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MorganLaFey

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Wir müssen für unseren UHU eine Vollere in den Garten bauen
von 18 qm..wegen der sogenannten Artgerechten Haltung

Vollere

Baugenehmigung und Mietrecht??

Mietvertrag..

§11 Ausbesserungen und bauliche Veränderungen


3 Bauliche Änderungen und EINBAUTEN durch den Mieter sind nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet. Dies gilt nicht für Einrichtungen, die keinen Eingriff in die bauliche Substanz darstellen.

Ist das eine laut Mietrecht wohl optische Beeinträchtigung?

oder eine Pergola? Da steht nämlich nix von der Größe bei? Zumal die Vollere ja so gebaut würde, dass man sie beim Auszug wieder mitnehmen kann. wie ein großer Käfig sozusagen.

Bauliche Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung


Bauliche Anlagen, die der Gartengestaltung oder der zweckentsprechenden
Einrichtung von Gärten dienen, wie Bänke, Sitzgruppen und Pergolen sind
genehmigungsfrei. Rechtsgrundlage: § 65 Abs. 1 Nr. 28 BauO.

Bauliche Anlagen, die der zweckentsprechenden Einrichtung von Sport- und
Spielflächen (Freizeitgestaltung) dienen, wie Tore, Schaukeln und
Klettergerüste, ausgenommen Tribünen, sind genehmigungsfrei.
Rechtsgrundlage: § 65 Abs. 1 Nr. 28 BauO.

Wasserbecken (Schwimmbecken) bis zu 100 m³ Fassungsvermögen sind
genehmigungsfrei. Rechtsgrundlage: § 65 Abs. 1 Nr. 30 BauO.

Was würde passieren, wenn ich die Terrasse mit Draht einzäume und aus ihr eine Vollere baue?
Wenn ich die Terrasse mit einem Teil Windschutz versehe und einer kleinen
festen Überdachung wegen Sonnenschutz
und das Flugdrahtgespann in den Garten mit hinausziehe

Oder wenn ich nur die Spitzhütte, die 1,80 auf 1,80 an Maße hat mit Flugdraht im Mindestmaß von 18 qm umzäunen würde?


Errichtung einer Pergola:
Eigentümer müssen zustimmen

Die Errichtung einer von außen sichtbaren Pergola oder einer entsprechenden Balkenkonstruktion auf dem zu der Wohnung des Wohnungseigentümers gehörenden Balkon sowie die eines Gartenhauses bedürfen regelmäßig der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer.
Der Anspruch der übrigen Wohnungseigentümer auf Beseitigung der ohne ihre Zustimmung vorgenommenen Ausbauten ist nicht schon deshalb verwirkt, weil seit der Errichtung 6 Jahre verstrichen sind, ohne daß sie Beseitigung verlangt haben.
OLG Köln, Beschluß vom 21. 2. 1997 - 16 Wx 8/97


Die Klausel „Tierhaltung ist unzulässig ist prinzipiell rechtsunwirksam. Selbst wenn Hundehaltung verboten ist und ihre Mitmieter zustimmen, kann der Vermieter nichts machen. Lassen Sie sich nicht so leicht ins Bockshorn jagen. Fragen Sie auch mal beim Mieterschutzverein oder im Tierheim nach. Wir versuchen Ihnen immer zu helfen und führen wohl auch mal ein Gespräch mit dem Vermieter

ist eine Vollere eine Pergola oder ein Gartenhäuschen

kann mir das meine Vermieterin jetzt untersagen oder net?
 
Hallo !

Kann dir leider nichts genaues sagen, aber hast du denn schon einmal mit deiner Vermieterin darüber gesprochen was sie davon hält ?????
Vieleicht geht das ja von ihr aus in Ordnung und dann sind die ganzen Urteile und Paragraphen eh für die Katz und du kannst bauen !
 
Genehmigung

Hallo MorganLaFey,

ich möchte auch noch Volieren für Uhu und Co. bauen (aber vielleicht erst 2004), weiß aber jetzt schon, das diese Anlagen aufgrund der Tatsache das hier Tiere gehalten werden, durch das Bauamt genehmigungspflichtig sind (Aussage Bauamt; Hessen).

mfg

aday
 
Thema: Uhuvolliere
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