Meulemann
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der springende Punkt ist m. E. folgender: der Verwalter hat den Auftrag, die Hausordnung um zu setzen, die die Haus.-bzw. Eigentümergemeinschaft erlässt.
Wenn sich die Eigentümergemeinschaft einig ist (so wie es hier ja aussieht), dass die Taubenhaltung in Ordnung geht, hat der Hausverwalter keinen Ansatzpunkt, die Taubenhaltung auch nur kritisch zu beäugen, geschweige denn, zu verbieten. Dazu ist er nicht befugt. Der Verwalter ist m. E. nicht Ansprechpartner; diese Funktion hat die Eigentümerversammlung, die auch die Hausordnung erlässt, bzw. ändern kann. Der Hausverwalter ist "nur" Erfüllungsgehilfe der Eigentümer.
Den Knackpunkt vermute ich woanders: einer (oder mehrere) Partei (-en) im Haus sind gegen die Taubenhaltung und haben nicht den Arsch in der Hose, das offen zu sagen! Sie schicken lieber einen Strohmann ins Feuer, der die Sache für sie regeln soll. Daher mein Vorschlag, die Sache durch Unterschriften zu untermauern. Spätestens bei der Leistung der Unterschrift müssen die Kameraden Farbe bekennen... .
Viele Grüße
Heinrich
Nur so ist man auf der sicheren Seite!
Gruß
Wilhelm