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Manuela & Erna
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Ich habe einen Kollegen, der z. Zt. nicht ins Internet gehen kann. Deswegen schalte ich diesen Thread:
Er hält mehrere Graupapageien, die sämtlich ordnungsgemäß angemeldet sind. Bei einem seiner Grauen, der offen beringt war, löste sich der Sicherungssplint und war nicht mehr auffindbar. Da der Vogel daraufhin mehrfach am Volierengitter hängen blieb, hat er schließlich den Ring, um Verletzungen vorzubeugen, entfernt. Er wird mit den Unterlagen (Cites-Bescheinigung, Herkunftsnachweis) aufbewahrt. Bei einer Kontrolle der Unteren Landschaftsbehörde wurde dies nun bemängelt. Man verlangt nun von ihm, den Vogel durch eine Neuberingung oder einen Chip zu kennzeichnen.
Ist das tatsächlich notwendig?
Grüße
Manuela
Er hält mehrere Graupapageien, die sämtlich ordnungsgemäß angemeldet sind. Bei einem seiner Grauen, der offen beringt war, löste sich der Sicherungssplint und war nicht mehr auffindbar. Da der Vogel daraufhin mehrfach am Volierengitter hängen blieb, hat er schließlich den Ring, um Verletzungen vorzubeugen, entfernt. Er wird mit den Unterlagen (Cites-Bescheinigung, Herkunftsnachweis) aufbewahrt. Bei einer Kontrolle der Unteren Landschaftsbehörde wurde dies nun bemängelt. Man verlangt nun von ihm, den Vogel durch eine Neuberingung oder einen Chip zu kennzeichnen.
Ist das tatsächlich notwendig?
Grüße
Manuela