Beitrag Tierseuchenkasse
Tierseuchenbeiträge für das Jahr 2005
Beitragshöhe
Der Landesausschuss der Bayer. Tierseuchenkasse hat für 2005 die nachfolgenden Beiträge beschlossen.
Erfreulicherweise konnten die Beiträge bei den meisten Tierarten stabil gehalten werden. Lediglich bei den Truthühnern war eine Beitragserhöhung unumgänglich. Grund hierfür ist, dass die Bayer. Tierseuchenkasse vorübergehend d.h. bis zum Inkrafttreten einer Versicherungslösung – das Verlustrisiko durch die Schwarzkopfkrankheit trägt.
Beitragssätze für das Jahr 2005:
a) für jedes Pferd (auch Fohlen) je Tier 3,80 €
b) für jedes Rind (auch Kalb) je Tier 4,30 €
c) für jedes über 1 Jahr alte zur Zucht benutzte Schaf
(Mutterschaf oder Schafbock) je Tier 1,40 €
d) für jedes Schwein (auch Ferkel) je Tier 1,20 €
e) für jedes Legehennen über ½ Jahr und für Hähne, die nicht Schlacht- oder Masthähne sind,
in Beständen bis zu 20 Tieren je Bestand 0,50 €
in Beständen bis zu 60 Tieren je Bestand 1,50 €
in Beständen bis zu 100 Tieren je Bestand 2,50 €
in Beständen über 100 Tiere je Tier 0,03 €
für zur Aufzucht als Legehennen bestimmte Küken und Junghennen bis zu 1/2 Jahr je Tier 0,03 €
für Schlacht- und Masthähne und- hühner einschl. der hierfür bestimmten Küken je Tier 0,03 €
f) für jedes Truthuhn (auch Küken) je Tier 0,18 €
Tierseuchenbeiträge von insgesamt weniger als 5,00 € werden nicht erhoben.
Für die Beitragspflicht und die Erhebung der Beiträge gelten das Tierseuchengesetz, die landesrechtlichen Vorschriften und die §§ 11 und 12 der Satzung der Bayerischen Tierseuchenkasse vom 2. April 1996 (StAnz Nr. 15), zuletzt geändert am 26.Oktober 2004 (StAnz Nr. 45)
Keine Beiträge dürfen erhoben werden für Tiere, die dem Bund oder einem Land gehören, sowie Schlachtvieh, das am Stichtag Viehhöfen, Schlachthöfen oder sonstigen Schlachtstätten zugeführt ist (§71 Abs. 2 Tierseuchengesetz).
Die Beitragssatzung wurde im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 45 veröffentlicht.
© 2004 Bayerische Tierseuchenkasse - letzte Aktualisierung: 17.12.2004