Sachkundenachweis

Diskutiere Sachkundenachweis im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Habe grad auf einen empfohlenen Lin kzwecks Sachkundenachweis geklickt : http://www.bna-ev.de/ Laut untenstehendem Originaltext müßte ich...
Drakulinchen

Drakulinchen

Obstschnipplerin
Beiträge
527
Habe grad auf einen empfohlenen Lin kzwecks Sachkundenachweis geklickt : http://www.bna-ev.de/

Laut untenstehendem Originaltext müßte ich KEINEN Sachkundenachweis ablegen, wenn ich nicht vorhabe, gewerblich zu züchten. Sprich: ich müßte keine Sachkundeprüfung ablegen, wenn ich nur einmal ein Graupapageienpärchen brüten lassen wollen würde und dann die Jungtiere behalte. Oder werden dann die Jungtiere "entsorgt" ? Sind ja dann nicht illegal, da ich ja nicht gewerblich züchte.

Ich wollte eigentlich die ZG machen, falls mal irngedwann sich Odin und Erin entschließen sollten, Nachwuchs zu zeugen. Nach dem Gesetzauszug, dürfte das dann ja kein Problem sein, wenn ich nicht ständig "Nachfoglebruten" habe und damit Geld mache - also gewerbliche Zucht treibe.

Hat wer anderslautende Links (Gesetzbücher) wie es also mit rein privater einmaliger Zucht aussieht ?


Grüße,

Draku

---------Auszug aus www.ban-av.de --------------


>Wer muss den Sachkundenachweis ablegen?

Wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtungen
Nicht wissenschaftlich geleitete Tierparks, also auch Wild- und Vogelparks, die Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen
Der gewerbsmäßige Handel
Gewerbsmäßige Züchter und Halter
Wer Tiere zur Schau stellt.


Was bedeutet "gewerbsmäßig"?

Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:

Reptilien: Ein Tierhalter oder Tierzüchter der mehr als 100 Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro Jahr züchtet und absetzt.
Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder
2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder
3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.
Generell gilt: Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist.
 
jetzt etwas verwirrt....

hab jetzt grad noch in alten Threads geschaut, und da hieß es, ZUCHTgenehmigung und SACHKUNDENACHWEIS sind 2 paar Stiefel...

Grad anhand des festgepinnten Threads "Fragen zur Sachkunde für die Zucht und den Handel mit Papageien und Sittichen "

entsteht der Eindruck, der Sachkundenachweis ist gleichbedeutend mit Zuchtgenehmigung - so auch bei BNA wo NICHT ersichtlich ist, daß anscheinend noch eine spezielle Zuchtgenehmigung von nöten ist, wenn man 1 mal Junge aufziehen möchte. Gesetzeslage für Sachkundenachweis bei "Hobbyzüchtern" - also nicht gewerblich hab ich ja schon oben zitiert.

Kann da jmd mal Klarheit schaffen ? Ist ZG und Sachkundenachweis jetzt ein Unterschied, wenn ja: Gesetzestexte ?
Bitte falls Unterschiede sind, auch mal den festgepinnten Thread ändern bzw Erläuterung anführen, da es nur Verwirrung stiftet bzw den Anschein erweckt, die Sachkundprüfung würde für eine private Zucht (ohne gewerbliche Interessen ) NICHT benötigt (siehe BNA).

Grüße,

ein total verwirrtes Drakulinchen
 
Ich hoffe, ich kann helfen

Drakulinchen schrieb:
Was bedeutet "gewerbsmäßig"?
Erklärung zur Gewerbsmäßigkeit
Gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren liegt vor, wenn dabei Gewinn erzielt werden soll.
In der Alttagssprache ausgedrückt: Wenn damit Geld verdient werden soll.

Die Zuchtgenehmigung wird im allgemeinem dann erlaubt. Bzw. die Erlaubnis wird erteil, wenn ein Antrag gestellt wird, in dem die Art und Zahl der Tiere angegeben ist. Angaben zur Person gemacht werden, eine Planzeichnung der Räume und Einrichtungen dabei ist (insbesondere Quarantäne-Raum) und ein Nachweis über die Sachkunde (Prüfungsunterlagen, Zeugnisse von einem Sachkunde-Kurs, o.ä.) vorgelegt wird. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit wird sogar ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Drakulinchen schrieb:
Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:
Reptilien: Ein Tierhalter oder Tierzüchter der mehr als 100 Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro Jahr züchtet und absetzt.
Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder
2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder
3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.
Generell gilt: Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist.
Zwischen gewerbsmäßig und gewerbsmäßig liegt hier der Unterschied. Hier, bis Du nämlich verpflichtet, Deinen Gewinn auch zu versteuern. Also, Gewerbe anmelden, Steuerberater, Finanzamt und das ganze. Alles andere, wenn Du hier die sog. Zuchtpaare nicht überschreitest, liefe noch unter Hobbyzucht.

Es gibt halt immer noch Züchter, sie denken sich noch Hobbyzüchter nennen zu dürfen, obwohl sie bis zu 80 Papageien in ihrer Anlage haben. Solange das Gewerbe- u. Finanzamt nicht da hinter kommt, können sie sich noch weiter so (Hobbyzüchter) nennen :D
 
Hallo Nina,

von gewerbsmäßiger Zucht seit ihr doch noch weit entfernt;)
Selbst wenn die Beiden jedes Jahr Junge aufziehen, so ist und bleibt es doch nur eine Hobbyzucht:) Der Verkauf der Babys reduziert doch nur etwas die laufenden Kosten und schwarze Zahlen werdet ihr mit Erin und Odin bestimmt nicht schreiben;)
Welche Voraussetzungen für eine gewerbsmäßige Zucht wollt ihr denn erfüllen?
 
fisch schrieb:
Der Verkauf der Babys reduziert doch nur etwas die laufenden Kosten und schwarze Zahlen werdet ihr mit Erin und Odin bestimmt nicht schreiben;)
Und wenn schon auch.
Du Nina, bedenke mal folgendes.
Bei EBAY darfst Du jährlich einen Umsatz von 16Tausend und Paarzerquetschte machen, bevor Du hier eine gewerbliche Handlung damit tätigst und Versteuerungspflichtig bist.
Genau das selbe mit Auto´s.
Du darfst jährlich 3 Auto´s kaufen/anmelden/abmelden dann unbesorgt verkaufen.
Erst beim 4´ten Wagen, bist Du ins gewerbliche eingetretten.

Für wieviel Geld Du Deine 3-4Jungen Baby´s, was Du von nur einem Zuchtpaar im Jahr hast, verkaufst.
Dass geht sogut wie keinem was an.
Denn. :D
Einige Leute setzen den Preis sehr sehr sehr hoch an, mit der Argumentation, dass Tier soll somit nicht in Händen eines Händler´s geraten.
Andere setzen den Preis viel viel niedriger ein, mit der Argumentation, wer sich das Tier von mir kauft, soll sich auch noch einen zweiten dazu leisten können, damit es auch eine Artgerechte Haltung gesichert hat.

Und Sachkundennachweis.
Wo vor hättest Du da Bedenken und/oder Angst :?
Denn die Leute, die diesen Nachweis, also den Deiner Sachkunde prüfen, sind auch nur Mitmenschen. :bier: freundlich sein ist alles.
Da brauchst Du nicht pauken und kein streber sein.
Einfach Augen zu und durch. :freude:
Wo sie eben besonders einen Wert drauf legen, ist nur dass Du auch eine optimale Quarantänebedingung hast.
Für den Fall der Fälle eben, falls mal ein Tier erkrankt, oder Neukömmlinge von auswerts hinzu kämen.
Nochmal´s: Augen zu & durch!! Toi :zustimm: Toi :zustimm: Toi :zustimm:
 
>Welche Voraussetzungen für eine gewerbsmäßige Zucht wollt ihr denn >erfüllen?

gar keine - ich will nicht gewerbsmäßig züchten, ich möchte nur für den Fall vorbereitet sein, falls Odin und Erin mal treten sollten und ein oder 2 Eierchen dabei entstehen.
Da würde ich gern halt einmal ausbrüten lassen :)
Mehr als eine Brut würde ich nicht zulassen wollen - schließlich würd ichs nicht übers Herz bringen, mich von einem Jungtier aus Platzmangel trennen zu müssen...

Ich les immer wieder was von Volierengrößen die eingehalten werden müssen - es ist doch hoffentlich nicht nötig, ins VZ dann Käfige reinzustellen - bin eigentlich froh, daß ich die Käfiganzahl reduzieren konnte dank VZ...

Quarantäneraum: tja, ist ein kleines winziges Zimmer: 1,15m* 1.85m , 1 Fenster, keine Heizung, 1. Stock (VZ ist im EG). Es ist auch kein Wasseranschluß vorhanden - das ganze ist als Speisekammer gedacht gewesen - das Haus war vorher in 2 separate Wohnungen unterteilt die wir beide komplett genommen haben. Bodenbelag: Linoleum, NICHT gefließt. Fensterrahmen Holz. mh, ist halt fraglich, ob das wegen Desinfektion dann als Quarantäneraum genehmigt wird...

Liebe Grüße,

Nina
 
Hi Nina,

ruf den ATA an und frag einfach;)
Manche sind da ja sehr flexibel, was den Quarantäneraum angeht und schlimmstenfalls gibt er dir Ratschläge, was du erfüllen musst, um die ZG zu bekommen;)
 
Hallo,

es gibt 2 Sachkundenachweise


1.Der genannte, nach § 11 Tierschutzgesetz den jeder erfüllen muss, der
gewerbsmäßig mit Vögeln handelt

und

2. dem nach § 17g II Tierseuchengesetz, den jeder machen muss der mit
Papageien oder Sittichen züchten oder handeln will, wobei hier es egal ist
ob gewerbs- oder hobbymäßig.
 
ATA angerufen

Also ich hab mich jetzt erkundigt - für Geltendorf ist der ATA in Landsberg am Lech zuständig. Mit dem hab ich jetzt ca 20 min gequatscht. Ein sehr sympathischer Mann :) Ich hab gleich von mir aus den vorhandenen Quarantäneraum angesprochen - da unserer ja sehr klein ist. Es muß nicht gefließt sein (gottseidank) - er will nur, daß der Raum mit einer wasserlöslichen Farbe gestrichen ist. Unterlagen meinte er, hat er nur über Psittakose die er mir geben kann, er meinte, ihn interessiert nur, daß ich über Psittacose, Käfigmindestgröße und allgemeine Sittich/Papageienverordnung Bescheid weis. Anhand meiner gezielten Fragen lachte er und meinte, ich soll mir keine Gedanken machen, er sieht schon, daß ich mich mit dem Thema auseinanddergesetzt hab und daß es so wie er das anhand des Gespräches sieht, keinerlei Probleme geben sollte.
Ich soll ihm einen schriftlichen Antrag zukommen lassen, was ich für Vögel halte, mit welchen ich züchten will, Unterbringung der Tiere und dann ruft er mich an und kommt dann einfach vorbei.
Als ich anrief und fragte, ob ich bei ihm richtig sei wenn ich eine Zuchtgenehmigung beantragen möchte fragte er mich als erstes (freundlichst) ob denn die Jungtiere schon geschlüpft sind - als ich ihm dann sagte, nein nein, ich will nur vorsorglich vorher auf der rechtlichen Seite sein, falls mal mit treten angefangen wird und ein Ei entsteht, da lachte er wieder.
Hat ihm anscheinend gefallen, daß sich jmd VORHER erkundigt - anscheinend hatte er in letzter Zeit eher mit Leuten zu tun, die anrufen, wenn sie sich eigentlich schon strafbar gemacht haben.

Also ich bin guter Laune - scheint ja ein netter Mensch und kein Griesgram zu sein :)

Liebe Grüße,

Nina
 
Was doch so ein Telefongespräch alles klären kann:D
Heute vormittag noch ziemlich unsicher - heute abend recht zuversichtlich und guter Dinge :bier:
Dann setz das Schreiben auf und lass den ATA mal kommen :zustimm:
 
Thema: Sachkundenachweis
Zurück
Oben