Hallo,
da ich regelmäßig Zuchttiere aus Irland mitbringe, kann ich den exakten Ablauf beschreiben:
Kanarien unterstehen weder den besonderen Artenschutzgesetzen noch der Psittakoseverordnung, daher ist auch keine Anmeldung oder ähnliches beim Zoll nötig.
Nur, manche Airlines nehmen keine lebenden Tiere mit (Ryanair z. B. zwar Hunde und Katzen, aber keine Vögel). Deshalb auf jeden Fall voran klären, ob die Airline klimatisierte Frachträume in den Flugzeugen hat. In der Kabine selbst mag das keine Gesellschaft, und wegen der sehr scharfen Kontrollen würde ich es auch nie wagen, einen Vogel in die Passagierkabine zu nehmen.
Für den Transport gibt es bestimmte internationale Regeln (IATA), nach denen besondere Maße und Baueigenschaften für die Transportkisten vorgeschrieben sind.
Diese Kisten werden normalerweise als gesondertes Gepäck aufgegeben und befördert.
Manche Airlines lassen aber auch das nicht zu und man muss eine speziell zugelassene Transportfirma beauftragen - und das muss meist einige Tage im voraus angemeldet werden.
Meist wird dann der Transport über Frankfurt abgewickelt, wo man dann seine Tiere in der Animal lounge abholen darf.
Aber Achtung! Der Transport ist teuer und in der Lounge wird auch noch mal ein beachtlicher Beitrag gefordert, bevor man seine Tiere bekommt.
Das lohnt sich also nur, wenn man besondere Tiere haben möchte (wertvolle Zuchttiere z. B., die man in dieser Qualität nicht in Deutschland bekommt).
Wenn man ein Gesundheitszeugnis vom dortigen Amtsveterinär besitzt, ist das von Vorteil (in England und Irland haben viele Züchter jedoch eine Art "Clean Room License", die als gleichwertig angesehen wird).
Neuerdings gibt es wohl auch noch Regelungen für Tiere, die im eigenen Haushalt lebten und deren Zahl nicht über 5 geht; dafür gibt es anscheinend vereinfachte Regelungen.
Wesentlich einfacher geht es mit dem eigenen Fahrzeug, da es zwischen den EU-Ländern wie bei Inlandtransporten geht.
Wohlgemerkt, diese Angaben gelten für Kanarien (und Vögel, die nicht im Bundesartenschutzgesetz oder in der Tierseuchenverordnung aufgeführt sind).
Schöne Grüße
Hans C