Regalis
Foren-Guru
- Beiträge
- 1.068
hallo,
sehe ich genauso, deshalb halte ich mich auch weiter hier aus der Diskussion raus.
Gruß
Marco
sehe ich genauso, deshalb halte ich mich auch weiter hier aus der Diskussion raus.
Gruß
Marco
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
starke Nervengift Carbofuran
Schalt mal zwei Gänge zurück!!Wir hatten die Falle mit zwei Rabenkrähen und einer Haustaube als Lockvögel ...
...
In der Nähe haben wir gemeinsam mit der Landschaftsbehörde Borken und der
Polizei vier illegale Totschlag- und Lebendfallen zum Fang von Füchsen und
Mardern gefunden und abgebaut, insgesamt wurden die Überreste von vier
Mäusebussarden, einem Habicht und einem Sperber gefunden. ...
...
Dieser Erfolg (wie auch der in Düren) zeigt, daß es sich sehrwohl lohnt, an
illegalen jagdlichen Einrichtungen eine Observation durchzuführen.
Schalt mal zwei Gänge zurück!!
Was haben wir? Eine Falle mit Lockvögeln - kann durchaus legal sein.
VG
Pere
Neue Meldungen aus NRW ( Zitat aus dem GermanBirdNet):
"NRW: BOR: Jäger minutenlang an Greifvogelfalle gefilmt
"Liebe GBNler,
uns ist es gestern gelungen, in Reken (Kreis Borken) einen Jäger an seiner
Greifvogelfalle minutenlang zu filmen. Der Täter war derart in seine Arbeit an
dem Gerät vertieft, daß er gar nicht bemerkte, wie wir uns zu dritt bis auf 5 m
Entfernung angeschlichen haben. Nachdem wir uns bemerkbar gemacht und die
Polizei gerufen haben, flüchtete der völlig entsetzte Mann.
Wir hatten die Falle mit zwei Rabenkrähen und einer Haustaube als Lockvögel
insgesamt 8 Tage observiert - gestern morgen um 9:30 Uhr kam der Vogelfänger
dann endlich.
In der Nähe haben wir gemeinsam mit der Landschaftsbehörde Borken und der
Polizei vier illegale Totschlag- und Lebendfallen zum Fang von Füchsen und
Mardern gefunden und abgebaut, insgesamt wurden die Überreste von vier
Mäusebussarden, einem Habicht und einem Sperber gefunden.
Wir haben den Mann heute wegen einer ganzen Latte von Vergehen angezeigt, ein
Antrag auf Entzug des Jagdscheins wurde bei der Jagdbehörde Borken gestellt.
Dieser Erfolg (wie auch der in Düren) zeigt, daß es sich sehrwohl lohnt, an
illegalen jagdlichen Einrichtungen eine Observation durchzuführen. Deshalb meine
Bitte: Vogelfallen und ähnliches nie einfach abbauen oder der Polizei melden,
sondern eine Überwachung organisieren oder uns Bescheid geben. Für den
Zweifelsfall haben wir auch wasserfeste Langzeit-Videorekorder mit Minikameras
...
Bilder gibt´s auf www.komitere.de
Horrido und beste Grüße
Alexander Heyd
Ich stelle gar nichts in Frage. Ich sehe die Sache nur objektiv und aus der Sicht unseres Rechtsstaates. Und demnach ist jemand erst dann ein Straftäter, wenn er rechtskräftig verurteilt ist. Wie viele Leute saßen schon unschuldig hinter Gittern, nur weil der Fall auf den ersten Blick anscheinend klar war, sich aber im Nachhinein dessen Unschuld rausgestellt hat? Was für Dich und andere offensichtlich erscheint, muß noch lange nicht den Tatsachen entsprechen.@Peregrinus: Warum stellst du die erfolgreiche Observation von Karl Napp so sehr in Frage ??? Wenn er doch einen Jäger mit Greifvogelfallen erwischt hat (Videobeweis) und das zur Anzeige bringt kann man schon von einem Erfolg sprechen.
Wenn Leute bei diesem Thema zwei Gänge zurück schalten hört sich das ja schon fast so an als würdest du Leute die aktiv gegen Wilddiebe vorgehen kritisieren.
Ich will dich nicht wirklich angreifen aber gerade du der so viel mit Greifen zu tun hat sollte Menschen wie Karl Napp bei seiner Arbeit unterstützen.
Warum fliet der Jäger nachdem er entdeckt worden ist ?? Warum war er entsetzt ??...er wurde auf frischer Tat erwischt. Ein Mensch der sich bewußt ist mit Recht gehandelt zu haben bräuchte nicht zu fliehen.
Lebendfallen in der Brutzeit legal ?? ...wenn Lebendfallen mit Tauben u. Krähenvögeln ködern, werden Greife die auf Vögel jagd machen ihnen ebenfalls zum Opfer fallen. Greifvögel sind wie wir alle wissen ganzjährig geschützt. Wie kann man dann einen deutlichen Beweis wie die Videoaufnahmen noch anzweifeln. Dieser Mann wollte Greife töten das ist doch offensichtlich !!!
So ist es! Leider sieht die Reihenfolge bei den meisten hier andersrum aus: Erst verurteilen und dann (wenn überhaupt) aufklären.Jeder aufrichtige Jäger und Falkner sollte ( schon im eigenen Interesse!) alles tun um solche Vorfälle aktiv aufzuklären und die Täter klar zu benennen und, wenn es denn Jäger waren, sie aus der Jägerschaft auszuschließen.
Das hat hier niemand behauptet.So zu tun als könnten solche Fälle auf jeden Fall nur von Tierschützern "inszeniert" sein zeugt schon von einer Menge Ignoranz und macht den Stand der "ehrlichen" Jägern nicht leichter.
Das hat hier niemand behauptet.
VG
Pere
Aber Eigenermittlungen einer Privatperson mit geheimer Kameraüberwachung sind sicherlich auch nicht das Mittel der Wahl. Ich könnte mir diesbezüglich durchaus eine Gegenanzeige des Jagdpächters vorstellen wegen Eingriffs in die Privatsphäre, vorsätzlicher Störung der Jagdausübung, Beunruhigung von Wild nach § 19a BJagdG oder sonst was.
Nein, das natürlich nicht. Selbstverständlich kann jemanden fotografieren oder filmen, wenn man ihn in flagranti erwischt. Aber dann geht es ab zur Polizei, alles weitere haben die zu veranlassen!Es kann doch nicht sein das Polizei, Staatsanwalt und vielleicht auch noch der Richter, Zeugen solch einer illegalen Handlung sein müssen?!?
Jemanden mit einer Kamera heimlich zu überwachen und zu filmen ist strafbar!
Geändert von buteo (Heute um 14:53 Uhr). Grund: eventuelle Freundlichkeiten bitte per pn klären.
Und um nichts anderes geht es, wenn jemand bei bestimmten Tätigkeiten gezielt und nicht per Zufall durch eine Überwachungskamera gefilmt wird!Etwas anderes ist es, wenn man gezielt einer bestimmten Person nachstellt und filmt. Das wäre dann Stalking.