Freibrief für Tauben
Wegen H5N1 in Deutschland muss Geflügel in die Ställe. Nur Tauben sind von der ab heute geltenden Stallpflicht ausgenommen. Forscher sehen keinen Anlass, Stadttauben zu vergiften - selbst wenn diese infiziert wären. Nur Züchter halten ihre teuren Zuchttiere lieber freiwillig unter Verschluss.
Weil bei mittlerweile 13 toten Vögeln von der Insel Rügen der gefährliche Tierseuchen-Erreger H5N1 festgestellt wurde, stehen gefiederte Nutz- und Haustiere ab heute bundesweit unter Hausarrest. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Laufvögel dürfen nicht mehr im Freien gehalten werden. Aber was ist mit jenen Vögeln, die wenigstens Stadtbewohner am häufigsten zu Gesicht bekommen, mit Tauben?
Sind Tauben in Innenstädten eine Gefahr, fragten viele besorgte Leser. Marie-Louise Dittmar, Sprecherin von Verbraucherschutzminister Horst Seehofer, sagte zu SPIEGEL ONLINE: "Tauben sind von der Eilverordnung nicht betroffen." Grundlage dafür seien aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse.
Forscher am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Ostseeinsel Riems hatten herausgefunden, dass Tauben für die Vogelgrippe deutlich weniger empfänglich sind als andere Vögel. Die weit verbreitete Behauptung, dass die Tiere immun dagegen seien, gilt jedoch nicht mehr.
Nicht immun aber auch nicht ansteckend
Die Wissenschaftler überprüften es im Labor: Vor drei Jahren konnte ein Vogelgrippe-Erreger des Typs H7N7 einer Gruppe Tauben nichts anhaben. In ihrem Blut fanden sich sowohl Antikörper als auch geringe Mengen H7N7-Viren, die Tiere waren also infiziert. Dennoch steckten die Tauben keine Hühner an, zu denen sie direkten Kontakt hatten.
Dasselbe Experiment hat man dieses Jahr mit dem gefährlichen H5N1-Virus wiederholt: Rund ein Drittel der infizierten Tiere erkrankte, drei von sechzehn starben.
Besonders interessierte Ortrud Werner, die wissenschaftliche Direktorin des nationalen Referenzlabors für Vogelgrippe, eine mögliche Übertragung: Im Kot der kranken Tiere fanden sich nur geringe Mengen des Virus. Keines der Hühner, die damit in Kontakt kamen, steckte sich mit H5N1 an.
Die Wissenschaftlerin erklärte, dass das Verbreitungsrisiko für Geflügelbestände "auf der Basis der bisherigen Daten als gering eingeschätzt wird". Ein Infektionsrisiko durch Tauben für Menschen sei nahezu ausgeschlossen.
Taubenhalter wollen Tiere freiwillig einsperren
Dennoch mahnt Harald Köhnemann, der Vorsitzende des Verbandes Deutscher Rassetaubenzüchter, die Mitglieder zu erhöhter Vorsicht. Züchter sollten beim Fliegenlassen der Tiere "zurückhaltend" agieren, sagte er. Obwohl sie nicht unter die offizielle Stallpflicht fielen, sollten Zuchttauben möglichst selten aus ihren Käfigen und
Volieren herausgelassen werden. Schließlich kehrten in den nächsten Wochen die Zugvögel aus ihren Winterquartieren zurück, erklärte Köhnemann. Auch wenn Tauben an dem Virus nicht erkrankten, könnten sie zum Beispiel den Kot von infizierten Tieren an ihren Krallen weiter tragen und so für eine Ausbreitung des Virus sorgen.
Zuchttauben sind ihren Haltern nicht nur lieb, sondern oft auch teuer: Begehrte Tiere erzielen bei Auktionen vierstellige Preise. Besonders edle Tauben wechselen gar für sechsstellige Beträge den Besitzer. Ein solches Tier lässt man in Zeiten einer Tierseuche nicht leichtfertig fliegen.
Quelle: Spiegel.de