Um´s mal etwas konkreter zu sagen: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, daß eine Bescheinigung für jede einzelne Feder erforderlich ist! Es obliegt jedoch dem Besitzer der Feder, deren rechtmäßige Herkunft nachzuweisen (es genügt also ein nicht-amtlicher Herkunftsnachweis!). Das kann auch durch eine formlose Bestätigung des Eigentümers des Vogels sein, woraus die Schenkung und der Vogel, von dem die Feder stammt, hervorgeht.
Verkaufen dürfen die Falknereien allerdings nur dann, wenn die Vögel zur Vermarktung freigegeben sind.
Und um das "mehr oder weniger geschützt" zu präzisieren: Der Weißkopfseeadler steht in WA-Anhang II (hat für uns aber keine Relevanz), in der Verordnung (EG) 338/97 in Anhang A (das wiederum ist wichtig) und ist nach Bundesnaturschutzgesetz eine besonders UND streng geschützte Art, im Gegensatz zu den "nur" besonders geschützten Arten (aber auch das hat in diesem Zusammenhang keine Relevanz).
VG
Pere