Was machen ohne Ringe und Nachweis?

Diskutiere Was machen ohne Ringe und Nachweis? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Huhu Zusammen, erst seit dem ich in diesem Forum bin, habe ich irre viel über unser gefiederten Freunde "gelernt" und auch hier habe ich das...
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Cyberangel

Guest
Huhu Zusammen,

erst seit dem ich in diesem Forum bin, habe ich irre viel über unser gefiederten Freunde "gelernt" und auch hier habe ich das allererste Mal überhaupt gehört, dass Vögel angemeldet werden müssen. warum das einem in Deutschland keiner sagt ist mir rätselhaft -> ebenso, dass es in keiner sogenannten "Fachliteratur" erwähnt wird. Das ist traurig - hätte mir und meiner Mom sicherlich viel Ärger erspart.

Folgendes: Ich habe zwei Rosellasittiche - die eine kommt aus Holland und da besteht keine Ringpflicht. Jetzt habe ich für die Kleine also keinen Ring. Sie ist zwar nicht meldepflichtig aber sollte ich bei der ensprechendne Zoohandlung auf einen bestehen? Und was mache ich, wenn mir keiner ausgehändigt wird?

Dann habe ich noch einen Groß Alexander Sittich. Polly habe ich vor einigen Monaten einer Frau abgekauft - habe mir weder einen Kaufvertrag noch sonstwas geben lassen. Beringt ist sie auch nicht. Die Frau, wo ich Polly her habe, ist unbekannt verzogen.

Beide Vögel sind zwar nicht meldepflichtig, aber so ein Ring dient doch auch für ander Sachen, oder? Was meint Ihr, wie ich mich verhalten sollte? Ich will nämlich später auch gerne einen Wurf von den Rosellasittichen züchten und bhealten - aber ohne Ringe werde ich wohl kaum eine Zuchtgenehmigung erhalten.
 
Hallo Cyberangel,

Original geschrieben von Cyberangel
Huhu Zusammen,

erst seit dem ich in diesem Forum bin, habe ich irre viel über unser gefiederten Freunde "gelernt" und auch hier habe ich das allererste Mal überhaupt gehört, dass Vögel angemeldet werden müssen. warum das einem in Deutschland keiner sagt ist mir rätselhaft -> ebenso, dass es in keiner sogenannten "Fachliteratur" erwähnt wird. Das ist traurig - hätte mir und meiner Mom sicherlich viel Ärger erspart.

Folgendes: Ich habe zwei Rosellasittiche - die eine kommt aus Holland und da besteht keine Ringpflicht. Jetzt habe ich für die Kleine also keinen Ring. Sie ist zwar nicht meldepflichtig aber sollte ich bei der ensprechendne Zoohandlung auf einen bestehen? Und was mache ich, wenn mir keiner ausgehändigt wird?

Dann habe ich noch einen Groß Alexander Sittich. Polly habe ich vor einigen Monaten einer Frau abgekauft - habe mir weder einen Kaufvertrag noch sonstwas geben lassen. Beringt ist sie auch nicht. Die Frau, wo ich Polly her habe, ist unbekannt verzogen.

Beide Vögel sind zwar nicht meldepflichtig, aber so ein Ring dient doch auch für ander Sachen, oder? Was meint Ihr, wie ich mich verhalten sollte? Ich will nämlich später auch gerne einen Wurf von den Rosellasittichen züchten und bhealten - aber ohne Ringe werde ich wohl kaum eine Zuchtgenehmigung erhalten.

da du den Rosella aus einer Zoohandlung hast, sollte es sich hierbei um eine deutsche Zoohandlung handeln, muß durfte diese den Vogel garnicht verkaufen.

Du kannst vom Zoohandel verlangen, das der Vogel zurück genommen wird, oder diese dir die entsprechenden Papiere aushändigen.

Sollte dies nicht der Fall sein, mußt du zur Unteren-Naturschutzbehörde gehen und beide Vögel melden.

Da du dann auch mit den Rosellas züchten möchtest, benötigst du ja eine Zuchterlaubnis. Diese beantragst du beim zuständigen Veterinärsamt und schielderst dort deinen Fall.

Wenn Du dann diese Zuchtgenehmigung erhalten hast, kannst Du als Züchter beim ZZF für beide Vögel offene Ringe beziehen und Sie damit beringen.
 
Wenn Du dann diese Zuchtgenehmigung erhalten hast, kannst Du als Züchter beim ZZF für beide Vögel offene Ringe beziehen und Sie damit beringen.

Das ist ja wohl so nicht richtig und sogar strafbar. Wenn du nach dem Gesetz gehst, darf eine "Nachberingung" nur mit der Genehmigung der Behörden erfolgen. Amtliche Ringe, egal ob geschlossen oder offen, sind im Normalfall "nur" für eigene Nachzuchten gedacht. Ich würde auf jeden Fall zuerst einmal eine Zuchtgenehmigung beantragen (wenn du züchten willst) und dann (aber erst wenn du sie hast) mit den Behörden reden.

Oder der inoffizielle Rat (wo kein Kläger, da kein Richter) wie es schon Walter geschrieben hat.
 
Huhu Walter,

nein der Vogel stammt aus einer Holländischen Tierhandlung... Ich fahr da einfach nochmal hin und frag was los ist :=)

Danke für Eure Antworten!
 
Hi Cyberangel,

Original geschrieben von Cyberangel
Huhu Walter,

nein der Vogel stammt aus einer Holländischen Tierhandlung... Ich fahr da einfach nochmal hin und frag was los ist :=)

Danke für Eure Antworten!

das ist OK!

Mußtest Du den Vogel da nicht in Quarantäne stellen, als Er von Holland nach Deutschland expotiert wurde?

Oder gibts da andere Bestimmungen?
 
Hallo Walter,

der Zoohändler hat mir nichts dergleichen gesagt, nein...

Viele Grüße
Raphaela
 
Hi Cyberangel,

Original geschrieben von Cyberangel
Hallo Walter,

der Zoohändler hat mir nichts dergleichen gesagt, nein...

Viele Grüße
Raphaela

also ich persönlich habe noch keine Vögel aus dem Ausland eingeführt!

Aber nach dem Einfuhrgesetz müßte der Vogel normal für 6-8 Wochen in Quarantäne gestellt werden.

Werd mal sehen ob ich was dazu finde.
 
Hi Raphaela,

hab hier was für dich gefunden!

Diest stammt vom Bundesministerium für Verbrauerschutz, Ernährung und Landwirtschaft


2. PAPAGEIEN UND SITTICHE
a) Grundsatz:
Die Ein- und Durchfuhr von Papageien und Sittichen muss von der zuständigen
Landesbehörde tierseuchenrechtlich genehmigt werden.
b) Ausnahmen
Im Reiseverkehr oder bei der Wohnsitzverlegung dürfen höchstens drei nicht
zur Abgabe an Dritte bestimmte Tiere mitgeführt werden:
1. die Tiere müssen von einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung
begleitet sein,
- die nicht älter als 10 Tage ist und
- 4 -
- aus der sich ergibt, dass die Tiere gesund befunden worden sind und in ihrem
Herkunftsbestand während der letzten 30 Tage keine auf Papageien und
Sittiche übertragbaren Krankheiten zur amtlichen Kenntnis gelangt sind,
2. Tiere, die im Durchgangsverkehr zwischen zwei Orten eines angrenzenden
Drittlandes über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder zwischen
zwei Orten der Bundesrepublik Deutschland über das Gebiet eines angrenzenden
Drittlandes verbracht werden, sofern dieses Verbringen im Rahmen eines
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Drittland geschlossenen
Abkommens über den erleichterten Durchgangsverkehr erfolgt,
3. Tiere, die im Artistenberuf verwendet werden.
 
Ich pendel ja nun berufsbedingt zwischen Holland und Deutschland. Bei meinen diversen Besuchen in verschiedenen zoofachgeschäften habe ich auch viele viele Fragen gestellt. Unter anderem habe ich als Antwort erhalten, dass eine kennzeichnungspflicht in Holland nicht nötig ist. Das war und ist ja auch bekannt. Aber, einen Nachweis erhält man von einer Zoohandlung auf alle Fälle. Zumindest von einer seriösen ! Und die sind im Falle eines Falles auch mit der Ausstellung einer Cites Bescheinigung, wo erforderlich, behilflich.
Einfach "einführen" ost wie geschildert und nachzulesen jedenfalls verboten.
 
Vielen Dank für Eure Informationen. Ich werde nächste Woche nach Holland fahren und mit dem Händler sprechen! Ich werde berichten.
 
Thema: Was machen ohne Ringe und Nachweis?
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