Hallo Kathrin,
> hat das dann irgendwelche gesetzlichen Folgen, wenn ein Grauer keinen Ring / keine Cites hat???
Aber klar. Es muss auch Konsequenzen haben, denn ein Tier ohne Ring und Papiere könnte ein illegaler Import sein - dagegen müssen die Behörden vorgehen und den weiteren Handel unterbinden.
Für den Fall, dass deine Frage nicht rein theoretisch ist, etwas genauer ;-)
- kein Ring und keine Papiere bzw. Kaufrechnung: ganz schlecht. Sofern der Verkäufer / Züchter bekannt ist, nachträglich Rechnung bzw. Bestätigung mit Ringnummer ausstellen lassen (Züchter müssen über Ringnummern Buch führen).
- Ring und keine Papiere: schon viel besser. Anhand der Ring-Nr. läßt sich, falls der Ring in Deutschland ausgegeben wurde, der Züchter / Händler ermitteln. Sofern der sein Geschäft noch betreibt, kann er eine Rechnung nachträglich ausstellen bzw. sagen, wo die CITES-Papiere sind (oder er hat eine Kopie davon).
- Papiere und kein Ring: kommt drauf an. Ist die Rechnung vorhanden und der Verkäufer bekannt, sollte der die Ring-Nr. kennen (s.o.). Dann hat man zwar keinen Ring, aber zumindest die Versicherung, dass mal ein Ring da war.
Was bei unvollständigen Unterlagen passiert, kommt auf die zuständige Behörde an. Zunächst mal muss sie davon erfahren, d.h. der Besitzer meldet sein Tier auch an. Es soll Besitzer geben, die das nicht tun, um Ärger zu vermeiden - ist natürlich nicht legal.
Dann wird die Behörde wahrscheinlich eine Versicherung des Besitzers (manchmal formlos, manchmal an Eides statt) verlangen, wann und wo er das Tier legal erworben hat. Kann die nicht gegeben werden oder ist unglaubwürdig (und "ist mir zugeflogen" oder "habe ich letzten Monat aus der 2. Hand gekauft, weiss nicht mehr, von wem" ist bei einem unberingten Tier unglaubwürdig, solche Ausreden hören die Behörden andauernd), wird die Behörde den Vogel wahrscheinlich beschlagnahmen.
Wie diese Beschlagnahmung aussieht, ist unterschiedlich. In Berlin ist es üblich, das Tier trotz Beschlagnahmung beim Besitzer zu lassen, der dann eben nicht mehr Eigentümer, sondern nur noch 'Pfleger' des Tieres ist, und es nicht ohne Genehmigung weitergeben darf. Andere Bundesländer beschlagnahmen, indem sie das Tier dem Besitzer wegnehmen und in Auffangstationen geben. Was IMHO problematisch ist, weil den Tieren in der Regel nicht damit gedient ist, wenn sie nach zig Jahren aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden; ausserdem scheitert das oft an den Kosten. Denn da mit solchen Tieren nicht weiter gehandelt werden darf, müssen sie bis zu ihrem Tod in so einer Station bleiben (Zoos verzichten dankend, und Tierheime kommen nicht in Frage, weil die solche Tiere ja nicht weitergeben dürfen).
Bei all dem haben die Behörden einen Ermessensspielraum, den sie auch nutzen. Wenn eine Omi versichert, dass sie, als sie den Vogel vor 20 Jahren von Bekannten übernommen hat, nicht wusste, dass der einen Ring braucht und angemeldet werden muss, wird sie den Vogel sicher behalten dürfen. Handelt es sich um einen gewerblichen Händler oder den dubiosen Typen, der 28 Graupapageien in seiner Wohnung hält und den die Nachbarn schon öfter beim Amtstierarzt gemeldet haben, wird sich die Nachscht der Behörde in Grenzen halten.
Wenn jemand so einen "unklaren Fall" bei sich zu Hause hat, sollte er IMHO einfach mal vorsichtig telefonisch bei der zuständigen Behörde vorfühlen, wie solche Fälle dort gehandhabt werden. In Berlin ist da IIRC die untere Naturschutzbehörde (=Umweltamt des Bezirkes) zuständig - oder war es doch die Senatsverwaltung ?! Einfach durchfagen.
"Gesetzliche Konsequenzen" im Sinne von Anklage / Verfahren / Verurteilung / Vorstrafe hat sowas nicht, sofern du nicht wissentlich oder sogar gewerblich mit illegalen Importen handelst. Da reisst einem niemand den Kopf ab.
Viele Grüße,
Stefan