ändern.

Allerdings wird man rechtlich nichts dagegen ausrichten können.
Hier hilt wirklich nur nochmals und nochmals mit Engelszungen
reden. Wenn es wirklich Freunde sind, dann hören die irgendwann auf Dich.

Ich wünsche es mir so sehr

Liebe Grüsse
Wolfram
 
Käfiggröße

Hallo Wolfram,

danke für die Info. In einen Tierschutzverein in unserer Gegend bin ich seit neustem auch Mitglied. Am 11.08. haben wir da user nächstes Treffen. NAtürlich werde ich da auch das Thema grau papagei in zu kleinem Käfig anbringen. vielleicht können mir die vereinskollegen da ja mit einigen tips weiterhelfen. Auf der site im forum schau ich gleich mal nach, um die Mindestgröße auszukriegen.


Gruß

Andreas
 
"Freundschaften"

Hallo Wolfram,

stimmt Wolfram, Deine Meinung zu Freundschaften. Hab mich auch schon das eine oder andere mal gefragt, ob das wirklich Freunde sind. denn kann ich meine bekannte als freunde bezeichnen, wenn sie in diesem mir wichtigen Punkt nicht entgegen kommen? Und ich glaub kaum, daß ich Leute als Freunde bezeichnen möchte, die wissentlich und ich will schon sagen vorsätzlich Tiere nicht artgerecht unterbringen.


Gruß

Andreas
 
Will dazu auch noch was sagen

Hallo Andreas,
(Wolfram, seufz, du warst schneller :), ich schreibe einfach zu langsam)
zu diesem Thema folgende kurze Story:
der Mann einer nahen Verwandten schlug sowohl Kind als auch Hund. Allgemein bekannt. Keiner machte was oder sagte was. Der Hund immer an einer unterarmkurzen Kette in der Wohnung angebunden, kam kaum raus, lag manchmal im eigenen Dreck, weil er es nicht mehr aushielt. Prügel dafür. Das Kind, drei Jahre alt, blaue Flecken, zitterte, machte in die Hose, wenn der Papa es nur scharf ansah. Alles sehr gebildete Leute. Die Mutter zu schwach, etwas dagegen zu tun. Ich habe etwas dagegen getan, gegen den Willen der Familie, war damals selbst noch sehr jung. Kind und Hund, auch der Frau wurden geholfen. Ich hatte es mit dieser Familie natürlich versch...vorerst, auch viele Verwandte waren empört. Heute sind mir Kind und Mutter dankbar, dass ich den Mut hatte, mich gegen die Gemeinschaft durchzusetzen. Es war auch für mich nicht leicht, wurde ziemlich angefeindet. Aber hier ging es nur um das Kind und den Hund, zwei hilflose und abhängige Geschöpfe und nicht darum, ob ich dann immer noch beliebt bin. Aber sowas muss natürlich jeder selber entscheiden, was für einen Priorität hat, lieber Andreas, du musst es letztendlich mit dir alleine ausmachen. Ich weiß, dass das nicht leicht ist.
Wie immer du dich entscheidest, du hast jetzt schon sehr viel versucht, dass ist dir hoch anzurechnen :).
 
Hallo Andreas,
Ich will mich Maja und Wolfram anschließem.
Wemm das "echte" Freunde wären, würden sie Deine Ratschläge ernst nehmen und sich wenigstens Gedanken machen oder sie sogar versuchen in die Tat umzusetzen.
Eigentlich mußt Du das selber beurteilen, aber wenn das meine Bekannten wären, würde ich den Kontakt abbrechen.
Und ich würde beim Amtstierarzt oder bei der Tierschutzbehörde anrufen ...
Die arbeiten glaub ich auch, ohne zu sagen vom wem die "Anzeige" stammt.
Und die maße für ein paar Graupapageien müßen sein:

2,0 m breit x 1,0 m tief x 1,0 m hoch,

das ist bei Deinen Freunden nicht annähern das Maß ...:(
 
Mindestgröße von Käfigen

Hallo Birgit,

vielen Dank für Deine Antwort. Ja, die Mindestgröße, die Du angegeben hast stimmt. Ich hab mir jetzt mal die gesetzlichen Bestimmungen angesehen. Die erfüllt mein sogenannter "Freund" bei weitem nicht: 1. in der Käfiggröße, 2. fehlt die Rückzugsmöglichkeit, 3. sollte man alle Papageienarten mindestens paarweise halten (Ausnahmen nur bei aggressiven und kranken Tieren und Vögeln, die nur auf den Menschen bezogen sind). Aber eine Bezogenheit auf den menschen wird da wohl nicht der Fall sein (obwohl der Papagei zahm ist), da der Vogel ja den ganzen Tag alleine in seinem Käfig ist, und der noch in einem dunklen Schuppen steht, wo kaum mal einer rein geht. Ich denke mal, daß ich weiterhin versuchen werde, den vogel dort heraus zu bekommen, oder den Halter umzustimmen für bessere Haltebedingungen zu sorgen.


Gruß

Andreas
 
Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deinen weitern Versuchen ... obwohl man da oft gegen Mauern rennt (eigene Erfahrung)
Es wäre für den Grauen wünschenswert. :)
 
Hallo Andreas,
es gibt immer noch Leute, die glauben, Tiere seien Sachen...

Einzelhaltung, kein Freiflug, Rundkäfig - da greift ein Bundesgesetz:

Tierschutzgesetz
Tierhaltung

§ 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Das ist ein Bundesgesetz, das eigentlich schon alles beinhaltet, aber durch Gutachten wie das über die Mindestanforderungen unterfüttert wird. Zuwiderhandlungen sind meines Wissens Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bis zu 10.000 DM geahndet werden können. Ist natürlich sehr theoretisch (de facto wird kein Graupapageien-Einzelhalter jemals Bußgeld bezahlen müssen), aber ich habe diesen Paragraphen einigen Leuten schon mit Erfolg um die Ohren gehauen. :p
 
Veterinäramt-Tierschutzverein

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für Euer Interesse und Eure Unterstützung. Heute habe ich mit einem Obermotz vom rheinland-pfälzischen Tierschutzverein über den Graupapagei geredet. Der meinte auch, daß das schon Tierquälerei ist, wie der Papagei gehalten wird. Ich solle doch beim zuständigen Veterinäramt vorsprechen und denen die Sachlage schildern. Der Amtstierarzt müßte in diesem Fall einschreiten. Die Anzeige müßte auch anonym entgegengenommen werden, im Zweifelsfalle soll ich die Anzeige im Namen des Tierschutzvereins aufgeben. Nun werde ich mich wohl druchringen, dorthin zu gehen, obwohl mir das wahrscheinlich nicht leicht fallen wird. Über den weiteren Werdegang und den Erfolg werde ich weiterhin hier berichten.


Gruß

Andreas
 
Das interessiert mich wirklich, was der Amts - TA deswegen unternimmt.
Ich drücke alle Daumen damit dem Grauen geholfen wird.
 
Hi andreas

vielleicht habe ich da jetzt ja was überlesen ..aber sag mal bitte der wird in einem SCHUPPEN gehalten !! ich nehme nicht an das westerwald in der südsee liegt und daher wird es ja im winter ETWAS kalt werden oder ?? oder erbarmen sie sich und nehmen den vogel den in die abstellkammer ?? * wut*

bis denne ein motziger lanzelot !
 
hi andi!

wenn der amtsta nicht eine total schlappe socke ist kann er durchaus was machen, und zwar das tier beschlagnahmen.

er wird voraussichtlich erst mal auflagen an die halter geben, wenn die nicht umgesetzt werden kann er beschlagnahmen.

so ist es bei einem mir bekannten züchter geschehen, dessen anlage ich zwar nie gesehen habe, aber bei den erzählungen anderer standen mir die haare zu berge. 4 mal war der amtsta bei ihm, beim fünften besuch, als sich immer noch nichts geändert hatte wurden die tiere beschlagnahmt.

der amtsta hat übrigens nicht mitgeteilt wem der züchter sein einschreiten "zu verdanken" hat. (mir allerdings nicht, weil ich ja den tatsächlichen zustand gar nicht kannte, nur von erzählungen)

liebe grüße und viel glück
kuni
 
Kalter Winter und Auflagen vom Amts-Tierarzt

Hallo Lanzelot und Kuni,

sicherlich wirds hier im Winter recht kaltr, da der Westerwald ja bekanntlich zu den DEutschen Mittelgebirgen gehört. Und leider ist der Schuppen unbeheizt, da er zu einem stillgelegten landwirtschaftlichen Gehöft gehört. Ich wäre ja schon zufrieden, wenn der Schuppen im Winter beheizt wäre und genügend Tageslicht hätte. Un dwenn der arme Vogel nicht in so einem kleinen Käfig vor sich hinvegetieren müßte. Es dürfte wahrlich kein Problem sein in dem Schuppen eine ausreichend große Voliere mit Kletterästen und allen anderen nötigenSpiel- und Beschäftigungs- möglichkeiten zu bauen. Und einen Partner, womit der Papagei sich beschäftigen könnte, wird er sich auch leisten können, da er Geld genug hat. Vor allen Dingen ist ein 2. Grauer sehr angebracht, da weder der Halter noch seine Frau sich großartig mit dem Vogel abgeben.



Gruß

Andreas
 
Hi,

tja, mit dem veterinäramt, das war so ne sache, die nehmen bei uns keine anonyme anzeigen an, daher hab ich das erstmal zurück gestellt. Dafür wird jetzt jemand vom Tierschutzverein dort vorbei gehen und dem Vogelhalter auf sein gesetztwidriges Verhalten aufmerksam machen. Sollte der Vogelhalter dann immer noch nicht bereit sein, dem Vogel bessere Bedingungen zu verschaffen, dann wird der Tierschutzverein ganz offiziell eine Anzeuge beim veterinäramt machen, und ich denke ma, daß di Sache jetzt seinen LAuf nimmt und der Vogel hoffentlich bald in ne größere Voliere kommt und vielleicht noch einen 2. Vogel dazu bekommt.


Gruß

Andreas
 
Original geschrieben von Andreas0001
Hi,

tja, mit dem veterinäramt, das war so ne sache, die nehmen bei uns keine anonyme anzeigen an

@Andreas:
Das Veterinäramt geht auf keine anonymen Anzeigen ein, aber Du könntest diese bitten, daß Du für die entsprechende dritte Person anonym bleiben kannst, aber die Anzeige personalisierst.
Das geht.
Wichtig ist für die einfach, daß sie einen Nachweis einer Anzeige haben.
Für die dritte Person bleibst Du trotzdem anonym.

Ein Tipp wäre auch über die entsprechende Naturschutzbehörde, sowie ansässiges Ordnungsamt zu gehen.


Viel Glück und alles Gute für den Grauen...



Micha
 
Hallo Micha!

Das mit dem anonym bleiben ist nicht ganz korrekt.

Klar, du bleibst für den Betroffenen anonym, da er persönlich keine Akteneinsicht bekommt. Da aber eine evtl. Maßnahme des Amts-TA auch eine Ordnungswidrigkeiten- oder Strafanzeige nach sich zieht, hat der Betroffene das Recht, sich einen Anwalt zu nehmen.
Dieser kann eine Akteneinsicht beantragen. Diese muß auch gewährt werden. Somit kennt der Anwalt den Namen des Anzeigeerstatters.
 
Thema: Mindestgröße von Vogelkäfigen

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