Ilder
Taubenreparatur
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Folgend Zitate aus September 2009, da der Fall nun leider wieder aktu wird.
Danke für Eure Antworten damals, aber in den beschriebenen Gerichtsurteilen geht es nie um herrenlose Stadttauben die wieder gehen nach dem speisen. Die Frau stellt in Ihren Laden paar Schälchen (Futter, wasser, grit) und einige mutige Tauben kommen in den laden, essen und trinken, und gehen wieder. es sind 2 verletzte dabei. (die natürlich eingefangen werden sollen). sie füttert dort aber immer, unabhängig davon ob kranke dabei sind oder nicht. die anlieger tun sich teilweise zusammen und machen sie ziemlich fertig. sie hat selbst keine Möglichkeit zum Internetzen und frägt mich ob es dazu ein GESETZ gibt oder irgendwas mit dem sie ihr Recht beweisen kann. ???
Danke für Eure Antworten damals, aber in den beschriebenen Gerichtsurteilen geht es nie um herrenlose Stadttauben die wieder gehen nach dem speisen. Die Frau stellt in Ihren Laden paar Schälchen (Futter, wasser, grit) und einige mutige Tauben kommen in den laden, essen und trinken, und gehen wieder. es sind 2 verletzte dabei. (die natürlich eingefangen werden sollen). sie füttert dort aber immer, unabhängig davon ob kranke dabei sind oder nicht. die anlieger tun sich teilweise zusammen und machen sie ziemlich fertig. sie hat selbst keine Möglichkeit zum Internetzen und frägt mich ob es dazu ein GESETZ gibt oder irgendwas mit dem sie ihr Recht beweisen kann. ???
(ich)
Wie ist die rechtliche Lage wenn jemand die tauben in seinem geschäft füttert (diese also über die Türschwelle ins Geschäft gehen, dort essen, und dann wieder gehen? Fällt das auch unter Verstoß gg Fütterungsverbot?
könnt man da nicht sagen, das sind privattiere? obwohl.. dann wär ja die haltung dieser verbietbar..
(in dem fall wurde die geschäftsinhaberin angezeigt..)
(Dino2007)
..
Man darf auch in seiner Wohnung Tauben füttern, warum nicht im Geschäft?-
Sie könnte z. B. ja die Taube in ihrem Geschäft pflegen/betreuen, da könnte auch keiner Anzeige erstatten und auch das Ordnungsamt und nicht einmal der Vermieter des Ladens könnte da was dagegen tun.
...
ich habe mich vorhin nochmal erkundigt: Wenn in der Stadt ein Taubenfütterungsverbot besteht, darf man auch nicht auf seinem Privatgrundstück "Tauben anfüttern".
Ich sehe das so, hätte die Frau die Taube bei geschlossener Türe gefüttert, oder hätte sie noch bei Dunkelheit Futter für die Taube(n) ausgelegt, dann hätte niemand was gesehen.
Falls die Frau Rechtschutz hat soll sie, sobald sie vom Ordnungsamt die Strafe schriftlich vorliegen hat, einen Rechtsanwalt einschalten - die können mit ihren Argumenten manchmal Wunder bewirken.
Oder aber sie geht selbst zum Ordnungsamt und versucht die Strafe abzuwenden.
(Vogelklappe)
Kommunale Fütterungsvebote können sich nicht auf Privatgrund erstrecken, und die Zumutbarkeit durch Fütterung und Freiflug ist bereits gerichtlich geklärt. http://www.vogelforen.de/showthread.php?t=132361
Herrenlose und nicht geschützten Tieren wie Tauben hat man außerdem in Besitz genommen, wenn man sie in seiner Obhut hat. Das kann man in diesem Fall durchaus so auslegen daß die Ladenbesitzerin ihre eigenen Tiere in ihren geschäftlichen Räumen füttert. Wogegen soll sie damit verstoßen ?
(ich)
es sind ja strassen-tauben, die über die türschwelle in ihren laden spatzieren und dann wieder raus..
(Vogelklappe)
... und solange sind sie in ihrer privaten Obhut, und sie verstößt in ihren eigenen Räumen auch nicht gegen das kommunale Fütterungsverbot, also ist das Ordnungsamt gar nicht zuständig.
..Wer die Dame anzeigt, daß sie diese Taube in Obhut genommen hat, dessen Telefonnummer hätte ich gerne ... oder die des Ordnungsamtes, wenn man dem dort nachgehen sollte. In dem Fall wäre wohl jemand dringend schulungsbedürftig.