Sehr geehrte Frau Hungerbühler,
hiermit möchte ich Ihnen kurz den Eingang Ihrer Anzeige wegen
tierschutzwidriger Papageienhaltung bestätigen, wir werden die Haltung
selbstverständlich überprüfen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Die Haltungsanforderungen ergeben sich aus dem Gutachten über die
Mindestanforderungen für die Psittacidenhaltung des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, aus dem für alle
Papageienartige die Mindestkäfiggrößen und -ausstattungen hervorgehen,
bezüglich der Einzel- bzw. Paarhaltung gibt es durchaus Fälle, in denen die
Papgeien seit Jahren nur auf den Menschen geprägt sind, wenn sich der
Tierbesitzer ausreichend mit dem Tier beschäftigt, kann es auch als
Einzeltier gehalten werden. Dies muss von Fall zu Fall entschieden werden.
Genauere Angaben über die Tierhaltung am Lohrberg kann ich Ihnen aus
Datenschutzgründen nicht machen, da Sie als Anzeigende nicht
auskunftsberechtigt sind. Ich möchte Sie allerdings gerne noch darauf
hinweisen, dass die Maßnahmen, die von uns ergriffen werden, möglicherweise
nicht sofort zu sehen sind, da der "Rechtsweg" erforderliche Änderungen
durchaus verzögern aber nicht verhindern kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. S. Pluskat