Greifvogelfedern-wie ist es mit bescheinigungen?

Diskutiere Greifvogelfedern-wie ist es mit bescheinigungen? im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hi! ich ahbe mal eine frage da cih sehr viele greifvogelfedern von falknerein habe!!muss ich mir da eine genehmigung holen damit ich sie sammeln...
njoerch schrieb:
Du mußt auch nicht nach einzelnen CITES-Bescheinigungen fragen, sondern nach einer generellen Ausnahmegenehmigung für das Sammeln von Federn! (Die kostet normalerweise nichts oder nur eine Ausstellungsgebühr von ca. 10 Euro).

Jörg

Ausnahmegenehmigung für das Sammeln von Federn!??

Da frage ich mich,einmal davon abgesehen dass Federsammlungen weder melde- noch genehmigungspflichtig sind,was das eigentlich bringt/bringen soll?

Für eine Feder eines Gerfalken oder eines Gänsegeiers beispielsweise...?

Da gehe ich,wenn mir soviel dran liegt,zum Jagdpächter des Revieres in dem ich wohne und hole mir die mündliche Zusage (heimische) Federn auflesen zu dürfen. (Worüber der sich eher amüsieren dürfte,zumal der an selbigen wohl überhaupt kein Interesse haben dürfte,und daher auch ohne ausdrückliche Bestätigung nichts dagegen haben dürfte wenn man Mauserfedern aufsammelt)

Ohne dann jetzt in jedem zweiten Thread meinen erwähnen zu müssen dass ich eine Ausnahmegenehmigung habe (:+klugsche ) ...
 
Hallo Heliman,

nun, da liegst Du leider ziemlich daneben: Federn aufzuheben und sie sich anzueignen verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz (wie bereits gesagt). Greifvögel, Falken und einige andere unterliegen zusätzlich dem Jagdrecht. Hier hat der Jagdausübungsberechtigte zwar das Recht die Federn vorübergehend in Besitz zu nehmen, sich aneignen darf er sie aber auch nicht (da Greife und Falken keine Jagdzeit haben; bei Vögeln mit Jagdzeit darf er das).

Der Jagdpächter kann Dir lediglich erlauben, Federn von Vögeln zu sammeln, die dem Jagdrecht unterliegen, die jedoch nicht Greife oder Falken sind. Bleiben also z. B. Fasan, Rebhuhn, Ringeltaube, Stockente, Waldschnepfe etc., also nicht besonders viel.

Für Federn aus Falknereien brauchst Du grundsätzlich gar nichts, auch keine CITES-Bescheinigung. Diese Vögel sind in der Regel zur Vermarktung freigegeben, die Federn dürfen also auch verkauft werden. Wenn sie nicht freigegeben sind (was für Beizvögel die Regel ist), dürfen sie immer noch verschenkt werden. Die Nachweispflicht der Rechtmäßigkeit liegt jedoch bei dem, der die Feder hat.

LG
Pere ;)
 
Ach ja,

um es nochmals zu verdeutlichen: Für Federn von Greifen und Falken, die man draußen findet, kann einem der Jagdpächter wie gesagt keine Genehmigung geben. Sehr wohl aber hat er grundsätzlich das Aneignungsrecht. Nur auf dieses kann er verzichten, womit die jagdrechtlichen Ansprüche aufgegeben wurden.

Vermutlich meinte Heliman genau diesen Aspekt. Dies ersetzt aber eine naturschutzrechtliche Sammelgenehmigung nicht.

Kurzum:
1. Federn von Vögeln, die nicht dem Jagdrecht unterliegen: Genehmigung der Naturschutzbehörde

2. Federn von Vögeln, die dem Jagdrecht unterliegen und eine Jagdzeit haben: keine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich, jedoch Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten

3. Federn von Vögeln, die dem Jagdrecht unterliegen und keine Jagdzeit haben (z. B. Greife und Falken): Genehmigung der Naturschutzbehörde und zusätzlich Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten

4. Federn von in Gefangenschaft gehaltenen Greifen: keine Genehmigungen oder Bescheinigungen erforderlich, doch ggf. Nachweispflicht

Dann hätten wir alles, glaube ich.

LG
Pere ;)
 
Peregrinus schrieb:
Hallo Heliman,

nun, da liegst Du leider ziemlich daneben: Federn aufzuheben und sie sich anzueignen verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz (wie bereits gesagt). Greifvögel, Falken und einige andere unterliegen zusätzlich dem Jagdrecht. Hier hat der Jagdausübungsberechtigte zwar das Recht die Federn vorübergehend in Besitz zu nehmen, sich aneignen darf er sie aber auch nicht (da Greife und Falken keine Jagdzeit haben; bei Vögeln mit Jagdzeit darf er das).

Der Jagdpächter kann Dir lediglich erlauben, Federn von Vögeln zu sammeln, die dem Jagdrecht unterliegen, die jedoch nicht Greife oder Falken sind. Bleiben also z. B. Fasan, Rebhuhn, Ringeltaube, Stockente, Waldschnepfe etc., also nicht besonders viel.

Für Federn aus Falknereien brauchst Du grundsätzlich gar nichts, auch keine CITES-Bescheinigung. Diese Vögel sind in der Regel zur Vermarktung freigegeben, die Federn dürfen also auch verkauft werden. Wenn sie nicht freigegeben sind (was für Beizvögel die Regel ist), dürfen sie immer noch verschenkt werden. Die Nachweispflicht der Rechtmäßigkeit liegt jedoch bei dem, der die Feder hat.

LG
Pere ;)

Hallo Peregrinus

Klingt ja alles sehr kompetent,Kompliment. Nur sind da einige Punkte in denen wir offensichtlich nicht ganz deckungsgleich sind,um es einmal so auszudrücken.

Fangen wir an mit dem Jadgrecht.
Ich beziehe mich jetzt,nur zur Anmerkung,auf die mir schriftlich vorliegende Fassung,die etwas älter ist.
Da steht gleich am Anfang, Abs.1 , §1 (1):
"Das Jagdrecht....Tiere die dem Jadrecht unterliegen zu hegen auf sie Jagd auszuüben (Wild) und sie sich anzueignen."


Unter das Jagdrecht fallen meines Wissens die meisten Tiere! Wobei der Unterschied der ist,dass bestimmte (bedrohte) Tierarten unter ganzjährigem Schutz stehen. Das trifft jetzt beispielsweise auf sämtlich Greifvogelarten zu (wenn gleich einige Bundesländer in den letzten 20 Jahren beispielsweise den Habicht zeitweise zum Abschuß oder zur Aushorstung freigegeben haben)

Dazu einen aktuellen Auszug aus dem Jagdrecht (WILDFORSCHUNGSSTELLE DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG - Mitteilungen)

(Quelle:http://72.14.221.104/search?q=cache...DRECHT+bw&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=4&lr=lang_de)

Ich zitiere (bzw. kopiere) auszugsweise:
"Von den dem Jagdrecht unterliegenden 75 Vogelarten konnten in den letzten 20 Jahren aufgrund deutlicher Be-standszunahmen folgende 13 Arten aus der Roten Liste entlassen werden: Habicht, Sperber, Wespenbussard, Schwarzmilan, Rohrweihe..."
"Keine Vogelart im Jagdrecht ist seit 1976 erloschen"


Um das Ganze zu verkürzen bzw. zu vereinfachen,wäre es am hilfreichsten wenn du die Quellen,auf welche du dich beziehst,damit meine ich jedem zugängliche Gesetzesvorlagen,einfach einmal zitierst.
Das kann ein Link sein,oder auch einfach die entsprechenden Paragraphen in den dazu genannten Gesetzen. Die finde ich dann schon...(Manche Sachen lese ich mir gerne durch,auch wenn sie noch so glaubhaft geschildert sind;) )

Speziell auch der für mich etwas widersprüchlich formulierte Punkt 4 (Federn von in Gefangenschaft gehaltenen Greifen: keine Genehmigungen oder Bescheinigungen erforderlich, doch ggf. Nachweispflicht) interessiert mich. Das mußt du mir etwas näher erklären. Was du mit speziell mit "Genehmigung" meinst";mit "Bescheinigungen" in diesem Fall,und "ggf. Nachweispflicht"?!?

Gruss
Heliman
 
Peregrinus schrieb:
Hallo Heliman,

1)nun, da liegst Du leider ziemlich daneben:


2)Federn aufzuheben und sie sich anzueignen verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz (wie bereits gesagt). Greifvögel, Falken und einige andere unterliegen zusätzlich dem Jagdrecht. Hier hat der Jagdausübungsberechtigte zwar das Recht die Federn vorübergehend in Besitz zu nehmen, sich aneignen darf er sie aber auch nicht (da Greife und Falken keine Jagdzeit haben; bei Vögeln mit Jagdzeit darf er das).

3) Für Federn aus Falknereien brauchst Du grundsätzlich gar nichts, auch keine CITES-Bescheinigung. Diese Vögel sind in der Regel zur Vermarktung freigegeben, die Federn dürfen also auch verkauft werden. Wenn sie nicht freigegeben sind (was für Beizvögel die Regel ist), dürfen sie immer noch verschenkt werden. Die Nachweispflicht der Rechtmäßigkeit liegt jedoch bei dem, der die Feder hat.

LG
Pere ;)

Hallo Peregrinus

1)Tatsächlich?;) ;)

2) Ich darf mich nur nicht erwischen lassen,und hinterher behaupte ich die Federn von einem Züchter bekommen zu haben...:D :D (Bitte verzeih mir diese leichte ironische Verfehlung,in bezug auf deinen anderen Beitrag)

Mit deiner Artikulierung hat der Jagdausübungsberechtigte zwar das Recht die Federn vorübergehend in Besitz zu nehmen, sich aneignen darf er sie aber auch nicht habe ich auch so meine Probleme...8) 8)
Wozu soll er sie den vorrübergehend in Besitz nehmen,wenn er sie sich angeblich nicht aneignen darf?
Wer bestimmt die Definition was nun "vorübergehend" ist,und was den Tatbestand der "Aneignung" erfüllt?

3) Nun,spätestens dieser von dir genannte Punkt dürfte wohl kaum gesetzeskonform sein. Denn nach dem Gesetz,wie wir mittlerweile alle wissen - ob es Sinn macht oder nicht bleibt dahingestellt,zumindest bei Federn - werden die Tiere und Teile aus ihnen absolut gleich behandelt!

Die besagten Zuchtvögel mit Vermarktung dürfen auch nicht ohne EU-Bescheinigungen weitergegeben werden (der Gesetzgeber geht in diesem Fall generell von einem Verkauf,oder geldwertem Vorteil wie es glaube ich heißt,aus)!
Und da,jetzt einmal dem Gesetz der Logik folgend,Teile (wie Federn beispielsweise) nach dem Gesetz gleich behandelt werden,wo läge da - wie von dir geschrieben - der (behördliche) Sinn wenn die ohne Papiere,gesetzeskonform,abgegeben werden können?
(Ich erlaube mir darauf hinzuweisen,dass der Gesetzgeber auch für das Veräußern von Greifvogelmauserfedern eindeutig EU-Bescheinigungen vorschreibt! Auch wenn in der Praxis von den jeweiligen Sachbearbeitern bzw, zuständigen Beamten dies ziemlich ignoriert wird...)


Auch der Punkt mit den Beizvögeln erschließt sich mir,so wie du ihn geschildert hast nicht wirklich.
Die Zeiten der F1 und F2-Cites sind ja mittlerweile vorbei. Also,wenn ein Falkner eine legalen Vogel hat,dann hat er einen legalen Nachweis,konkret Herkunftsnachweis. Oder müßte ihn zumindest haben. Wobei wir jetzt einmal davon ausgehen dass der Vogel jünger wie 22 Jahre ist,und somit unter die behördliche Meldepflicht für in Gefangenschaft gehaltenen Greifvögel in Deutschland fällt.
Wenn es sich nicht um eine behördlich genehmigte Naturentnahme handelt,was eher selten ist in Deutschland,dann kann es sich eigentlich nur noch um einen Zuchtvogel handeln. Oder einen Importvogel,der auch die notwendigen Papiere haben muß.
Welchen Tatbestand muß/könnte der Beizvogel dann erfüllen,dass seine Vermarktung behördlich untersagt werden könnte? Und somit - um endlich zum Punkt zu kommen ( :D ) - ebenfalls die seiner Federn,wie du schreibst?

Klär mich mal´auf...


Gruss
Heliman
 
Peregrinus schrieb:
Ach ja,

um es nochmals zu verdeutlichen: Für Federn von Greifen und Falken, die man draußen findet, kann einem der Jagdpächter wie gesagt keine Genehmigung geben. Sehr wohl aber hat er grundsätzlich das Aneignungsrecht. Nur auf dieses kann er verzichten, womit die jagdrechtlichen Ansprüche aufgegeben wurden.

Vermutlich meinte Heliman genau diesen Aspekt. Dies ersetzt aber eine naturschutzrechtliche Sammelgenehmigung nicht.

Kurzum:
1. Federn von Vögeln, die nicht dem Jagdrecht unterliegen: Genehmigung der Naturschutzbehörde

2. Federn von Vögeln, die dem Jagdrecht unterliegen und eine Jagdzeit haben: keine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich, jedoch Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten

3. Federn von Vögeln, die dem Jagdrecht unterliegen und keine Jagdzeit haben (z. B. Greife und Falken): Genehmigung der Naturschutzbehörde und zusätzlich Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten

4. Federn von in Gefangenschaft gehaltenen Greifen: keine Genehmigungen oder Bescheinigungen erforderlich, doch ggf. Nachweispflicht

Dann hätten wir alles, glaube ich.

LG
Pere ;)

Kurzer Nachtrag:

Von den Greifvögeln unterliegen europaweit (?) laut BfN lediglich Fischadler,Schwarzmilan, Seeadler, Kornweihe, Wiesenweihe, Steinadler, Schlangenadler, Schreiadler, Turmfalke, Rotfußfalke, Baumfalke, Wanderfalke, Gänsegeier dem Bundesnaturschutzgesetz!

Zitat:
3. Rote Liste der Brutvögel

3.1. Rote Liste als Begründung für die Änderung der rechtlichen Zuständigkeit Das Bundesamt für Naturschutz fordert, dass alle Vogelarten mit europaweit ungünstigem Erhaltungsstatus (SPEC 1-3) oder Arten, die auf der bundesweiten Roten Liste der Brutvögel in den Gefährdungskategorien 0, 1, 2, 3, G oderR stehen, aus dem Jagdrecht herausgenommen und dem Naturschutzrecht unterstellt werden. Begründung: EineEntnahme dieser Arten kommt wegen akuter Bestandsgefährdung nicht in Betracht.
Hierunter fallen lt. BFN folgende Vogelarten: Rebhuhn, Wachtel.................
Fischadler, Schwarzmilan, Seeadler, Kornweihe, Wiesenweihe, Steinadler, Schlangenadler, Schreiadler, Turmfalke, Rotfußfalke, Baumfalke, Wanderfalke, Gänsegeier.Nur ein geringer Teil der aufgezählten Arten wird in Deutschland überhaupt bejagt. .


Da sind einige Arten,wenn man nur mal´an Mäusebussard,Habicht,Rotmilan oder Sperber denkt,nicht aufgeführt...


(Quelle:
http://72.14.221.104/search?q=cache...DRECHT+bw&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=4&lr=lang_de)
 
O.k. Heliman,

da mußte mir aber ein bißchen Zeit lassen, um die Sache näher zu erörtern.

Aber soviel kann ich schonmal sagen: Unter das Jagdrecht fallen all jene Tiere, die im § 2 BJagdG aufgeführt sind. Die Länder können weitere Tierarten ins Jagdrecht aufnehmen, wobei jedoch meines Wissens keine Vögel betroffen sind.

Wo die Sache mit dem Aneignungsverbot steht, muß ich nochmal nachschauen, entweder in einem Kommentar, Durchführungsverordnung oder Gerichtsurteil. Gemeint ist aber, daß z. B. ein Jagdpächter einen toten Habicht aufheben, mitnehmen und für Forschungs- oder Schulungszwecke an entsprechende Einrichtungen weitergeben darf. Ein nicht-jagdausübungsberechtigter begeht im Moment des Aufhebens bereits Wilderei. Für Federn gilt grundsätzlich dasselbe.

Wenn Du eine Feder in einer Falknerei kaufst, dann hast Du die rechtmäßig - und zwar ohne (CITES-)Bescheinigung. Von einem Falkner darfst Du auch eine annehmen, ohne Bescheinigung, verkaufen darf der betreffende Falkner die jedoch nicht, wenn der Vogel nicht ausdrücklich zur Vermarktung freigeben ist. Aber auch das werd ich nochmal nachschauen. Unter "ggf. Nachweispflicht" meine ich, daß bei einer eventuellen Kontrolle DU in der Pflicht bist, die legale Herkunft der Feder nachzuweisen (z. B. Bestätigung durch den Falkner oder Gentest etc.).

Mit einem Rote-Liste-Status einer Art hat die Sache meines Wissens rein gar nichts zu tun.

Aber wie gesagt, das ist mein persönlicher Kenntnisstand und ich kann selbstverständlich auch falsch liegen, keine Frage. Deshalb bin ich meinerseits für jede Info dankbar.

Ich meld mich nächstes Wochenende nochmal!

LG
Pere ;)
 
Peregrinus schrieb:
O.k. Heliman,

1) da mußte mir aber ein bißchen Zeit lassen, um die Sache näher zu erörtern.

2) Aber soviel kann ich schonmal sagen: Unter das Jagdrecht fallen all jene Tiere, die im § 2 BJagdG aufgeführt sind. Die Länder können weitere Tierarten ins Jagdrecht aufnehmen, wobei jedoch meines Wissens keine Vögel betroffen sind.

3) Wo die Sache mit dem Aneignungsverbot steht, muß ich nochmal nachschauen, entweder in einem Kommentar, Durchführungsverordnung oder Gerichtsurteil. Gemeint ist aber, daß z. B. ein Jagdpächter einen toten Habicht aufheben, mitnehmen und für Forschungs- oder Schulungszwecke an entsprechende Einrichtungen weitergeben darf.
4) Ein nicht-jagdausübungsberechtigter begeht im Moment des Aufhebens bereits Wilderei. Für Federn gilt grundsätzlich dasselbe.

5a) Wenn Du eine Feder in einer Falknerei kaufst, dann hast Du die rechtmäßig - und zwar ohne (CITES-)Bescheinigung.
5b) Von einem Falkner darfst Du auch eine annehmen, ohne Bescheinigung, verkaufen darf der betreffende Falkner die jedoch nicht, wenn der Vogel nicht ausdrücklich zur Vermarktung freigeben ist. Aber auch das werd ich nochmal nachschauen.

6) Unter "ggf. Nachweispflicht" meine ich, daß bei einer eventuellen Kontrolle DU in der Pflicht bist, die legale Herkunft der Feder nachzuweisen (z. B. Bestätigung durch den Falkner oder Gentest etc.).

7) Mit einem Rote-Liste-Status einer Art hat die Sache meines Wissens rein gar nichts zu tun.

8. Aber wie gesagt, das ist mein persönlicher Kenntnisstand und ich kann selbstverständlich auch falsch liegen, keine Frage. Deshalb bin ich meinerseits für jede Info dankbar.

Ich meld mich nächstes Wochenende nochmal!

LG
Pere ;)


Hallo Pere

1) Aber klar doch...

2) Das Jagdrecht war eigentlich weniger das Thema meinerseits (dazu habe ich mich ja hinlänglich positionert,siehe Aneignungsrecht). Mich würde mehr die Vorlagen des von dir ins Felde geführten Bundesnaturschutzgesetzes interessieren. Denn selbige müßten dem Bundesjagdgesetz ja die Gültigkeit beschneiden (zumindest wenn ich denn falsch liegen sollte mit meiner These)

3) Er darf ihn auch behalten,sogar selbst präparieren oder sonst etwas damit tun - nur nicht vermarkten!
4) Richtig - war aber nicht das Thema. Und wurde nie bestritten...

5a) & 5b) Wieso definierst du die Begriffe Falkner und Falknerei unterschiedlich? (Oder meinst du Falkner und Züchter?!)
Jedenfalls warte ich voller Spannung auf eine von dir gelieferte Gesetzesvorlage die einer Falknerei (einem Züchter?!) erlaubt Teile von artgeschützten Tieren legal und gesetzeskonform ohne EU_Bescheinigung zu verkaufen!
5b) Warum die Vögel eines Falkners im Gegensatz zu den eines Züchters nicht vermarktungsfrei sein sollten hast du mir noch nicht näher erklärt?! Bzw. meine gelieferte Argumentation diesbezüglich nicht plausibel widerlegt.

6) Also brauchst du im Grunde genommen doch eine Bescheinigung?!!8)

7) Da geht es um das von dir schließlich ins Felde geführte Bundesnaturschutzgesetz,welches Arten vom Jagdschutzgesetz aufgenommen hat. Wären sie nicht auf der "Roten Liste",wären sie dort wohl auch nicht aufgenommen (siehe die fehlenden Greifvögel wie Mäusebussard,Habicht Sperber etc.)

8. Die ersten argumentativen Gemeinsamkeiten ...:bier:


Gruss
Heliman
 
Hallo Heliman,

sodele, ich habe nun noch mal ein wenig recherchiert, wenngleich ich nicht auf alle Fragen eine klare Antwort gefunden habe.

Mit den Federn von Vögeln, die dem Jagdrecht unterliegen (v. a. Greifvögel und Falken) korrigiere ich mich: Der Jagdausübungsberechtigte darf sich diese aneignen und auch in Besitz nehmen. Er darf sich auch einen beispielsweise in seinem Revier tot gefunden Habicht für sich präparieren lassen. Dafür hat er dann Anspruch auf eine CITES-Bescheinigung, die er sich (vermutlich) ausstellen lassen muß (Urteil des VG Freiburg vom 27.10.1994, obwohl § 43 Abs. 5 BNatSchG eigentlich dagegen spricht - hier hat das Aneignungsrecht nach Jagdrecht Priorität).

In § 1 Abs. 5 BJagdG heißt es: „Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.“
Hier steht nichts von Federn. Der Jagdausübungsberechtigte darf sich logischerweise auch Federn aneignen (klar, wenn er sogar einen toten Habicht in Besitz nehmen darf) - obwohl, muß er sich dann eine CITES-Bescheinigung ausstellen lassen? Ich weiß aber nicht, ob er einen Anspruch auf eine Feder hat, sprich, ob ich mich jagdrechtlich strafbar mache, wenn ich ungefragt eine Feder mitnehme. Weiß das jemand???

Für in Gefangenschaft gehaltene Vögel habe ich den § 43 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gefunden, nachdem eben legal gehaltene Greifvögel vom Besitzverbot ausgenommen sind (allerdings mit CITES). Folglich sind auch die Federn legal. Ob man sich für eine solche Feder nun eine (CITES-)Bescheinigung ausstellen lassen muß, weiß ich nicht. Weiß das jemand??? Jedenfalls unterliegen solche Vögel grundsätzlich einem Vermarktungsverbot (§ 42 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG), also Verschenken von Federn möglich, Verkaufen nicht. In Falknereien sind die Vögel oft vom Vermarktungsverbot ausgenommen (nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG), sodaß die Federn verkauft werden dürfen (zur Aufbesserung der knappen Kassen). Das war früher üblich.

Weiß jemand, ob man bei den Falknereien auch heute noch Federn kaufen kann, und wenn ja, ob man dort eine CITES-Bescheinigung mitbekommt (was ich für ziemlich unwahrscheinlich halte)???

Natürlich kann jeder bei einer wild gefundenen Feder behaupten, er habe sie von einem Züchter oder aus einer Falknerei. Wenn es hart auf hart kommt, kann das aber über einen Gentest nachgewiesen werden (das meinte ich mit der Nachweispflicht, denn für jede Feder eine Bescheinigung ausstellen – glaub ich nicht). Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich eine Behörde nicht damit zufrieden gibt, wenn jemand behauptet, seine Adlerfeder sei von einem Falkner. Das müssten dann schon größere Mengen Federn sein oder ein Verdacht auf gewinnbringende Vermarktung vorliegen, dass es da Probleme gibt.

Soviel zu meinem Kenntnisstand. Ich wäre aber über weitere klärende Beiträge dankbar, da wir das Thema – obwohl schon sehr oft behandelt – noch nie eindeutig und abschließend klären konnten!
VG
Pere ;)
 
Peregrinus schrieb:
1) Mit den Federn von Vögeln, die dem Jagdrecht unterliegen (v. a. Greifvögel und Falken) korrigiere ich mich: Der Jagdausübungsberechtigte darf sich diese aneignen und auch in Besitz nehmen. Er darf sich auch einen beispielsweise in seinem Revier tot gefunden Habicht für sich präparieren lassen. Dafür hat er dann Anspruch auf eine CITES-Bescheinigung, die er sich (vermutlich) ausstellen lassen muß (Urteil des VG Freiburg vom 27.10.1994, obwohl § 43 Abs. 5 BNatSchG eigentlich dagegen spricht - hier hat das Aneignungsrecht nach Jagdrecht Priorität).

In § 1 Abs. 5 BJagdG heißt es: „Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.“
Hier steht nichts von Federn. Der Jagdausübungsberechtigte darf sich logischerweise auch Federn aneignen (klar, wenn er sogar einen toten Habicht in Besitz nehmen darf) - obwohl, muß er sich dann eine CITES-Bescheinigung ausstellen lassen? Ich weiß aber nicht, ob er einen Anspruch auf eine Feder hat, sprich, ob ich mich jagdrechtlich strafbar mache, wenn ich ungefragt eine Feder mitnehme. Weiß das jemand???

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2) Für in Gefangenschaft gehaltene Vögel habe ich den § 43 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gefunden, nachdem eben legal gehaltene Greifvögel vom Besitzverbot ausgenommen sind (allerdings mit CITES). Folglich sind auch die Federn legal. Ob man sich für eine solche Feder nun eine (CITES-)Bescheinigung ausstellen lassen muß, weiß ich nicht. Weiß das jemand???

3) Jedenfalls unterliegen solche Vögel grundsätzlich einem Vermarktungsverbot (§ 42 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG), also Verschenken von Federn möglich, Verkaufen nicht. In Falknereien sind die Vögel oft vom Vermarktungsverbot ausgenommen (nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG), sodaß die Federn verkauft werden dürfen...

4) Weiß jemand, ob man bei den Falknereien auch heute noch Federn kaufen kann, und wenn ja, ob man dort eine CITES-Bescheinigung mitbekommt (was ich für ziemlich unwahrscheinlich halte)???

5) Natürlich kann jeder bei einer wild gefundenen Feder behaupten, er habe sie von einem Züchter oder aus einer Falknerei. Wenn es hart auf hart kommt, kann das aber über einen Gentest nachgewiesen werden (das meinte ich mit der Nachweispflicht, denn für jede Feder eine Bescheinigung ausstellen – glaub ich nicht). Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich eine Behörde nicht damit zufrieden gibt, wenn jemand behauptet, seine Adlerfeder sei von einem Falkner. Das müssten dann schon größere Mengen Federn sein oder ein Verdacht auf gewinnbringende Vermarktung vorliegen, dass es da Probleme gibt.


VG
Pere ;)

Hallo Pere

Du hast dir wirklich Mühe gemacht,Kompliment.

In medias re:
1) Zu § 1 Abs. 5 BJagdG . Könnte man Abwurfstangen und Eier als Teile von Tieren rubrizieren?! Dann dürfte nämlich für Federn das gleiche gelten,auch wenn es namentlich nicht erwähnt (aber auch nicht explizit ausgeklammert) wurde. Wie du selbst schon angemerkt hast.

Zu dem Beispiel mit dem Habicht kann ich dir ganz konkret antworten (weil mir mein zuständiger Beamter mir eine ähnlichen Fall,allerdings ging es da um einen Waldkauz,unlängst geschildert hat).
Also,bei Todfunden aus dem Revier kann der Jagdausübungsberechtigte diese präparieren lassen und zum Eigenbedarf verwenden. Dafür braucht er keine EU-Bescheinigung! (Weil er ja nachweislich berechtigt ist Todfunde oder Teile daraus sich legal anzueignen)
Will er das Präparat oder den toten Vogel abgeben,braucht er dazu sehr wohl eine EU-Bescheinigung,welche er sich austellen lassen muß bei seiner Behörde. Allerdings,jetzt kommts,er bekommt dafür keine Vermartungsgenehmigung! Das heißt einewn entsprechenden Eintrag/Stempel in das Papier. Damit soll wohl dem Missbrauch vorgebeugt werden...

Was deine Feder angeht:Rein rechtlich machst du dich der Wilderei schuldig,oder zumindest des Diebstahls (rein jagdrechtlich jetzt,nicht artenschutzrechtlich). Allerdings,jetzt kommen wir zur Praxis,wird wohl kein Jagdpächter dir daraus einen Strick drehen wenn du für ihn uninteressante Teile von Tieren wie Federn an dich nimmst. Solange es nicht jagdbares Wild ist,welches du entwendest...

Hier wird auch immer wieder von irgendwelchen Benehmigungen von der Naturbehörde die Rede. Welche generell erlauben Federn beispielsweise an sich zu nehmen ?!? Ich persönlich habe davon nichts. Warum steht wenige Zeilen weiter oben,im gleichen Absatz. Außerdem sind Federsammlungen weder genehmigungs- noch meldepflichtig! Solange ich die Federn nicht veräußere (oder öffentlich austelle) - und dafür bekomme ich keine Genehmigung,auch wenn ich sie behördlich erlaubt aufsammeln kann - kräht kein Hahn danach. Wenn doch holst du dir beim Jagdpächter eine Bescheinigung dass er dir div. Federn geschenkt hat... (entsprechend datiert;) )

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2) Wenn du eine Feder eines Zuchtvogel (oder Beizvogels) abgibst,dann brauchst du,rein nach den Gesetzesvorlagen,eine BU-Bescheinigung dafür. Und die Vermarktung darf nicht untersagt sein.

Da bewegen sich manche Züchter und Falkner bei Ebay auf sehr dünnem Eis. Welche lediglich eine (für den Verkauf ungültige) CITES,und dazu noch als ungültige (weil behördlich nicht anerkannte) Kopie und dann noch für den Vogel und nicht die angebotenen Federn mitliefern. Das ist auch für den Käufer ein heißes Eisen...

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3) Das generelle Vermarktungsverbot bezieht sich auf Vögel welche beispielsweise der Natur entnommen wurden,behördlich genehmigt,oder welche nicht einer Zucht generell entstammen. (Früher gab es die unsinnige F1 und F2 Regelung,welche besagt dass erst die Jungen eines behördlich gemeldeten Zuchtpaares vermarktet werden durften)

Zuchtvögel und daraus resultierender Nachwuchs sind automatisch nach heutigem EU-Recht vom Vermarktungsverbot ausgenommen. Müssen aber mir dafür explizit ausgestellten EU-Bescheinigungen weitergegeben werden.

Deswegen sind die Vögel und deren Teile von Falknereien auch vom Vermarktungsgebot ausgenommen.

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4) Kannst du. Beziehungsweise bekommst du.;) (Ist aber nicht ganz billig:o )

Habe mir gerade letzte Woche Federn von Mönchsgeier,Schmutzgeier,Weisskopfseeadler,Kaiseradler und Eurp. Seeadler geholt. Die werde ich mit den entsprechenden Papieren evtl. auktionieren...

Allerdings sollte man daruf achten dass entweder die gelben EU-Papiere dabei sind. Für die Feder,nicht den Vogel oder zumindest einem behördlich genehmigte Bescheinigung ausgestellt/ausgehändigt wird,auf Basis derer man sich dann selbst eine EU-Bescheinigung ausstellen lassen kann (wenn man die Feder weitergibt)

5) Siehe Punkt 4.

Gentest wegen einer Feder?! Wohl kaum. Mittlerweile haben es die Behörden auch eingesehen und handeln das Thema Federn weitaus kulanter als es früher der Fall war. Zumindest wenn es um den sogenannten Hausrat geht.

Was die von dir erwähnter Adlerfeder angeht: Rein rechtlich brauchst du selbst für den Hausgebrauch dafür Papiere. In der Praxis geben sich mittlerweile viele Behörden damit zufrieden wenn du eine Bescheinigung eines Falkners oder eines Züchters vorweisen kannst. Der einen entsprechenden Vogel nachweislich gemeldet hat/hatte und dir eine (auch formlose) Bescheinigung ausgestellt hat. (Am besten richtig datiert;) ...)
Wenn du die Feder weitergibst oder veräußerst wird es kompliziert. Denn was (teilweise) nur geduldet ist,und nicht gesetzlich abgesichert (die Duldung) kann später einmal zu Problemen führen,wenn ein Sinneswandel bei den Behörden (warum auch immer) einsetzen sollte. Das kann selbst Jahre später der Fall sein..8)
Da ist man mit einer entsprechenden amtlichen Bescheinigung (EU-Papier) für die Feder auf der sicheren Seite.


Gruss
Heliman
 
Hallo Heliman,

(es heißt übrigens „in medias res“, aber das nur am Rande.) :+klugsche

Es heißt meines Wissens in keinem jagdrechtlichen Gesetzestext, dass auch „Teile von Tieren“ dem Jagdrecht unterliegen (anders als im Naturschutzrecht!). Deshalb habe ich den § 1 Abs. 5 BJagdG ausdrücklich erwähnt und diesbezüglich die Federn mit einem Fragezeichen versehen. Ist mir immer noch unklar, ob ich mich tatsächlich der Wilderei schuldig mache, wenn ich eine Habichtsfeder aufsammle.

Wo steht denn „Außerdem sind Federsammlungen weder genehmigungs- noch meldepflichtig!“? Im Gegensatz zum Jagrecht steht im Naturschutzrecht (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 c BNatschG) nämlich ausdrücklich die Sache mit den „Teilen von Tieren“, und für diese greift das Aneignungs- und Besitzverbot nach § 42 Abs. 2 Nr. 1.

Und noch ne persönliche Frage: Woher kommt Dein Wissen? Beruflich?

VG
Pere ;)
 
Peregrinus schrieb:
Hallo Heliman,

(es heißt übrigens „in medias res“, aber das nur am Rande.) :+klugsche

1) Es heißt meines Wissens in keinem jagdrechtlichen Gesetzestext, dass auch „Teile von Tieren“ dem Jagdrecht unterliegen (anders als im Naturschutzrecht!). Deshalb habe ich den § 1 Abs. 5 BJagdG ausdrücklich erwähnt und diesbezüglich die Federn mit einem Fragezeichen versehen. Ist mir immer noch unklar, ob ich mich tatsächlich der Wilderei schuldig mache, wenn ich eine Habichtsfeder aufsammle.

2) Wo steht denn „Außerdem sind Federsammlungen weder genehmigungs- noch meldepflichtig!“? Im Gegensatz zum Jagrecht steht im Naturschutzrecht (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 c BNatschG) nämlich ausdrücklich die Sache mit den „Teilen von Tieren“, und für diese greift das Aneignungs- und Besitzverbot nach § 42 Abs. 2 Nr. 1.

3) Und noch ne persönliche Frage: Woher kommt Dein Wissen? Beruflich?

VG
Pere ;)

Hallo Pere

Wollte nur mal deine Lateinkenntnisse testen...:D

1) Nun,wenn du im Wald Holz ohne Genehmigung machst,wirst du wohl auch mit dem Besitzer des Stücks Probleme kriegen. Ohne dass Holzmachen jetzt explizit als Straftatbestand in irgendwelchen Gesetzen auftauchen dürfte...

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Was deine Habichtsfeder angeht,da sollte man (wie ich bereits mehrfach versucht habe zu erläutern) unterscheiden zwischen Gesetz und Praxis. Auch ein Habicht steht dem Jagdpächter gemäß seines Aneigungsrechtes zu und ist rechtlich mit seinem Besitzanspruch gelichgesetzt. Da es als Wild mit ganzjähriger Schonzeit (regionale,temporäre Sondergereglungen außen vor gelassen) bezeichnet wird. Ergo kann man es wenn auch im übertragenen Sinne als sein Eigentum betrachten.
Und wenn du beispielsweise bei einem Fahrzeug einen Spiegel entwendest,machst du dich auch des Diebstahls schuldig - ohne das ganze Auto mitgehen zu lassen... (Blödes Beispiel,ich weiß:o . Aber als Beispiel durchaus zu gebrauchen)

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2) Ich beziehe mich dabei auf eine Aussage meines zuständigen Beamten vom RP Karlsruhe. (Wenn du die Durchwahl haben möchtest,damit du dich aus erster Hand informieren kannst,schick mir eine PN. Dann schick ich dir Name und Telefonnumer)

Oder anders herum gesehen - kannst du mir einen Passus nennen,in welchen in irgendweinem Gesetz eine Melde- oder Genehmigungspflicht explizit für Federsammlungen oder selbst für Präparate fixiert ist? (:nene: )

Was dein "Aneignungs- und Besitzverbot" angeht - alles gut und schön. Das gilt aber nur solange,solange du keinen entsprechenden Nachweis für den (legalen) Besitz hierfür haben solltest (falls du,warum auch immer,diesen einmal zu deiner Entlastung zu führen hättest). Einmal davon abgesehen dass du dies durch die von mir öfters erwähnte auch formlose Bescheinigung der Schenkung der betreffenden Teile durch den Jagdausübungsberechtigten vermeiden kannst.

Alltagsbeispiel: Der Waffenbesitz in Deutschland ist für Privatpersonen verboten! Es sei denn du hast einen Waffenschein. Dann ist der Besitz (unter strengen Auflagen,gerade was die Verwahrung angeht) legal und legitimiert.

Das BNatschG beinhaltet jetzt speziell in unserem Falle mit den Greifvögeln keine Vögel welche nicht auch im Jagdrecht verankert sind. Da kommt es zwangsläufig zu Überschneidungen. Und meines Wissen ist keines der beiden Gesetze/Verordnungen dem anderen übergeordnet. Daher unterscheiden sich die EU-Bescheinigungen die für solche Expoanate ausgestellt werden wohl auch von den "üblichen" der Falknereien und Züchtereien dadurch dass sie nicht zum Zwecke der Vermarktung beantragt werden können.

---

3) Absolut nicht!

Ich bin auch kein Beamter (auch wenn man es aufgrund meiner Ausführungen nicht glauben sollte:D )

Habe mir das Wissen,zumindest die Basis,vor mehr als 12 Jahren angeignet. Da war noch nichts mit Internet und so (zumindest in Privathaushalten). Da hatte ich alle aktuellen Gesetze wie Bundesjagdgesetz;Bundeswildschutzverordnung;Artenschutznovelle;Bundesartenschutzverordnung;Verordnung EG;Washingtoner Artenschutzübereinkommen: Außerdem Anhänge 1 und 2 (Verordnung EG);Anhang 3;Anhang C
vorrätig.
Was sich als nützlich erweisen sollte. Ich habe damals ohne Not meine Sammlung an Präparaten gemeldet. Da meinte dann ein übermotivierter und mit wenig Sachkenntnis bzgl. seines Fachbereiches sich ausgezeichneder Beamter mir mit Enteignung und Geldstrafe von bis zu 100 000 DM drohen zu können.8( Wegen angeblicher Verstöße...
Ich habe mich dann 5 Stunden (das Schreiben kam an einem Samstag) richtig reingekniet in die Gesetze (wodurch ich sie letztendlich besser kannte als der Beamte). In einem handschriftlichen Schreiben (habe ich archiviert) habe ich ihm seine Anklagepunkte förmlich um die Ohren gehauen. Habe sogar wörtlich in Frage gestellt ob es sich in diesem Falle um einen Fall von unüberlegtem Übereifer oder von fachlicher Inkompetenz handelt!!! Und dem Beamten den guten Rat gegeben er sollte sich erst einmal in die Gesetze richtig einlesen,bevor er meint sie in exklusiver Art und Weise neu definieren zu müssen...

Eine Woche später hatte ich einen Breif von der Behörde in meinem Briefkasten. Mit der kurzen Anmerkung ich solle bitte alle gegen meine Person erhobenen Anklagepunkte als "gegenstandslos betrachten"...:gott:
(:dance: :D )

Das ganze ist nun schon eine Weile her. Da ich jetzt daran denke meine Präparate zu veräußern,mußte ich nicht nur von CITES auf EU-Bescheinigungen umstellen. Sondern auch spezielle Fälle wie alte Rechnungen von vor 30 Jahren;Altpräparte;Bescheingungen von Züchtern (welche teilweise verstorben sind) Bescheinigungen von Pächtern;CITES-Kopien (zwei Vögel auf einem Papier,davon ein toter) und und... in mittlerweile zahlosen Telefonaten mit dem dafür zuständigen Beamten klären. Und das kann man durchaus mit einem brandneuen Update bezeichen. Speziell auch im Falle von etlichen Federn,die ich aus dieser Zeit noch habe und abgeben möchte.

---

Noch Fragen,Pere?


Gruss
Heliman
 
Hallo Heliman,

Wild Holz machen wäre zunächst mal Sachbeschädigung: Wenn man das Holz dann mitnimmt, Diebstahl.

Nochmal zur Habichtsfeder – mal ganz unabhängig von der Praxis: Ist im Grunde genommen alles klar soweit, nur eben die Frage, ob der Besitzanspruch des Jägers auch für eine Feder gilt, da diese eben nicht explizit im Jagdgesetz genannt wird und es keinen Zusatzparagraphen gibt, der eine Feder mit dem gesamten Vogel gleichstellt (diese Begriffserläuterung gibt es nur im Naturschutzgesetzm nicht im Jagdgesetz).

Explizit wird nirgendwo eine Genehmigungspflicht für Federsammlungen genannt, aber die lässt sich wie gesagt aus § 42 BNatSchG ableiten, also Besitzverbot für Tiere und deren Teile.

Heliman schrieb:
Alltagsbeispiel: Der Waffenbesitz in Deutschland ist für Privatpersonen verboten! Es sei denn du hast einen Waffenschein. Dann ist der Besitz (unter strengen Auflagen,gerade was die Verwahrung angeht) legal und legitimiert.
Kleiner Exkurs ins Waffenrecht: Du verwechselst den Waffenschein mit der Waffenbesitzkarte. Das ist ein himmelweiter Unterschied! Der Waffenschein berechtigt zum täglichen Führen einer Waffe, die WBK nicht. Deshalb haben auch nur Sicherheitskräfte und Polizei etc. einen Waffenschein. Der Normaljäger hat den nicht, er hat nur eine WBK. Er darf die Waffe also nur zur Jagdausübung verwenden.

Ja, BNatSchG und BJagdG sind konkurrierend, doch gehen die jagdrechtlichen Ansprüche vor (steht m. W. auch im BNatSchG so drin).

Ja, ich habe noch eine Frage: Es dürfte eigentlich keinen rechtlichen Unterschied zwischen einer Habichtsfeder und einer solchen vom Steinadler geben. Oder übersehe ich da was?

VG
Pere ;)
 
Peregrinus schrieb:
Hallo Heliman,

1) Wild Holz machen wäre zunächst mal Sachbeschädigung: Wenn man das Holz dann mitnimmt, Diebstahl.

2) Nochmal zur Habichtsfeder – mal ganz unabhängig von der Praxis: Ist im Grunde genommen alles klar soweit, nur eben die Frage, ob der Besitzanspruch des Jägers auch für eine Feder gilt, da diese eben nicht explizit im Jagdgesetz genannt wird und es keinen Zusatzparagraphen gibt, der eine Feder mit dem gesamten Vogel gleichstellt (diese Begriffserläuterung gibt es nur im Naturschutzgesetzm nicht im Jagdgesetz).

3) Explizit wird nirgendwo eine Genehmigungspflicht für Federsammlungen genannt, aber die lässt sich wie gesagt aus § 42 BNatSchG ableiten, also Besitzverbot für Tiere und deren Teile.


4) Kleiner Exkurs ins Waffenrecht: Du verwechselst den Waffenschein mit der Waffenbesitzkarte. Das ist ein himmelweiter Unterschied! Der Waffenschein berechtigt zum täglichen Führen einer Waffe, die WBK nicht. Deshalb haben auch nur Sicherheitskräfte und Polizei etc. einen Waffenschein. Der Normaljäger hat den nicht, er hat nur eine WBK. Er darf die Waffe also nur zur Jagdausübung verwenden.

5) Ja, BNatSchG und BJagdG sind konkurrierend, doch gehen die jagdrechtlichen Ansprüche vor (steht m. W. auch im BNatSchG so drin).

6) Ja, ich habe noch eine Frage: Es dürfte eigentlich keinen rechtlichen Unterschied zwischen einer Habichtsfeder und einer solchen vom Steinadler geben. Oder übersehe ich da was?

VG
Pere ;)

Hallo Pere

1) Sachbeschädigung? Dürfte für liegende Stämme beispielsweise wohl weniger in Betracht kommen...8)

2) Das hatten wir doch schon im letzten re-Post,oder?!! Du erinnerst dich an das Beispiel Außenspiegel...:~

3) Auch dazu hatte ich bereits Stellung genommen (siehe letzter re-Post,Stichwort Nachweise) Ohne dass du auch diesen Punkt in irgendwelcher Weise widerlegt hast...

4) Waffenrecht ist nicht mein Fachgebiet. Da gehe ich mal davon aus dass du recht haben könntest.

5) Wobei wir wieder beim letzten re-Post von mir wären. Stichpunkt "Aneigungsrecht und Besitzanspruch"...:~

6) Das siehst du richtig - Betonung auf "rein (artenschutz-)rechtlich betrachtet..." (Beide Anhang A,laut EG-Verordnung 1332/05)


Gruss
Heliman
 
Moin, Moin,
in der aktuellen Ausgabe von Vöger (www.vogel-magazin.de) ist ein längerer Artikel über das Sammeln von Federn. Auch dort ist man - wie bei Federsammlern bei denen ich mich umgehört habe - der Auffassung, dass man generell zum Sammeln von Federn einer Genehmigung der Naturschutzbehörde bedarf. Was etwas überzogen sei aber trotzdem. Gesetzesgrundlage ist leider keine angegeben. Aber selbst alte überholte Gesetzgebungen verlangen einen Herkunftsnachweis auch für Federn.

Gruesse,
Detlev
 
Detlev schrieb:
Moin, Moin,
in der aktuellen Ausgabe von Vöger (www.vogel-magazin.de) ist ein längerer Artikel über das Sammeln von Federn. Auch dort ist man - wie bei Federsammlern bei denen ich mich umgehört habe - der Auffassung, dass man generell zum Sammeln von Federn einer Genehmigung der Naturschutzbehörde bedarf. Was etwas überzogen sei aber trotzdem. Gesetzesgrundlage ist leider keine angegeben. Aber selbst alte überholte Gesetzgebungen verlangen einen Herkunftsnachweis auch für Federn.

Gruesse,
Detlev
Nun,wenn man als einzelner oder auch in der Gruppe einer Auffassung ist,heisst das natürlich nicht auch zwangsläufig dass diese richtig sein muss...;)

Generell,auch wenn ich zum wiederholten Male darauf hinweise in Forum hier,ist eine Sammlung,seien es Präparate oder Federn,nicht melde- noch genehmigungspflichtig! Dafür,dass eine solche Pflicht bestehen würde,gibt es definitv keine (Gesetzes-) Vorschriften. Dies bestätigen auch zuständige Beamte in den entsprechenden Behörden.

Es ist richtig dass Gesetzesvorlagen einen Herkunftsnachweis,primär mit (damals) amtlichen Papieren (CITES),als Legitimierung verlangen. Übrigens nicht nur alte,sondern auch die aktuellen... Eine Genehmigung der Naturschutzbehörde würde dies Vorraussetzung aber alleine nicht zwangsläufig erfüllen.

Was irgendwelche Genehmigungen von Behörden angeht,welche sich primär auf das Aufsammeln von Federn heimischer Arten in der Natur beziehen dürften,da zweifle ich eine "generelle" Genehmigungspflicht persönlich an.
Wer meint auf eine solche nicht verzichten zu können,was ich schlichtweg, aus praktischer Sicht jetzt,für überzogen halte der soll sich eine besorgen. Wenn er dann ruhiger schlafen kann. (Im Übrigen tut es mittlerweile auch eine Bestätigung des Jagdpächters. Rein was die Praxis angeht.)

Ansonsten findet man darüber (so ziemlich) alles in diesem Thread...;)
 
Moin, Moin,
Heliman schrieb:
Was irgendwelche Genehmigungen von Behörden angeht,welche sich primär auf das Aufsammeln von Federn heimischer Arten in der Natur beziehen dürften,da zweifle ich eine "generelle" Genehmigungspflicht persönlich an.

Kannst Du anzweifeln, sie besteht aber. Sammeln bedeutet für mich nicht nur eine Anlage einer Sammlung sondern eben auch das Aufsammeln von Federn. Und ohne das Aufsammeln wird man kaum zu einer Sammlung kommen.

Gruesse,
Detlev
 
Detlev schrieb:
Moin, Moin,


Kannst Du anzweifeln, sie besteht aber. Sammeln bedeutet für mich nicht nur eine Anlage einer Sammlung sondern eben auch das Aufsammeln von Federn. Und ohne das Aufsammeln wird man kaum zu einer Sammlung kommen.

Gruesse,
Detlev
Hallo Detlef

Was meinst du mit "sie besteht aber"? Die Genehmigungspflicht wie ich vermute?!! Das verwerfe ich ja auch gar nicht! Zumindest kommt man zu dem Schluss wenn man meinen entprechenden Beitrag durchliest. In selbigen,darauf erlaube ich mir hinzuweisen,ich allerdings unterscheide zw. Federn aus der Natur und welche von Züchtern/Falknern beispielsweise.

Was ich in Zweifel ziehe,als nicht angemessen betrachte,ist der von dir beschriebene Umstand dass diese Genehmigung von einer Behörde ausgestellt werden muss!!! Für Federn aus der Natur wohlgemerkt!!! Und somit explizit auch beantragt werden muss. Und nicht von einem Jagdausübungsberechtigten beispielsweise,der das Aneignungsrecht besitzt.

Und ich behaupte auch,dass dir kein Mensch einen Strick daraus drehen wird,wenn du in Wald und Flur irgendwelche Mauserfedern aufsammelst und sie zuhause zum Eigenbedarf als Sammlung aufbewarst. (Es sei denn,zumindest besteht die theoretische Gefahr,dass ein "grüner" Spinner der keine Ahnung von der Natur hat,und dies dummerweise selbst als letzter merkt,dich deswegen behelligt.)

Man sollte den allgemein bekannten und weitläufig auch verwendeten Begriff "Sammlung" nicht zur sehr auf das (praktische) "Aufsammeln" fokussieren. Auch wenn das Wort dazu verleitet. Es gibt mehrere,mit einander kombinierbare,Möglichkeiten eine Sammlung aufzubauen. Auch,oder gerade in Sachen Federn.
 
Moin, Moin,
Heliman schrieb:
Was ich in Zweifel ziehe,als nicht angemessen betrachte,ist der von dir beschriebene Umstand dass diese Genehmigung von einer Behörde ausgestellt werden muss!!!

Das finden viele Federsammler auch unangemessen, vor allem ist es hinderlich z.B. für Jugendgruppen oder Schulklassen. Das Problem ist wie ich schon mehrfach schrieb, dass man eine Fundfeder grundsätzlich nicht von einer Federn aus Gefangenschaft oder aus legalen und illegalen Abschüssen unterscheiden kann.

Gruesse,
Detlev
 
Detlev schrieb:
Moin, Moin,


Das finden viele Federsammler auch unangemessen, vor allem ist es hinderlich z.B. für Jugendgruppen oder Schulklassen. Das Problem ist wie ich schon mehrfach schrieb, dass man eine Fundfeder grundsätzlich nicht von einer Federn aus Gefangenschaft oder aus legalen und illegalen Abschüssen unterscheiden kann.

Gruesse,
Detlev
Hallo Detef

Was die Schulklassen angeht,da dürfte der Jagdpächter des Reviers,wenn überhaupt jemand an so etwas Anstoss nehmen sollte,sicher und gerne weiterhelfen. (Mit einer formlosen Bescheinigung die das Auflesen betrifft)

Sollten es Federn von heimischen,sprich in dem Revier vorkommenden Arten sein,reicht die Bestätigung bzw. Bescheinigung desselben. Alles andere ("legal;illegal,aus Gefangenschaft...") ist Erbsenzählerei...

Und komm bitte endlich von deinen unsäglichen "illegalen Abschüssen" herunter (die dich schon traumatisch zu verfolgen scheinen). Das Thema hatten gerade wir beide nun schon zur Genüge diskutiert hier im Forum,wenn ich mich richtig entsinne...8)
 
Thema: Greifvogelfedern-wie ist es mit bescheinigungen?

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