Hallo,
"Gesetzliche Vorschriften" gibt es nicht, auch wenn die "Mindestanforderungen. . ." dies suggerieren.
In diesen "Mindestanforderungen" sind unter anderem die Domestizierten ausgenommen. Außerdem haben diese "Mindestanforderungen" nur Hinweischarakter. In einem eventuellen Rechtsstreit musss sich kein Richter an diesen Vorgaben orientieren. Er darf sogar mehr fordern (aber auch sich mit weniger zufrieden geben).
Allerdings sind diese "Mindestanforderungen" alles andere als praxisorientiert.
Schöne grüße
Hans C
Bei uns (Schweiz) sind die Haltungsbedingungen in der Tierschutzverordnung, die sich auf das Tierschutzgesetz beruft, geregelt. Für Kanarien wie auch Wellis gelten folgende Bestimmungen:
- für eine Anzahl von max. 4 Tieren muss eine Fläche von 0.24 m2 vorhanden sein (also z.B. 60/40)
- das Volumen muss mindestens 0.12 m3 betragen
- es muss eine Badegelegenheit vorhanden sein
- die Vögel sind mindestens in Gruppen von 2 Tieren zu halten
- der Käfig / die
Voliere muss mit verschieden federnden Sitzgelegenheiten strukturiert sein, wobei ein Drittel des Volumens frei sein muss
- das Verhältnis Länge zu Breite darf höchstens 1:2 betragen
- den Vögeln ist geeigneter Sand zur Aufnahme zur Verfügung zu stellen
Dann heisst es im Tierschutzgesetz, Artikel 28.1a):
Mit Haft oder Busse wird bestraft, ...., wer vorsätzlich die Vorschriften über die Tierhaltung missachtet.
Selbst im fahrlässigen Falle sind Bussen bis 20000 CHF möglich.
Nach einem Zeitungsbericht vor einer Woche haben die Anzeigen wegen mangelhafter Vogelhaltung markant zugenommen, wobei diese öfters Ausdruck eines Nachbarschaftsstreites sind.
Insofern haben also Nachbarschaftsstreits auch etwas Positives.
Ich gebe allerdings recht: die Mindestanforderungen sind nicht praxisgerecht. Man stelle sich mal 4 Kanaries oder sogar Wellis auf 0.24 m2 Fläche vor.
Wenn man sich aber an Mindestanforderungen orientiert, sollte man besser auf die Vogelhaltung verzichten. Umso tragischer ist es dann, wenn diese noch unterschritten werden.