Neuberingung ja oder nein?

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Manuela & Erna

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Ich habe einen Kollegen, der z. Zt. nicht ins Internet gehen kann. Deswegen schalte ich diesen Thread:

Er hält mehrere Graupapageien, die sämtlich ordnungsgemäß angemeldet sind. Bei einem seiner Grauen, der offen beringt war, löste sich der Sicherungssplint und war nicht mehr auffindbar. Da der Vogel daraufhin mehrfach am Volierengitter hängen blieb, hat er schließlich den Ring, um Verletzungen vorzubeugen, entfernt. Er wird mit den Unterlagen (Cites-Bescheinigung, Herkunftsnachweis) aufbewahrt. Bei einer Kontrolle der Unteren Landschaftsbehörde wurde dies nun bemängelt. Man verlangt nun von ihm, den Vogel durch eine Neuberingung oder einen Chip zu kennzeichnen.

Ist das tatsächlich notwendig?

Grüße
Manuela
 
Ja das ist Vorschrift. Dasselbe hatte ich mit meinem ehemaligen Grauen. Er hatte auch den offenen Ring verloren. Nur mußte ich zusätzlich noch eine eidesstattliche Versicherung vom Vorbesitzer haben, das es sich genau um denselben Vogel handelt. Also besser schnell nachberingen lassen. Ich habe beim ZZF angerufen und hatte binnen 3 Tage einen neuen Ring. Besser die Voeschriften beachten , sonst können die Leute echt unangenehm werden.
 
Hallo Manuela,

leider muss diese Maßnahme wirklich ergriffen werden, wenn es von der Behörde so verlangt wird.
Das ist aber auch von Kreis zu Kreis verschieden - meinen Grisu brauchte ich nicht neu beringen oder chippen. Es reicht die Aufbewahrung des Rings mit der ärztlichen Bescheinigung (dass die Entfernung notwendig war).


PS: da es ja nicht nur ein "Grauenproblem" ist, verschiebe ich es ins Recht und Gesetz.
 
Ich danke Euch für die prompte Antwort. Wurde weitergegeben.

Schönes Wochenende
Manuela
 
Hi

laut verordnung gehöhrt der ring ans bein und nicht in die schublade. mit dem ring in der schublade kann ich behaupten er gehöhrt zu vogel nr. 1, 2, 3 usw. kann ihn ja auch einem toten tier abgenommen haben und dann einem illigalem tier zuordnen. wenn der ring abgenommen wurde muss ein neuer drann oder chippen, sollte dann ein tä. - atest vorliegen in dem bescheinigt wird, dass es aus dem und dem grund nicht möglich ist diese kennzeichnungsarten anzuwenden bleit noch die möglichkeit mit fotodokumentation. da gibt es dann auch gewisse vorschriften wie dabei zu verfahren ist.
 
Thema: Neuberingung ja oder nein?

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