wie "staatlichen" Vogel (der von jm "beobachtet" wird )erwerben?

Diskutiere wie "staatlichen" Vogel (der von jm "beobachtet" wird )erwerben? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hi, Wie ist die Rechtslage, wenn sich eine Gruppe oder Privatperson beim Staat als "wir nehmen verwahrloste Tiere auf, die vom Staat...
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kiora

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Hi,

Wie ist die Rechtslage, wenn sich eine Gruppe oder Privatperson beim Staat als "wir nehmen verwahrloste Tiere auf, die vom Staat beschlagnahmt wurden, und kümmern uns um sie" gemeldet hat?
Kann bzw. wie ist es dann als Privatperson (ist es überhaupt möglkich) einen Vogel von dieser Gruppe zu erwerben, wenn der Vogel doch eigentlich dem Staat gehört?!

Vll. könnt ihr mir ja helfen....

glg
 
Kann bzw. wie ist es dann als Privatperson (ist es überhaupt möglkich) einen Vogel von dieser Gruppe zu erwerben, wenn der Vogel doch eigentlich dem Staat gehört?!

Im Grunde gar nicht, da die Vögel dem Staat gehören und an bestimmter Stelle mit Einverständnis des Staates (der zuständigen Behörde) entsprechend gepflegt werden.

Tritt aber der Fall ein, das diese Stelle einen oder mehrere Vögel abgeben muß dann besteht die Möglichkeit so ein Vogel zu übernehmen. Er bleibt aber weiterhin Eigentum des Staates.

Solche Vorgehensweisen sind Behörden abhängig und i.d.Regel schließen sich die Behörden untereinander kurz und es findet eine Überprüfung der Haltungsbedingungen an der zukünftigen Stelle statt.

Es liegt im Ermessen der Behörde ob sie dem zustimmt oder nicht.
 
okay danke für die Info...kann ich auf jeden Fall was mit anfangen!

glg
 
Hi

beschlagnahmte tiere werden in der regel nach einer gewissen zeit verkauft, denn die unterbringung in auffangstationen kostet geld und dafür muss das land aufkommen. in den meisten fällen wird dann noch ein handelsverbot ausgesprochen und für nachzuchten der 1. generation wird dann eine genehmigung zum verkauf benötigt.
 
Da ich nicht in dieser Materie bewandert bin, eine Frage: Wer bekommt den "Verkaufserlös" des Vogels, der Staat, die Auffangstation oder der ehemalige Besitzer? (das glaube ich aber am wenigsten)
 
Hi Chrissie

dies kommt immer auf den grund der beschlagnahme an.
zb 1 der vogel wurde wegen schlechter haltung eingezogen, so verbleibt er doch im eigentum des besitzers und auch dieser wird für den unterhalt zur kasse gebeten. sind die umstände welche zur massnahme geführt haben beseitigt, bekommt er diesen zurück oder wenn er einen verkauf zustimmt dann das geld.
zb 2 illegale einfuhr da geht der vogel in staatseigentum über und kann gegebenen falles verkauft werden, dann erhält auch der staat das geld.
zb 3 ein vogel wird irgendwo übernommen und hat nicht die nötigen papiere wird er in der regel beschlagnahmt, kann aber unter umständen beim neuen besitzer bleiben - wird praktich dort zur pflege eingestellt - darf aber nicht weiter gegeben werden.
zb 4 ein entflogener vogel wird eingefangen und kann keinem besitzer zugeordnet werden so geht er in staatseigentum über und es wird wie in zb 3 verfahren
 
Ich danke Dir Jörg für die sehr informative Antwort, hast es gut erklärt.
 
Hallo Jörg,

Du solltest aber noch einführen, das dies keine bundeseinheitlichen Vorgehensweisen sind.

Es kann so laufen, aber im Grunde verfügt jede Behörde das individuell. ;)

Was Punkt 4 betrifft.
Ein zugeflogener Vogel gilt als Fundsache und geht nach Ablauf einer gesetzten Frist (i.d.Regel 6 Monate) in Besitz und Eigentum des Finders über.
Es sei denn, dieser will ihn nicht behalten.
 
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