Moin Heliman,
nein, ich bin mit Deinen Ausführungen nicht zufrieden, ganz einfach deshalb, weil ich sie nicht verstehe bzw. widersprüchlich finde. Aber nicht, dass wir aneinander vorbeireden:
Das ist ja klar, dass seit 1997 keine blauen CITES-Bescheinigungen mehr ausgestellt werden. Aber ich verstehe nicht, wieso diese alten Papiere seit diesem Datum „nicht mehr gültig für den Verkauf (nur für den Eigenbedarf)“ sein sollen. Das macht doch keinen Sinn. Das hieße nämlich genau das, was ich meine, dass diese Papiere in Bezug auf die Handelsfähigkeit ihre Gültigkeit verloren hätten und jetzt nur noch zur Bestätigung des Besitzes dienen.
Wenn ich Deine Ausführungen richtig verstehe, dann hieße das, dass ab dem 1. 7. 1997 jeglicher Handel mit „CITES-pflichtigen“ Tieren neu beantragt werden musste. Nur wenn ich eine Veräußerung ohnehin nicht wollte, hätte ich mir einen erneuten Behördengang ersparen können. Hast Du das so gemeint???
VG
Pere
Hallo Pere
Nun, auch auf die Gefahr hin dass ich mich wiederholen sollte: Die guten alten blauen
CITES behalten ihre Gültigkeit für den behördlich sogenannten Hausrat (Teile von artgeschützten Tieren, wie in unserem Falle Präparate, Federn, Eier etc.) oder den Eigenbedarf (bei lebenden Vögeln). Und sie haben
de facto ihre Gültigkeit für den Handel mit den Tieren oder Erzeugnissen daraus verloren! Du hast das schon richtig interpretiert. Ob das nun Sinn macht oder nicht. Dies ist die gesetzliche Vorgabe! Und wer seine Erfahrungen mit Gesetzen und Verordnungen, gerade in Deutschland gemacht hat, dürfte sich darüber auch nicht sonderlich wundern...
Und es macht, wenn man sich die Sache näher betrachtet, doch etwas Sinn! Ich gehe davon aus dass dir der Begriff
F1 und
F2 -Generation etwas sagt bzw. sagen sollte (wenngleich ich natürlich nicht weiss wie lange du dich der Falknerei verschrieben hast)?! Mit der Neuregelung der Zugehörigkeit (Anhang A & B) haben sich auch sonst ein paar Dinge verändert. Die F1 - Generation war früher in Deutschland nicht, ich betone nicht, vom Vermarktungsverbot befreit. Erst die Vögel der sogenannten F2 - Generation. Dies ist heute im Zuge der einheitlichen Auslegung europaweit, auch wenn ich kein Züchter bin, nicht mehr der Fall (zumindest nach meinem Kentnisstand). Theoretisch dürftest du selbst heute keinen Vogel der damaligen F1 - Genration verkaufen/veräußern, da dies die CITES für den Vogel, gemäß Eintrag, untersagt. Mit dem Einführen der heutigen EU-Bescheinigungen, für frisch geschlüpfte Vögel Anhang A generell zu beantragen, werden diese Beschränkungen aufgehoben. Man wollte sicher - vielleicht ist auch ein wenig (behördliche) Geldmacherei im Spiel, keine abwegige Vermutung - eine einheitliche Regelung finden für den komerziellen Teil, bzw. die Weitergabe an andere.
"Wenn ich Deine Ausführungen richtig verstehe, dann hieße das, dass ab dem 1. 7. 1997 jeglicher Handel mit „CITES-pflichtigen“ Tieren neu beantragt werden musste. Nur wenn ich eine Veräußerung ohnehin nicht wollte, hätte ich mir einen erneuten Behördengang ersparen können. Hast Du das so gemeint???"
Du hast meine Ausführungen richtig verstanden.
Soviel vorneweg.
Nun aber zu Widersprüchlichkeiten (welche du in meinen Ausführungen erkannt haben willst ?!?), in diesem Fall bei deiner Ausführung: Wenn du keine Veräußerung in Betracht ziehst, warum dann überhaupt ein (zweiter) Behördengang ? (Den du dir nach deiner Formulierung hättest ersparen können?!) Davon ausgehend dass CITES bereits vorhanden sind?! Da kann ich dir jetzt gedanklich nicht wirklich folgen...
PS: Hat sich dein Zufriedenheitsgrad mit meinen Ausführungen jetzt erhöht?!?
Gruß
Heliman