Eric
Foren-Guru
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Nicht überall wird der Zwergadler zu Aquila gezählt, ich würde sogar sagen, dass ist eher die Ausnahme als die Regel. Wie das bei Euch ist, weiß ich aber nicht. Die Harpyie ist hier eh tabu, insofern wäre diese Regelung in Deutschland ausschließlich auf den Steinadler zu beziehen, maximal noch auf den Habichtsadler.Musste da auch schmunzeln, als die Falknervereinigung hier an die Aemter herausgab: "Wir empfehlen das fliegen von Adlern der Gattung Aquila nicht zu genehmigen". Also ein Zwergadler ( auch Aquila pennata) wäre ein no go, eine Harpyie aber ok.
So langsam reicht es mit den Belehrungen oder gebe ich solchen Müll von mir???
Was Du nicht wissen kannst: Hier landen regelmäßig Anfragen von wirklichen Laien, die aus falsch verstandener Tierliebe einen Vogel halten wollen. Sieh es als positiv an, dass die Forenmitglieder hier vielleicht etwas belehrend wirken, denn sie wollen verhindern, dass ein Vogel in falsche Hände gerät. Es ist nur gut gemeint.Ich habe nur das Gefühl das manche der Auffassung sind, ich will ein bisschen Falkner spielen. Das wollte ich nochmal klar stellen, das dem nicht so ist und das ich weiß was ich kann und was eben auch nicht.
Pluster dich mal nicht so auf Forenkollege...Ja ich bin im Besitz des Falknerjagdscheines lieber Heliman, du auch?
Eigentlich tut das aber garnichts zur Sache. Meine Aussage berufen sich auf das Haltungsgutachten von BMEL.
„4. Falknerische Haltung
Falknerisch sollen Vögel nur von Personen gehalten werden, die im Besitz eines gültigen Falknerjagdscheines sind. In Einrichtungen mit falknerischer Haltung sollen Personen beschäftigt sein, die einen gültigen Falknerjagdschein besitzen, ausgenommen Pflegestationen, Tierarztpraxen und tierärztliche Kliniken.“
Ich weiß, diese Mindestanforderungen sind nur Richtlinien. Dennoch sollte man sich daran halten.
Du darfst den Vöglen ohne Falknerjagdschein kein Geschüh anlegen. Damit geht das mit dem an der Schnur fliegen oder auf dem Handschuh tragen nicht..
Ob mit oder ohne Geschüh, der Falke darf draußen nicht frei geflogen werden ohne Falknerjagdschein
Ich habe mir die Beiträge gerade nochmal durchgelesen. Das ich geschrieben habe, Buntfalken könnten Tauben anjagen, hat dich ja scheinbar sehr belustigt. Ich habe von anjagen nicht von fangen gesprochen. Das ist ein riesiger Unterschied aber fällt beides unter Wilderei. Es ist nicht gerade selten, dass Greifvögel Wild anjagen, welches eigentlich zu groß ist. Junge Habichte oder Wüstenbussarde jagen auch mal Rehe an. Mal abgesehen von dem ganzen Jungwild (z.B. Rebhuhnküken) gibt es natürlich nicht viel, was ein Buntfalke überwältigen kann. Da gebe ich dir recht.
Für mich persönlich reicht das aber aus, um zu sagen, auch ein Buntfalke darf nicht ohne gelösten Falknerjagdschein und Erlaubnis des Pächters geflogen werden. Das ist meine Meinung und ich würde auch wenn es mein Revier betreffen würde entsprechend handeln. Was die Rechtssprechung dann vor Gericht entscheidet bleibt natürlich offen. Für mich bietet der Buntfalke keine Sonderstellung, der von jedem geflogen werden darf. Wenn du das anderes siehst ist es deine Interpretation und deine Meinung. Das akzeptiere ich, muss ich aber nicht gut finden.
Werter Forenkollege @harris94Guten Morgen Heliman,
wer sich hier aufplustert sollen doch die anderen Leser entscheiden. Schließlich handelt es sich hier um ein öffentliches Forum. Ich für meinen Teil habe mich zumindest über keine Aussagen anderer Diskussionsteilnehmer lustig gemacht.
Auch vielen Dank für deinen Hinweis, dass ich da nicht weisungsbefugt bin. Das weiß ich auch selber. Für dich gilt dies ja scheinbar nicht. Wenn du behauptest Buntfalken können kein Wild im Sinne der Bundeswildschutzverordnung erbeuten oder anjagen ist das wohl geltendes Recht. Meinen Hinweis auf die Beizjagd mit Buntfalken in anderen Ländern hast du wohl überlesen.
Mit dieser Begründung dürften ja alle Greifvögel mit Behinderung, Steppenadler (die ja im natürlichen Habitat überwiegend Fallwild und Ziesel fressen) sowie alle Geier usw. ohne Falknerjagdschein und ohne Erlaubnis des Revierinhaber geflogen werden. Haltungsgenhemigung natürlich vorausgesetzt.
Der Buntfalke hat für mich nach wie vor keine Sonderstellung und ist ein Freifahrtschein für Laien in falknerischer Haltung. (Damit meine ich jetzt nicht dich Kiki)
Ich weiß auch nicht, wie lange wir jetzt noch hin und her diskutieren sollen. Du hast diese Diskussion ja für dich schon beendet. Mich würde mal interessieren aus welchem Grund du gerade mich ständig so unterschwellig angreifst.
Vertragen müssen wir uns nicht, wir hatten ja schließlich keinen Streit. Für mich ist es eine Diskussion wie jede andere auch. Mein Ziel war es auch nie mit jemandem zu streiten.