Schön für Dich Lothar..... freut mich daß Du das alles hast und überall Mitglied bist. Aber das Tierschutzgesetz gilt auch für Dich und wenn der Amtsveterinär meint ein Züchter/Halter hat keine oder nicht genügend Sachkunde, dann sieht es übel für den Halter aus...... Das gilt ja nicht nur für Vogelhalter (siehe Hundehalter. etc.). Ich meine mit "Sachkunde nachweisen" nicht den "Sachkundenachweiss" der gewerblichen Halter, Züchter und Händler, der mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung verbunden ist (ich mache berufsbedingt grade den für Reptilien), sondern einfach nur den Fall, wie ein einfacher (ungewerblicher) Halter den zuständigen Behörden seine Fachkenntnisse über die von ihm gehaltenen Arten nachweisen kann.
Auch §6 der Bundesartenschutzverordnung verlangt: "dass Wirbeltiere der besonders geschützten Arten (hier Meisen) gehalten werden dürfen nur von dem: "Der die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere seiner nach Landesrecht zuständigen Behörde (untere Naturschutzbehörde)
vorlegen kann.". Nachzulesen bei dem von Dir genannten
BNA unter Sachkunde.
Man muß in allen Fällen noch die Trennung zwischen "gewerbsmäßig" und "nicht gewerbsmäßig" einhalten. Auf der BNA-Seite wird aus dies klar und deutlich beschrieben. Wenn man sich dies mal genau zu Gemüte führt, dann wird man schnell erkennen wieviele Vogelzüchter ihr Hobby vor dem Tierschutzgesetz "gewerbsmäßig" betreiben.
Die Gutachten zu den Mindestanforderungen über die Haltung von Vögel, auch den darin aufgeführten speziellen Anforderungen der Arten sollte schon in Kenntnis der Halter sein.
Da Du ja AZ-Mitglied bist kannst Du auf der AZ-Homepage nachlesen was Sache ist. Als BNA-Mitglied hast Du ja auch Zugriff auf deren Seiten, da Du Deine Mitgliedschaft als Beleg für deine Sachkunde nennst solltest Du natürlich den Inhalt der Sachkundeseite des BNA kennen, was Du anscheinend nicht tust, oder das nicht verstanden hast. Sachkunde beweisst es also immer noch nicht wenn man in den Vereinen Mitglied ist
Hier kann man gut nachlesen was Sache ist, denke nicht das dort Unwahrheiten stehen.
Zum guten Schluß frage ich mich, warum grade auch der VDW (wo Du Mitglied bist) Sachkundelehrgänge für Vogelhalter propagiert und abhält, wenn diese Deiner Meinung nach nicht erforderlich sind.
Das die von mir genannten Verordnungen und Gesetze nie erlassen worden sind Lothar, das ist schlicht und einfach ein Witz Deiner Seite.... oder einfach nur Unkenntnis von Dir. Alles ist nachzulesen in den Becktexten und auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz unter Tierschutzgesetz §2.....
hier der direkte Link. Über den Nachweis von Kenntnissen kann man
hier alles deutlich nachlesen. Ich finde da keinen Hinweis auf "nur für gewerblich".
Ebenfalls denke ich mein Amtsvet und der Beamte meiner Unteren Naturschutzbehörde reden keinen Stuss.
Da in meinem Umfeld grade ein Fall akut ist und dort von einem Kanarienzüchter, mit 12 Paaren und 60 Jungen ( 60 x der Preis aus dem Zoohandel um die Ecke 40 Euro=2400 Euro und damit gewerblich) ein Nachweis vom Amtsvet über seine Sachkunde verlangt wird, weiß ich auch wovon ich rede.
Ihr könnt es halten wie Ihr wollt, im Endeffekt ist es mir egal was ihr macht, wisst, meint und tut. Macht so wie ihr denkt, das es richtig ist..... Leute die meinen alles zu wissen sollte man in dem Gefühl lassen. Wie sagte der alte Fritz "jeder soll nach seiner Fasson selig werden"
Liebe Grüße!
P.S.: ICC-Mitglied bin ich seit fast 20 Jahren (davon fast 10 Jahre im Vorstand), AZ-Mitglied bin ich seit 1980, DKB-Mitglied seit 1978, davon auch 10 Jahre im Landesverbandsvorstand und 12 Jahre als Preisrichter für MC), 10 Jahre Tierpfleger in zwei Tierschutzzentren (fast täglicher Kontakt mit Amtsvets) habe ich nebenbei auch noch und seit 22 Jahren habe ich beruflich mit Vogel- und Kleintierzucht zu tun. Das heisst aber noch lange nicht das ich alles weiss