@Naturdream
"Verletzt oder krank aufgefundene Greifvögel können vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften aufgenommen werden, um sie gesundzupflegen und nach erfolgter Heilung freizulassen" § 20 g (4) BNatSchG
Sorry ich kann im Gesetzestext
hier und
hier nirgends das Wort "Greifvögel" entdecken. Ich persönlich wäre für einen Tipp dankbar, wenn es eine aktuellere als die von mir gefundene Gesetzesversion gibt.
Der von dir angeführte Gesetzestext lautet eigentlich:
(4) Abweichend von den Verboten des § 20f Abs. 1 Nr. 1 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im übrigen sind sie an die von der nach Landesrecht zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu melden. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.
Sorry Naturdream ich nehme das extrem genau.
@Eric
Ist schon immer auch eine schwierige Entscheidung. Es gibt aber durchaus Fälle wo alles recht klar ist. Offener Trümmerbruch im Flügel ist z.B. so ein Fall.
Aber versuchen wir nicht ständig unser Bestes um gerade den Greifvögeln zu helfen.Und manchmal hat sich ja ein schon ein vermeintlich hoffnungsloser und von allen aufgegebener Fall am Ende doch noch prächtig entwickelt. Ich denke gerade viele Falkner versuchen immer wieder das schwierigste und haben neben Fehlschlägen wohl auch doch ne menge Erfolge aufzuweisen.
Ich habe hier so einen aktuellen Fall:
Mäusebussard Gewicht: beim Auffinden 500gr, der ganze Vogel eigentlich schon fast ohne Muskulatur. Am linken Flügel - offener Trümmerbruch, ca. 8-12 mm Knochen fehlen (Diagnose TA). In dieser Wunde wurde auch ein ca. 5mm großes Geschoß entfernt (Bleikugel vom Luftgewehr).
Ansonsten war der Vogel an seiner Umwelt interessiert und auch sehr lebhaft, nahm das gebotene Futter gut an.
Ist hier eine Hilfe gerechtfertigt? Dauerpfleglinge sind ja eigentlich zu vermeiden und die Chance zur Wiederauswilderung steht ja wohl hier konkret bei effektiv Null. Hilfe leisten in der Hoffnung, das Tier am Leben zu erhalten und Abwarten, wie sich der Fall zukünfig entwickelt?