Widdi
Neuling
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Hallo,
Ich habe jetzt schon seit 4 Jahren Wachteln gehalten und auch in den letzten 2 Jahren ausgebrütet.
Nun kam mir der Gedanke, dass ich mit 8 Gruppen von 1.5 Tieren selbst züchte und Tiere verkaufe.
Da ich mit den Angaben im Internet zu den gesetzlichen Regelungen nicht klar gekommen bin, habe ich einen Bekannten Wachtelzüchter gefragt.
Er meinte dass es in Sachsen keine Nachweispflicht gibt.
Gleichzeitig habe ich das Veterinäramt in Görlitz angeschrieben, was ich beachten muss.
Über die gesetzlichen Mindestmaße für die Ställe habe ich mich informiert und die Ställe so geplant, dass die 6 Tiere pro Stall 1,2 qm haben.
Nun bekam ich die Antwort von einer Mitarbeiterin des Veterinäramtes.
Darin stand, dass ich eine Genehmigung nach Artikel 11 des Tierschutzgesetzes benötige, einen Sachkundenachweis und ein Führungszeugnis vorlegen soll.
Genauso muss ich beschreiben wie die Tiere gehalten und gefüttert werden.
Diese Antwort habe ich meinem Bekannten geschickt und der meinte nun, dass ich die Sachlage am besten in einem Forum erklären soll, um zu erfahren, ob es Erfahrungen dazu gibt.
Ich plane wirklich keine große Wachtelzucht mit tausenden Küken.
Es ist eher so gedacht, dass ich die Kosten für das Futter und die Unterbringung meiner anderen Tiere etwas minimiere.
Und vor allem, wenn man den Artikel 11 richtig deutet, dürfte kein privater Tierhafter seine Nachzuchten an andere Privatleute verkaufen, ohne eine Genehmigung vom Veterinäramt.
Ich hoffe es kann mir jemand helfen, Licht ins Dunkel zu bringen.
Gruß Widdi
Ich habe jetzt schon seit 4 Jahren Wachteln gehalten und auch in den letzten 2 Jahren ausgebrütet.
Nun kam mir der Gedanke, dass ich mit 8 Gruppen von 1.5 Tieren selbst züchte und Tiere verkaufe.
Da ich mit den Angaben im Internet zu den gesetzlichen Regelungen nicht klar gekommen bin, habe ich einen Bekannten Wachtelzüchter gefragt.
Er meinte dass es in Sachsen keine Nachweispflicht gibt.
Gleichzeitig habe ich das Veterinäramt in Görlitz angeschrieben, was ich beachten muss.
Über die gesetzlichen Mindestmaße für die Ställe habe ich mich informiert und die Ställe so geplant, dass die 6 Tiere pro Stall 1,2 qm haben.
Nun bekam ich die Antwort von einer Mitarbeiterin des Veterinäramtes.
Darin stand, dass ich eine Genehmigung nach Artikel 11 des Tierschutzgesetzes benötige, einen Sachkundenachweis und ein Führungszeugnis vorlegen soll.
Genauso muss ich beschreiben wie die Tiere gehalten und gefüttert werden.
Diese Antwort habe ich meinem Bekannten geschickt und der meinte nun, dass ich die Sachlage am besten in einem Forum erklären soll, um zu erfahren, ob es Erfahrungen dazu gibt.
Ich plane wirklich keine große Wachtelzucht mit tausenden Küken.
Es ist eher so gedacht, dass ich die Kosten für das Futter und die Unterbringung meiner anderen Tiere etwas minimiere.
Und vor allem, wenn man den Artikel 11 richtig deutet, dürfte kein privater Tierhafter seine Nachzuchten an andere Privatleute verkaufen, ohne eine Genehmigung vom Veterinäramt.
Ich hoffe es kann mir jemand helfen, Licht ins Dunkel zu bringen.
Gruß Widdi