GeorgB. † 2013
verstorben am 5.7.2013
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In der Bundesrepublik werden in großer Vielfalt Mittel durch Laien und professionelle Schädlingsbekämpfer eingesetzt, die nicht der Prüfung auf Brauchbarkeit nach §18 Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterzogen wurden, die aber in Zukunft nach Biozidgesetz (= Chemikalienrecht)
zugelassen bzw. registriert sein müssen. Über die Auswahl breit indikativ wirksamer Stoffe, die weitfächerige Kombination von Wirkstoffen und Synergisten und die Vorgabe einer einfachen Ausbringungsmethode versuchen viele Hersteller von solchen Produkten, eine breite Indikati-
onspalette abzudecken. Andere Inverkehrbringer tragen der weitgehenden Unkenntnis der Laien und laienhaft agierender Schädlingsbekämpfer über die Morphologie, Biologie und erprobte Bekämpfungstechnik sowie dem inzwischen erreichten Stand der Erkenntnisse zur Sensitivität von Schädlingen weniger Rechnung. Die Folge sind die Entwicklung von Resistenzen und eine
vermeidbare, höhere Belastung von Mensch, Nutztier und Umwelt durch Biozide. In diesem Zusammenhang ist auch die Problematik der Anwendung von Tierarzneimitteln als Entwesungsmittel und von Entwesungsmitteln, die im Sinne von Tierarzneimitteln unter Mitkontamination
der Lebensmittel liefernden Nutztiere angewendet werden sollen, einzuordnen.
Die Resistenzproblematik resultiert in nicht unbedeutendem Umfang aus der wiederholten, unkritischen Anwendung von Ektoparasitika, Insektiziden als Repellents sowie Entwesungsmitteln auf gleicher oder hinsichtlich des Resistenzgeschehens verwandter Wirkstoffgrundlage
durch nicht entsprechend geschultes bzw. erfahrenes Personal. Die Anwendung kann an verschiedenen Aufenthaltsorten, z.B. auf dem Nutztier in Räumen und im Freiland (insbesondere auf Weiden), auf Raumflächen, in der Gülle und anderen Insektenbrutstätten und in unter-
schiedlichen Entwicklungsphasen der Schädlinge (Imagines, Larven, Puppen) erfolgen.
Die aufgeführten Vorschläge zur Ermittlung praxisrelevanter Rückstandswerte bei Lebensmittel liefern dem Vieh nach Anwendung von Entwesungsmitteln sollen helfen, die aus dem Sektor der Insektizide, Akarizide und Repellents stammenden Rückstände weiter zu minimieren.
MfG
zugelassen bzw. registriert sein müssen. Über die Auswahl breit indikativ wirksamer Stoffe, die weitfächerige Kombination von Wirkstoffen und Synergisten und die Vorgabe einer einfachen Ausbringungsmethode versuchen viele Hersteller von solchen Produkten, eine breite Indikati-
onspalette abzudecken. Andere Inverkehrbringer tragen der weitgehenden Unkenntnis der Laien und laienhaft agierender Schädlingsbekämpfer über die Morphologie, Biologie und erprobte Bekämpfungstechnik sowie dem inzwischen erreichten Stand der Erkenntnisse zur Sensitivität von Schädlingen weniger Rechnung. Die Folge sind die Entwicklung von Resistenzen und eine
vermeidbare, höhere Belastung von Mensch, Nutztier und Umwelt durch Biozide. In diesem Zusammenhang ist auch die Problematik der Anwendung von Tierarzneimitteln als Entwesungsmittel und von Entwesungsmitteln, die im Sinne von Tierarzneimitteln unter Mitkontamination
der Lebensmittel liefernden Nutztiere angewendet werden sollen, einzuordnen.
Die Resistenzproblematik resultiert in nicht unbedeutendem Umfang aus der wiederholten, unkritischen Anwendung von Ektoparasitika, Insektiziden als Repellents sowie Entwesungsmitteln auf gleicher oder hinsichtlich des Resistenzgeschehens verwandter Wirkstoffgrundlage
durch nicht entsprechend geschultes bzw. erfahrenes Personal. Die Anwendung kann an verschiedenen Aufenthaltsorten, z.B. auf dem Nutztier in Räumen und im Freiland (insbesondere auf Weiden), auf Raumflächen, in der Gülle und anderen Insektenbrutstätten und in unter-
schiedlichen Entwicklungsphasen der Schädlinge (Imagines, Larven, Puppen) erfolgen.
Die aufgeführten Vorschläge zur Ermittlung praxisrelevanter Rückstandswerte bei Lebensmittel liefern dem Vieh nach Anwendung von Entwesungsmitteln sollen helfen, die aus dem Sektor der Insektizide, Akarizide und Repellents stammenden Rückstände weiter zu minimieren.
MfG