Hallo Rosenvogel!
Hyazintharas unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen und werden dort in Anhang I (streng geschützt) geführt.
Das heißt: Importe nur bei berechtigtem Interesse in Ausnahmefällen - sprich Zoos, Parks ...
Nachzuchttiere dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vermarktet werden (welches Amt das in Österreich ist, weiß ich nicht).
Somit dürfen die Tiere auch an Züchter abgegeben werden.
In Deutschland benötigst du für die Zucht von "Krummschnäbeln" aber eine Zuchtgenehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde.
Hierbei wird die Unterbringung durch einen Amtstierarzt überprüft und du mußt einen Sachkundenachweis in Form von Fragen durch den Amtstierarzt ablegen.
Es gibt in Deutschland gesetzliche Vorschriften für die Unterbringung von Papageien.
Für Hyazitharas muß die
Voliere demnach mindestens 4,0 x 2,0 x 2,0 m groß sein.
Für eine erfolgreiche Haltung und Zucht dieser Vögel reicht diese Größe aber ganz sicher nicht aus.
Gehe mal von einer Größe von ca. 10*5*3m aus.